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<title>Forum für die SBV - Amtsniederlegung</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Amtsniederlegung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Vielen Dank für den Tipp. </p>
<p>Ich versuche dort mein Glück.<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /> </p>
<p>Viele Grüße</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Tue, 13 Oct 2009 04:00:31 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Fragesteller</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Amtsniederlegung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» speziell ging es mir vor allem um die maßgeblichen Fristen, innerhalb<br />
» derer eine Neuwahl stattfinden müsste. Weiß da bitte jemand Rat&gt;<br />
Da die Neuwahl kein Zwang ist kann es auch keine Fristen geben.<br />
Fristen gibt es nur ggf. für den Wahlvorstand um die einzelnen Schritte des Wahlverfahrens abzudecken.<br />
Siehe unter Wahlen - Wahlkalender</p>
<p>» Und wegen der anwaltschaftlichen Hilfe: Gibt es da eine Adresse, unter der<br />
» man Spezialisten für das SBV-Recht finden kann. Mir war so, als hätte ich<br />
» dazu im Forum mal einen Link gelesen, finde ihn allerdings nicht mehr.<br />
Ich müsste auch das Forum durchsuchen <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/frown.png" alt=":-(" /> <br />
Aber oft hilft ein Anruf bei der Gewerkschaft oder beim Integrationsanmt weiter.<br />
Auch die Anwaltskammern (regional) helfen bestimmt gerne weiter.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9710</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9710</guid>
<pubDate>Mon, 12 Oct 2009 15:09:41 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Hans-Peter-Semmler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Amtsniederlegung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo und vielen Dank für die Antwort,</p>
<p>speziell ging es mir vor allem um die maßgeblichen Fristen, innerhalb derer eine Neuwahl stattfinden müsste. Weiß da bitte jemand Rat&gt;</p>
<p>Und wegen der anwaltschaftlichen Hilfe: Gibt es da eine Adresse, unter der man Spezialisten für das SBV-Recht finden kann. Mir war so, als hätte ich dazu im Forum mal einen Link gelesen, finde ihn allerdings nicht mehr.</p>
<p>Vielen herzlichen Dank und viele Grüße<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9709</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9709</guid>
<pubDate>Mon, 12 Oct 2009 11:06:33 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Fragesteller</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Amtsniederlegung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo</p>
<p>» Nur eine Frage vorab: Nach § 95 müsste ja dann neu gewählt werden. Leider<br />
» finden wir nichts über diesbezügliche Fristen, innerhalb derer die Neuwahl<br />
» stattfinden muss. Uns wäre sehr daran gelegen, dass es eine relativ kurze<br />
» SBV-lose zeit wäre....<br />
Nach dem Rücktritt besteht praktisch eine SBV-freie Dienststelle.<br />
Mandat könnte/müsste bis zur Neuwahl von der Haupt-SBV wahrgenommen werden.<br />
Am Tag danach kann m.E. eine Neuwahl von den jeweils Berechtigten initiiert werden.</p>
<p><em><strong>Zu einer Wahlversammlung der schwerbehinderten Menschen eines Betriebes oder einer Dienststelle können einladen:</strong><br />
 drei Wahlberechtigte<br />
 der Betriebs- oder Personalrat<br />
 das zuständige Integrationsamt<br />
In dieser Versammlung kann ein Wahlvorstand gewählt werden, der die Wahl der Schwerbehindertenvertretung veranlasst.</em></p>
<p>In dem geschilderten Fall soll nach Auskunft eines rechtskundigen Menschen auch eine Einleitung der Wahl durch die Haupt-SBV (statt der oben geschilderten Wahlversammlung) möglich sein.</p>
<p>Um auf Nummer &quot;Sicher&quot; zu gehen, wäre es angebracht hier einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen um Kritikern keinen Grund zur Wahlanfechtung zu geben.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9700</link>
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<pubDate>Fri, 09 Oct 2009 14:22:28 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Hans-Peter-Semmler</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Amtsniederlegung</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,</p>
<p>mal eine Frage nur für den Fall, dass diese Maßnahme nötig wird - wonach es derzeit leider aber aussieht:</p>
<p>Unsere gesamte Bezirks-SBV (es gibt keine örtlichen, nur eine Haupt-SBV) einschl. der Stellis (keine Nachrücker vorhanden) trägt sich mit dem Gedanken, das Amt niederzulegen. Über Vor- und Nachteile, auch für die SB, sind wir voll orientiert. Aber wir haben tiefgreifende Gründe, die wir aber hier lieber nicht öffentlich breittreten möchten, denn der Arbeitgeber liest evtl. mit...</p>
<p>Nur eine Frage vorab: Nach § 95 müsste ja dann neu gewählt werden. Leider finden wir nichts über diesbezügliche Fristen, innerhalb derer die Neuwahl stattfinden muss. Uns wäre sehr daran gelegen, dass es eine relativ kurze SBV-lose zeit wäre....</p>
<p>Kann uns hier jemand mit Rechtsgrundlagen helfen&gt; Im A-Z war leider nichts zu finden.<img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/tongue.png" alt=":-P" /> </p>
<p>danke im Voraus und viele Grüße</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9699</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9699</guid>
<pubDate>Fri, 09 Oct 2009 13:59:48 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Fragesteller</dc:creator>
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