<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/">
<channel>
<title>Forum für die SBV - Krankheit, Verfall von Urlaub,</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Krankheit, Verfall von Urlaub, (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Danke</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9750</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9750</guid>
<pubDate>Fri, 16 Oct 2009 22:00:33 +0000</pubDate>
<category>Zusatzurlaub</category><dc:creator>Pille</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Krankheit, Verfall von Urlaub, (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo &quot;Pille&quot;,</p>
<p>sofern der AN gegenüber dem AG im Jahr 2008 geltend gemacht hat unterliegt er den gleichen Regelungen wie der allg. gesetzliche Urlaub, auch bezüglich des Themas &quot;Verfall&quot; bzw. nach der neuen Rechtslage &quot;kein Verfall&quot; mehr von gesetzl. Urlaub!</p>
<p>Hier ein Auszug aus dem Knittelkommentar zum § 125 SGB IX.</p>
<p>Rn 32<br />
1. Entstehung des Anspruchs auf Zusatzurlaub<br />
Grundsätzlich entsteht der Anspruch auf Zusatzurlaub mit der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, die nach § 2 Abs. 2 SGB IX von Gesetzes wegen eintritt. Auf eine behördliche Feststellung oder Ausstellung eines Ausweises hierüber kommt es nicht an (BAG Urteil vom 18. Januar 1982 = BAGE 37, 379 = DB 1982, 1329; BAG Urteil vom 26. Juni 1982 = BAGE 52, 258 = NZA 1987, 98; BAG Urteil vom 26. April 1990 = BAGE 65, 122 = NZA 1990, 940). ...............<br />
................<br />
Ein schwerbehinderter Mensch kann deshalb auch dann bereits einen Zusatzurlaub verlangen, wenn noch kein entsprechender Feststellungsbescheid vorliegt (Müller-Wenner / Schorn Rdnr. 10). Allerdings wird er in der Regel Schwierigkeiten haben, seine Schwerbehinderung nachzuweisen (vgl. BAG Urteil vom 26. Juni 1982 a. a. O.). </p>
<p>PS:<br />
Wobei die bisherige rechtliche Forderung der Geltendmachung um den Verfall (Übertragung auf das nächste Urlaubsjahr) des Zusatzurlaubes auszuschließen, dürfte seit den Entscheidungen des EuGH und BAG zum Thema &quot;gesetzlichen Urlaub darf aus Krankheitsgründen nicht mehr verfallen&quot; nicht mehr erforderlich sein, da der Anspruch ja per Gesetz entsteht.</p>
<p>Die EuGH/ BAG Entscheidungen gelten z.Zt. &quot;nur&quot; für gesetzlichen Urlaubsansprüche. Also Mindesturlaub gem. Bundesurlaubsgesetz und Zusatzurlaub gem. SGB IX § 125. Bezüglich des tariflichen (mehr)Urlaub müsste ggf. auch jemand bis zum EuGH klagen, bzw. die Tarifpartner müssten sich hier verständigen. Denn die bekannte Klage befasste sich &quot;nur&quot; mit dem gesetzlichen Urlaub.</p>
<p><strong>Nachtrag:</strong>Es gibt inzwischen (Stand Okt. 2010) eine neue BAG Entscheidung welche bestätigt, dass sofern im ArbV/ TV der Urlaub nur als ein Gesamturlaubsanspruch geregelt ist, also keine Unterscheidung gesetzl. und zusätzlicher tariflicher Urlaub, die EuGH-Entscheidung auf den Gesamturlaubsanspruch anzuwendne ist. Mit der Folge, dass der Gesamturlaubsanspruch unverfallbar ist. <a href="http://lexetius.com/2010,2799"><strong>BAG 9. Senat, v. 04.05.2010, 9 AZR 183/09</strong></a></p>
<p><strong>Doch auch folgenden Hinweis noch:</strong><br />
Sofern ein AN nach langer AU wieder die Beschäftigung im Betrieb aufnimmt, muss er sofort alte Urlaubsansprüche aus zurückliegenden Urlaubsjahren antreten, denn sonst kann dieser verfallen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9743</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9743</guid>
<pubDate>Fri, 16 Oct 2009 04:58:10 +0000</pubDate>
<category>Zusatzurlaub</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Krankheit, Verfall von Urlaub, (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» wann hat der MA den AG über die vorliegende Schwerbehinderung informiert&gt;</p>
<p>Mit Erhalt der Feststellung,<br />
bzw die Erkrankung wurde sosofrt mitgeteilt - die Erkrankung geht einher mit einer nahezu automatischen Schwerbehinderung</p>
<p>» Hat er den Anspruch auf Zusatzurlaub geltend gemacht&gt;&gt; <br />
meines Wissens schriftlich nicht,<br />
jedoch hat der MA persönlich in der Personalabteilung nachgefragt</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9742</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9742</guid>
<pubDate>Thu, 15 Oct 2009 21:54:45 +0000</pubDate>
<category>Zusatzurlaub</category><dc:creator>Pille</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Krankheit, Verfall von Urlaub, (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Thorsten G,</p>
<p>wann hat der MA den AG über die vorliegende Schwerbehinderung informiert&gt;<br />
Hat er den Anspruch auf Zusatzurlaub geltend gemacht&gt;&gt; </p>
<p>PS: Bitte Profil ergänzen und den ersten Forumsbeitrag &quot;streng geheim lesen&quot;, Danke!</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9741</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9741</guid>
<pubDate>Thu, 15 Oct 2009 20:44:13 +0000</pubDate>
<category>Zusatzurlaub</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Krankheit, Verfall von Urlaub,</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>ich bitte um Hilfe bei folgendem Fall:</p>
<p>MA hat nach Feststellung und Ausweis einen GDB von 100% seit Nov. 2008.</p>
<p>Seit besagtem Monat war der MA durchgehend bis vor etwa 1 Mon. krank geschrieben. Seit dem Wiedereingliederung und demnächst auch wieder Vollzeit tätig.</p>
<p>Die Frage lautet nun:<br />
Hat der MA noch Anspruch auf alle Resturlaubstage gemäß Tarifvertrag plus SGB IX Zusatzurlaubstage von 2008 &gt; </p>
<p>Oder nur auf die Resturlaubstage gemäß gesetzlicher Mindesturlaubstage (also weniger) plus SGB IX Zusatzurlaubstage &gt;</p>
<p>Da MA so lange krank war verfällt ja der Urlaubsanspruch nicht, die nachträgliche gewährung der 5 Zusatzurlaubstage von 2008 werden in Frage gestellt (2009 nicht) sowie die zu berechnenden Resturlaubstage aus 2008 (Gesetz oder Tarif&gt; )</p>
<p>vielen dank im voraus</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9740</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9740</guid>
<pubDate>Thu, 15 Oct 2009 20:34:01 +0000</pubDate>
<category>Zusatzurlaub</category><dc:creator>Pille</dc:creator>
</item>
</channel>
</rss>
