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<title>Forum für die SBV - Betr.  Eingliederungsmanagement - SBV Beteiligung?</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Betr.  Eingliederungsmanagement - SBV Beteiligung? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» BEM soll nach der Vorstellung der GL als vom AN verweigert angesehen werden, wenn sich diese weigern, die Ärzte pauschal von der Schweigepflicht zu entbinden.</p>
<p>Hallo, </p>
<p>eine Ablehnung von sog. Krankenrückkehr-Gesprächen bzw. eine Ablehnung, die Ärzte pauschal von der Schweigepflicht zu entbinden, ist rechtlich grundsätzlich nicht als BEM-Ablehnung anzusehen. § 84 Abs. 2 SGB IX enthält <em><strong>keine Verpflichtung</strong></em> der Beschäftigten, die behandelnden Ärzte pauschal von der Schweigepflicht zu entbinden aufgrund des Freiwilligkeitsprinzips. Ganz im Gegenteil: Eine pauschale Schweigepflichtsentbindung bzw. ärztliche Diagnosen sind grundsätzlich ohnehin <em><strong>nicht erforderlich</strong></em> für die Durchführung eines ordnungsgemäßen BEM und gehören daher nach der Fachliteratur nicht in die Hände des Arbeitgebers, geschweige denn in die <a href="http://bem.bih.webcom3.de/webcom/show_page.php/_c-3485/_nr-1/i.html">Personalakte</a>. Ein derartiges Gebaren würde jeden Datenschutzbeauftragten auch aus verfassungsrechtlichen Gründen zu Recht entsetzen.</p>
<p>Das BEM-Verfahren muss der Arbeitgeber zwingend anbieten. Die Beschäftigten haben einen Anspruch darauf. Das BEM-Verfahren ist aber für die Beschäftigten freiwillig. Der Betriebsarzt ist beim BEM-Verfahren kraft Gesetzes grundsätzlich dann hinzuzuziehen, soweit erforderlich. Wird einem sbM ein BEM angeboten, dann muß die Schwerbehindertenvertretung davon informiert werden lt. Auffassung des <strong><em>Bundessozialministeriums</em></strong>. Die sog. Krankenrückkehr-<a href="http://betriebliche-wiedereingliederung.sozialnetz.active-web.de/ca/j/hen">Gespräche</a> haben regelmäßig nichts mit dem gesetzlich geregelten BEM-Verfahren zu tun. Krankenrückkehr-Gespräche können ohnehin das geordnete BEM-Verfahren schon wegen den gesetzlichen Hinweispflichten nach <a href="http://dejure.org/gesetze/SGB_IX/84.html">§ 84</a> Abs. 2 Satz 3 SGB IX nicht ersetzen.<br />
  <br />
Infos zur <strong><em>Abschaffung</em></strong> von Krankenrückkehr-Gesprächen durch betriebliche Interessenvertretungen, denen es um ein geregeltes Präventionsverfahren im Interesse aller Beteiligter geht, sind nachzulesen unter<br />
<a href="http://www.iqpr.de/iqpr/download/foren/B_13-2008.pdf">www.iqpr.de</a></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9669</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9669</guid>
<pubDate>Wed, 30 Sep 2009 10:57:03 +0000</pubDate>
<category>BEM</category><dc:creator>Wolfgang E.</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Betr.  Eingliederungsmanagement - SBV Beteiligung? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Hallo Annegret,<br />
» <br />
» » unsere Firma möchte plötzlich im Eiltempo BEM einführen, um<br />
» » Krankenrückkehrgespräche zu &quot;legalisieren&quot;.<br />
» Mit diesem Ansatz wird garantiert nicht das Vertrauen erzeugt, dass<br />
» notwendig ist um ein erfolgreiches BEM einzuführen.</p>
<p>Es geht ja auch nicht um BEM, sondern um Rückkehrgespräche. Nach Vorstellung der GL unter Auflistung von Krank-/Fehlzeiten,... .<br />
BEM soll nach deren Vorstellung als vom AN verweigert angesehen werden, wenn sich diese weigern die Ärzte pauschal von der Schweigepflicht zu entbinden.<br />
Pers. Anmerkung: In meinem Fall: Never ever. Das würde ich notfalls auch gegen alle durchklagen.</p>
<p>» Ausserdem möchte ich darauf hinweisen, dass dies eine<br />
» mitbestimmungspflichtige Angelegenheit für den BR nach §87(1)Zi 1+7 ist.</p>
<p>Das ist bekannt und zumindest die Vorsitzende ist ja auch zu den Gesprächen geladen worden. Gespräche zum Thema &quot;Krankenstand&quot;.</p>
<p>» » Grundsätzliche Frage: Ist die SBV rechtl. irgendwie berechtigt an der<br />
» BV<br />
» » mitzuarbeiten und später im Prozeß eingegliedert zu sein.<br />
» §84 und §95 SGB IX<br />
» <br />
» » § 84 bezieht sich nur auf Schwerbehinderte<br />
» Falsch! Siehe hier:http://www.schwbv.de/urteile/102.html</p>
<p>Sorry, falsch formuliert. §84 verlangt eine Hinzuziehung der SBV nur bei Schwerbehinderten. Man kann evtl. noch mit von Behinderung bedrohten Personen argumentieren, trotzdem ist die SBV grundsätzlich außen vor.<br />
» <br />
» » Der BR wird sich da, wie bei allen vorherigen Vorgängen auch,<br />
