§ 613a (Allgemeines)

Harald Schröder @, Thursday, 05.12.2002, 11:53 (vor 7811 Tagen)

Frage zum Betriebsübergang nach § 613a. In wie weit
können Arbeitsplätze für Schwerbehinderte und
Gleichgestellte in einem Konzern geltend gemacht
werden,wenn o.g. in einer "rechtlich selbständigen
Einheit", die nach § 613a gebildet wurde,beschäftigt
werden.
Ist der Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem Wider-
spruchsrecht des § 613a zur Weiterbeschäftigung von
Schwerbehinderten und Gleichgestellten nach SGB IX
verpflichtet, wenn in anderen Strukturen des
Unternehmens entsprechende Arbeitsplätze vorhanden
sind> Kann Sozialauswahl geltend gemacht werden>
Falls es zu diesem Thema schon Rechtsprechungen gab,
dann bitte Quellen mitteilen.
Warte auf Antwort.

Re: § 613a

Sabine Daubitzer @, Friday, 13.12.2002, 16:03 (vor 7803 Tagen) @ Harald Schröder

Hallo,
leider sind aus meiner Sicht diese Fragen nur
von "höherer Stelle" zu beantworten, da es sich für
mich um außergewöhnliche Strukturen und Verhältnisse
handelt.
Bei der zweiten Frage kommt es darauf an, ob die
anderen Betriebsteile, wo Schwerbehinderte
beschäftigt sind, zum Unternehmen dazugehören,
vertöchtert sind usw.

Ich kann Ihnen nur raten: Bitte wenden Sie sich an
Ihren zuständigen ver.di-Bezirk. Ihre Fragen sind
wirklich nur dann zu beantworten, wenn mehr
Hintergrundwissen vorhanden ist und die
Firmenstruktur klar ist.

Viel Erfolg weiterhin
und viele Grüße
Sabine Daubitzer

> Frage zum Betriebsübergang nach § 613a. In wie weit
> können Arbeitsplätze für Schwerbehinderte und
> Gleichgestellte in einem Konzern geltend gemacht
> werden,wenn o.g. in einer 'rechtlich selbständigen
> Einheit', die nach § 613a gebildet
wurde,beschäftigt
> werden.
> Ist der Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem Wider-
> spruchsrecht des § 613a zur Weiterbeschäftigung von
> Schwerbehinderten und Gleichgestellten nach SGB IX
> verpflichtet, wenn in anderen Strukturen des
> Unternehmens entsprechende Arbeitsplätze vorhanden
> sind> Kann Sozialauswahl geltend gemacht werden>
> Falls es zu diesem Thema schon Rechtsprechungen gab,
> dann bitte Quellen mitteilen.
> Warte auf Antwort.

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