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<title>Forum für die SBV - Wahlen</title>
<link>https://www.schwbv.de/forum/</link>
<description>Forum für Schwerbehindertenvertretungen (SBV)</description>
<language>de</language>
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<title>Wahlen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Fred,</p>
<p>so ganz verstehe ich Deine Frage nicht bzw. [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php&gt;id=9925#p9926]<strong>das Thema</strong>[/link] habe ich erst vor einen Tagen beantwortet. Daher auch immer die Bitte &quot;Suchfunktion nutzen&quot; oder besser regelmäßig die Beiträge mit lesen.</p>
<p>Also, dass aktive Wahlrecht zur GSchwbV liegt nur bei den SchwbV bzw. wenn diese verhindert sind im Rahmend er Verhinderungsvertretung bei den Stelli. </p>
<p>Auch dürfen nur Wahlberechtigte den Wahlvorstand bestimmen/wählen/einsetzen. <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/schwbwo/__1.html"><strong>§ 1 SchwbVWO</strong></a> bzw. bei GSchwbV-Wahlen der <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/schwbwo/__22.html"><strong>§ 22 SchwbVWO</strong></a>, wobei dieser hier auf den § 1 SchwbVWO verweist.</p>
<p>Ist also die SchwbV verhindert und kein Stelli gewählt, kann aus diesem Betrieb leider hier keiner teilnehmen.</p>
<p>Bitte doch einmal die <a href="http://www.zbfs.bayern.de/imperia/md/content/blvf/integrationsamt/broschueren/wahl_sbv_2010.pdf"><strong>aktuelle Wahlbroschüre</strong></a> und die <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/schwbwo/gesamt.pdf"><strong>SchwbVWO</strong></a> zu lesen. <img src="https://www.schwbv.de/forum/images/smilies/wink.png" alt=";-)" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9960</link>
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<pubDate>Tue, 24 Nov 2009 11:44:39 +0000</pubDate>
<category>Gesamt-Konzern-SBV</category><dc:creator>hackenberger</dc:creator>
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<title>Wahlen</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag,</p>
<p>es wird ein Wahlvorstand der die Wahl zur GesamtschwerbehindertenVertretung einleitet, gewählt.</p>
<p>Nach einer Firmenzusammenlegung ist dies notwendig.  </p>
<p>Eine Firma in Ort X deren SBV krank ist und keinen Stellvertreter hat, möchte auch an der Wahl des GSV teilnehmen.  Kann ein BR-Mitglied von den dort ansässigen Schwerbeh. bestimmt werden, an der Wahl teilzunehmen&gt; Die Antwort war:  Wenn versäumt wurde ein Stellvertreter für den SBV zu wählen, geht das nicht.  Nun meine Frage: Gilt das auch für die Wahl eines Wahlvorstandes für den GSV&gt;  Denn nach Meinung des BR-Mitglieds wird kein GSV gewählt sondern erst der Wahlvorstand.  Danke Dir recht herzlich für die Antwort. Mit Gruss Fred</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9959</link>
<guid>https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=9959</guid>
<pubDate>Tue, 24 Nov 2009 11:25:27 +0000</pubDate>
<category>Gesamt-Konzern-SBV</category><dc:creator>Fred</dc:creator>
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