» raushalten.<br />
» Es stehen BR-Wahlen an. Lass dich mit aufstellen.<br />
Das sowieso.</p>
<p>Übrigens: Der Betriebsarzt wird auch nicht einbezogen. Aber es ist ja auch kein BEM gewollt, sondern nur ein Sanktionsinstrument mit kündigungsvorbereitenden Möglichkeiten.</p>
<p>Gruß<br />
Annegret</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9659</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9659</guid>
<pubDate>Tue, 29 Sep 2009 09:11:37 +0000</pubDate>
<category>BEM</category><dc:creator>Sander</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Betr.  Eingliederungsmanagement - SBV Beteiligung? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Annegret,</p>
<p>» unsere Firma möchte plötzlich im Eiltempo BEM einführen, um<br />
» Krankenrückkehrgespräche zu &quot;legalisieren&quot;.<br />
Mit diesem Ansatz wird garantiert nicht das Vertrauen erzeugt, dass notwendig ist um ein erfolgreiches BEM einzuführen.<br />
Ausserdem möchte ich darauf hinweisen, dass dies eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit für den BR nach §87(1)Zi 1+7 ist.</p>
<p>» Grundsätzliche Frage: Ist die SBV rechtl. irgendwie berechtigt an der BV<br />
» mitzuarbeiten und später im Prozeß eingegliedert zu sein.<br />
§84 und §95 SGB IX</p>
<p>» § 84 bezieht sich nur auf Schwerbehinderte<br />
Falsch! Siehe hier:http://www.schwbv.de/urteile/102.html</p>
<p>» Der BR wird sich da, wie bei allen vorherigen Vorgängen auch, raushalten.<br />
Es stehen BR-Wahlen an. Lass dich mit aufstellen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9657</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9657</guid>
<pubDate>Tue, 29 Sep 2009 08:47:22 +0000</pubDate>
<category>BEM</category><dc:creator>Hans-Peter-Semmler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Betr.  Eingliederungsmanagement - SBV Beteiligung? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Hallo,</p>
<p>und vielen Dank für die prompte Antwort.</p>
<p>Ich werde mal versuchen, mit dem BR zu reden und, wenn möglich, eine Strategie abzusprechen.</p>
<p>Danke nochmals<br />
Annegret</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9656</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9656</guid>
<pubDate>Tue, 29 Sep 2009 08:39:35 +0000</pubDate>
<category>BEM</category><dc:creator>Sander</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Betr.  Eingliederungsmanagement - SBV Beteiligung? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>wenn der BR sich &quot;raushalten&quot; will, ist das mindestens unklug, eher aber ein Verstoss gegen seine allgemeinen Pflichten aus § 80 BetrVG. Der BR kann und sollte Deine Mitarbeit erzwingen, da er die Möglichkeit hat, ansonsten einen Abschluß zu verweigern.<br />
Auch wenn der BR ohne SBV handelt, hast Du immer noch Deine allgemeinen Rechte aus § 95 gegenüber AG und BR.</p>
<p>Da eine Vereinbarung zum BEM nicht zwingend eine Integrationsvereinbarung gem. § 83 SGB IX ersetzt (und schon gar nicht, wenn die SBV nicht an der BEM-Vereinbarung beteiligt war), besteht hier auch noch ein zusätzliches Druckmittel, die Beteiligung der SBV zu erzwingen.</p>
<p>Ein guter BR darf nie &quot;neutral&quot; bei Auseinandersetzungen zwischen SBV und AG sein.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9655</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9655</guid>
<pubDate>Tue, 29 Sep 2009 08:30:27 +0000</pubDate>
<category>BEM</category><dc:creator>albarracin</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Eingliederungsmanagement - SBV Beteiligung?</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>unsere Firma möchte plötzlich im Eiltempo BEM einführen, um Krankenrückkehrgespräche zu &quot;legalisieren&quot;.<br />
Grundsätzliche Frage: Ist die SBV rechtl. irgendwie berechtigt an der BV mitzuarbeiten und später im Prozeß eingegliedert zu sein.<br />
§ 84 bezieht sich nur auf Schwerbehinderte<br />
Kompetenzen, Empfehlungen, ... kann alles vergessen werden. Die GL will nicht mit der SBV zusammenarbeiten. Weder bei BEM, noch sonst wo.<br />
Also brauche ich harte Fakten oder ich bin draußen.<br />
Der BR wird sich da, wie bei allen vorherigen Vorgängen auch, raushalten.</p>
<p>Vielen Dank<br />
Annegret</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9653</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9653</guid>
<pubDate>Tue, 29 Sep 2009 07:29:37 +0000</pubDate>
<category>BEM</category><dc:creator>Sander</dc:creator>
</item>
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