§ 613a (Allgemeines)
Frage zum Betriebsübergang nach § 613a. In wie weit
können Arbeitsplätze für Schwerbehinderte und
Gleichgestellte in einem Konzern geltend gemacht
werden,wenn o.g. in einer "rechtlich selbständigen
Einheit", die nach § 613a gebildet wurde,beschäftigt
werden.
Ist der Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem Wider-
spruchsrecht des § 613a zur Weiterbeschäftigung von
Schwerbehinderten und Gleichgestellten nach SGB IX
verpflichtet, wenn in anderen Strukturen des
Unternehmens entsprechende Arbeitsplätze vorhanden
sind> Kann Sozialauswahl geltend gemacht werden>
Falls es zu diesem Thema schon Rechtsprechungen gab,
dann bitte Quellen mitteilen.
Warte auf Antwort.