Fortbildungen (Kirche)

Tatjana, B-W, Thursday, 08.04.2010, 13:05 (vor 5104 Tagen)

Vor einiger Zeit habe ich unserem GF eine Mitteilung (so wie auf Eurer Seite) über eine Fortbildung zukommen lassen. Unser GF antwortete mir daraufhin schriftlich , ich solle keine Mitteilungen über eine Fortbildung ihm zukommen lassen, sondern einen Antrag stellen damit er diesen Genehmigen kann. Reicht die Mitteilung oder muss ich doch einen Antrag stellen.

Fortbildungen

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 08.04.2010, 13:44 (vor 5104 Tagen) @ Tatjana

Hallo,

Du hast das schon richtig gemacht.

Du entscheidest als SBV zuerst mal alleine über Deinen notwendigen Bildungs- und Schulungsbedarf iSd § 96 SGB IX.
Dies teiltst Du dem AG mit. Er kann sich dann in angemessener Frist bei Dir melden, wenn er Einwände hat bzw. die Notwendigkeit anzweifelt.
Eine "Antragstellung" wie bei einer betrieblichen Bildungsmaßnahme kann von Dir nicht verlangt werden.

--
&Tschüß

Wolfgang

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