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<title>Forum für die SBV - Teilnahme bei Erkrankung SV an Wahl GSV  - Vertretung</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Teilnahme bei Erkrankung SV an Wahl GSV  - Vertretung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>» Da diese Firma mit dem Standort X unbedingt an der Wahl teilnehmen möchte, wurde von den dort beschäftigten sb eine Person bestimmt, die zur Wahl für den GSV gehen soll. So eine Art Vertretung....</p>
<p>Hallo Fred,</p>
<p><strong>Nein</strong>, absolut unzulässig mangels rechtlicher Legitimation für die Wahl der Gesamt-SBV.</p>
<p><strong>Tipp</strong>: Bei förmlichem Wahlverfahren zur Gesamt-Schwerbehindertenvertretung könnte die erkrankte örtliche SBV doch per Briefwahl teilnehmen. Was steht denn einer förmlichen Wahl der SBV-Stufenvertretung entgegen nach <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/schwbwo/__22.html">§ 22</a> Abs. 1 SchwbVWO&gt; Und wer hat die Wahlversammlung zur Wahl der Gesamt-SBV eingeleitet&gt;</p>
<p><br />
Gruß<br />
Wolfgang</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9927</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9927</guid>
<pubDate>Wed, 18 Nov 2009 18:21:50 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Wolfgang E.</dc:creator>
</item>
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<title>Teilnahme bei Erkrankung SV an Wahl GSV  - Vertretung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Fred,</p>
<p>das aktive <strong>Wahlrecht</strong> an/zu der Wahl der <strong>GSchwbV</strong> haben <strong>nur</strong> die gewählten <strong>SchwbV</strong>.</p>
<p>Ist die SchwbV erkrankt, also verhindert nimmt der Stelli im Rahmen der Verhinderungsvertretung diese Aufgaben der SchwbV wahr.</p>
<p>» Jetzt ist in einer Firma der SBV erkrankt und kann nicht an die Wahl des<br />
» GSV teilnehmen. Einen Stellvertreter wurde in dieser Firma nicht gewählt.<br />
Dann kann von dieser Firma <strong>KEINER</strong> an der Wahl der GSchwbV <strong>teilnehmen</strong>.<br />
 <br />
» Da diese Firma mit dem Standort X unbedingt an der Wahl teilnehmen möchte,<br />
» wurde von den dort beschäftigten Schwerbehinderten eine Person bestimmt,<br />
» die zur Wahl für den GSV gehen soll. So eine Art Vertretung....<br />
geht <strong>NICHT</strong>, würde die Wahl <strong>anfechtbar</strong> machen.</p>
<p>» Meine Frage:  Ist das korrekt&gt;  Das einzige was ich zur Kenntnis erhalten<br />
» habe, dass diese Person Mitglied im BR ist. <br />
Als BR-Mitglied sollte er/es doch Gesetze, hier SGB IX § 94 bzw. 97 und die SchwbVWO kennen oder sonst einmal nachlesen.</p>
<p>Die SchwbV und der BR sind zwei <strong>vollkommene unterschiedliche</strong> und selbstständige/ eigenständige <strong>Mitarbeitervertretungen</strong> und <strong>unterschiedlichen Rechtsgrundlagen</strong>. Eine Wahrnehmung der Aufgaben durch eine andere Mitarbeitervertretung. Als BR nimmt SchwbV bzw. umgekehrt geht nicht.</p>
<p>Hier hätte die SchwbV rechtzeitig zu Wahlen eines / mehrerer Stellis aufrufen müssen. Also zu einer entsprechenden Wahlversammlung einladen müssen.</p>
<p>Der BR hääte vielleicht frühzeitig das Gespräch bei der SchwbV auf eine Stelli Wahl bringen sollen, dann wäre diese zeitweise Vertretungslose Zeit nicht entstanden.</p>
<p>Nicht ohne Grund weise ich stets darauf hin, am besten mindestens 2 Stelli zu wählen.</p>
<p>Aber es gibt die eine <strong>Möglichkeit</strong>. Die <strong>erkrankte SchwbV</strong> <strong>kann</strong> auch <strong>in</strong> der <strong>AU ihr Mandat wahrnehmen</strong>. Es darf nur der Gesundung/ Genesung nicht entgegenstehen.</p>
<p>Das <strong>Vorschlagsrecht</strong> für Kandidaten haben auch <strong>&quot;nur&quot;</strong> <strong>aktiv</strong> Wahlberechtigte, hier also die SchwbV.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9926</link>
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<pubDate>Wed, 18 Nov 2009 18:14:43 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
</item>
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<title>Teilnahme bei Erkrankung SV an Wahl GSV  - Vertretung</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Abend,<br />
habe jetzt vieles über GSV gelesen, aber diese Info fehlt noch.<br />
Nach einer Firmenfusion wurden wir zur Wahl eines neuen GSV eingeladen.<br />
In der &quot;alten&quot; Firma bin ich SBV und stellvertretender GSV. </p>
<p>Jetzt ist in einer Firma der SBV erkrankt und kann nicht an die Wahl des GSV teilnehmen. Einen Stellvertreter wurde in dieser Firma nicht gewählt.</p>
<p>Da diese Firma mit dem Standort X unbedingt an der Wahl teilnehmen möchte, wurde von den dort beschäftigten Schwerbehinderten eine Person bestimmt, die zur Wahl für den GSV gehen soll. So eine Art Vertretung....</p>
<p>Meine Frage:  Ist das korrekt&gt;  Das einzige was ich zur Kenntnis erhalten habe, das diese Person Mitglied im BR ist.</p>
<p>Sollte ich nicht korrekt im Forum nach der Antwort gesucht habe, bitte um Entschuldigung und danke für die Antwort.</p>
<p>Mit Gruss<br />
Fred</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9925</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9925</guid>
<pubDate>Wed, 18 Nov 2009 17:53:41 +0000</pubDate>
<category>Wahlen</category><dc:creator>Fred</dc:creator>
</item>
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