Umbesetzung nach Krankheit (Kirche)

Freli, Tuesday, 15.12.2009, 23:59 (vor 5244 Tagen)

Ich bin neu hier und komme auch gleich mit ein paar Fragen.
Selbst bin ich Vertrauensfrau,arbeite in einem Betrieb mit ca.400 MA,in mehreren Einrichtungen,Altenpflege,Familienhilfe,Hauspflege usw.Nun habe ich da einen Fall den ich so auch noch nicht hatte.
Eine Kollegin,die schon seit längerer Zeit krank ist, und einen GdB von 30% hat, darf nicht mehr in die Altenpflege aus Krankheitsgründen zurück.
Ihr RV Träger stellt Gelder zur Verfügung für ihre Umbesetzung gegebenfalls Schulungen oder so.
Ich war mit ihr beim Integrationsamt,da riet man uns erst mal ein Gespräch mit der Geschäftsführung zu führen.
Der GF übergab aber gleich ohne den Fall anzuhören die sache an den Heimleiter,wo die Kollegin arbeitet ab.Der hörte sich das an und wollte sich drum kümmern.Nichts passierte.
Nach nun etlichen vielen Gesprächen mit Personalabteilung oder Pflegedienstleitung,wo immer gesagt wurde wir haben keine Stellen,bin ich immer wütender.
Es kann doch nicht sein das sich keiner zuständig fühlt>
Selbst von unserer MAV heisst es nun, die Kollegin hat einen AV mit dem Einsatzort des Heimes.Da kann man nichts machen.Gegebenfalls solle sie sich einen Anwalt nehmen.
Die Kollegin ist bereits ausgesteuert und bezieht Geld von der ARGE.Fühlt sich natürlich in Stich gelassen. Weil sie total in der Luft hängt.Und sie möchte doch arbeiten.
Nun meine fragen
1.Stimmt es das eine Umbesetzung nicht stattfinden kann wegen dem AV.
2.Kann man dann nicht mit Änderungskündigung arbeiten.
3.Wäre eine Kündigung dann nicht sinnvoller.
4.Sollte ich mich nochmal an das Integrationsamt wenden.

Bin leider seit ein paar Monaten krank ,so das ich nur begrenzt handeln konnte.
Freue mich schon auf eine Antwort.
Sage DANKE
Freli

Umbesetzung nach Krankheit

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 16.12.2009, 15:48 (vor 5243 Tagen) @ Freli

Hallo Freli,

grundsätzlich bist Du bei einem GdB von 30 gar nicht zuständig. Die MA sollte zumindest einen Antrag auf Gleichstellung stellen, damit Du und das IA zuständig werden.

Es sollte eigentlich kein Problem sein, ggfs. einen Änderungsvertrag zu schließen, wenn sich dadurch eine leidensgerechte Beschäftigungsperspektive ergibt und beide Seiten einverstanden sind. Insoweit kann ich mich über die Auskunft Deiner MAV nur wundern.

--
&Tschüß

Wolfgang

Umbesetzung nach Krankheit

Freli, Thursday, 17.12.2009, 00:35 (vor 5243 Tagen) @ albarracin

» Hallo Freli,
»
» grundsätzlich bist Du bei einem GdB von 30 gar nicht zuständig. Die MA
» sollte zumindest einen Antrag auf Gleichstellung stellen, damit Du und das
» IA zuständig werden.
»
» Es sollte eigentlich kein Problem sein, ggfs. einen Änderungsvertrag zu
» schließen, wenn sich dadurch eine leidensgerechte
» Beschäftigungsperspektive ergibt und beide Seiten einverstanden sind.
» Insoweit kann ich mich über die Auskunft Deiner MAV nur wundern.
Entschuldigung ich habe vergessen zu sagen,das die Kollegin eine gleichstellung beantragt hat.Und Gleichgestellt ist.Daher war auch das IA zuständig.
LG Freli

Umbesetzung nach Krankheit

Manfred Lehmann, Mainz, Rheinland-Pfalz, Thursday, 17.12.2009, 07:51 (vor 5243 Tagen) @ Freli

In deinem Fall wundert mich, dass der Betrieb nicht das Betriebliche Eingliederungsmanegement (BEM) anwendet>
Eigentlich ist dies ein klassischer Fall. Kollegin kann ihre Arbeit nicht mehr verrichten, muß umgeschult werden - hat sogar schon eine Kostenzusage - also was will der AG denn mehr>
Ich würde mich auf den 84.2 SGB IX berufen und beim Ag ein Gespräch beantragen.
In diesem Gespärch können dann alle Fakten beleuchtet werden und man überlegt sinnvolle Maßnahmen, wie das Problme zu lösen ist.

Gruß

Manfred

Umbesetzung nach Krankheit

Freli, Thursday, 17.12.2009, 12:35 (vor 5243 Tagen) @ Manfred Lehmann

Dankeschön für die prompte Antwort. Nur leider wendet unser Betrieb nicht das BEM an. Und unsere MAV sagt immer, das ist besser so.
Und zu dem Gespräch mit der GF kommt es nicht, weil er uns immer wieder auf andere Leitungen verweist. Ich habe das Gefühl, man will die Kollegin auch gar nicht mehr beschäftigen, denn sie hat noch einen alten Vertrag mit guten Konditionen. Und das muss man sich vorstellen, ist die Diakonie.
Gruß Freli

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