Wirtschaftsausschuss (Allgemeines)

al.bundy, Tuesday, 25.05.2010, 17:50 (vor 5084 Tagen)

Hallo,

heute war bei uns in der Firma der Wirtschaftsausschuss zusammengekommen um in den Jahresabschlussbericht(Wirtschaftsbericht)einsicht zu nehmen.

Ich als SBV war natürlich mit dabei.
Nun sagte aber mein Personalleiter das ich gar nicht dabei sein darf, und hat mir verboten in den Bericht zu schauen.

Meine Frage ist nun hat die SBV nun das Recht zur einsichtnahme in den Jahresabschlussbericht(Wirtschaftsbericht 2009)>
Habe nämlich im BetrVG nachgeschaut , da steht nur die Mitglieder haben das Recht zur einsichtnahme.

Gruß Al.

Wirtschaftsausschuss

hackenberger, Tuesday, 25.05.2010, 18:39 (vor 5084 Tagen) @ al.bundy

Hallo Alex,

die SchwbV hat das uneingeschränkte Teilnahmerecht an allen BR-Gremien und dort dann auch das uneingeschränkte Einsichtsrecht in die Unterlagen dieser BR-Gremien.

Der Personalleiter möge sich doch bitte einmal über die geltende Rechtslage und auch die hierzu ergangene höchstrichterlich Rechtsprechung des BAG informieren.

Auch ein Hinweis auf das Thema "Mandatsbehinderung" und mögliche Folgen für Ihn persönlich wäre ggf. weiterführend.

Doch wie immer in solchen Fällen, wenn der AG oder sonst einer etwas verneint/ verweigert, stets nach der vermeintlichen Rechtsgrundlage hierfür fragen und auch stets darum bitten dieses schriftlich zu geben, damit man es nachprüfen/ rechtlich bewerten lassen kann, u.U. auch durch das Integrationsamt bzw. einen Rechtsanwalt, welche man dann entsprechend beauftragen würde.

Bei solchen Vorgängen / Aussagen in BR-Gremien stets darauf bestehen, dass der Sachverhalt in Gänze ins Protokoll kommt.


Übrigens:
Auszug aus dem [link=http://shop.wolterskluwer.de/wkd/product/31146000/>sid=ff6rjb9su70frrnlearro4m583]Knittelkommentar[/link] zum § 96 Rn 80
Besteht im Betrieb ein Wirtschaftsausschuss gem. §§ 106 ff. BetrVG, an dem die Vertrauensperson beratend teilnimmt, ist auch die Teilnahme an einem Seminar „Wirtschaftsausschuss” erforderlich (LAG Hamburg Urteil vom 12. November 1996 = NZA-RR 1997, 348 = AiB 1997, 542 m. Anm. Oberhofer; LAG Köln Beschluss vom 5. Juli 2001 = AP Nr. 3 zu § 26 SchwbG 1986).

----------------------------------------------------------------------------
Der Wirtschaftsausschuss im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes
ist ein Ausschuss des Betriebsrats.
BAG, Beschluss vom 18.11.1980, 1 ABR 31/78

Der Vertrauensmann der Schwerbehinderten ist berechtigt,
an Sitzungen des Wirtschaftsausschusses des Betriebsrats teilzunehmen.
BAG, Beschluss vom 04.06.1987, 6 ABR 70/85

Kontextlinks:
[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=4643]www.schwbv.de/forum[/link]
Rechtsprechungsübersicht

Wirtschaftsausschuss

al.bundy, Tuesday, 25.05.2010, 19:32 (vor 5084 Tagen) @ hackenberger

» auch das uneingeschränkte Einsichtsrecht in die Unterlagen dieser BR-Gremien.

Aber im §108 BetrVG steht(3) Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses sind berechtigt, in die nach § 106 Abs. 2 vorzulegenden Unterlagen Einsicht zu nehmen. Zählt da die SBV als Mitglied>>

» Bei solchen Vorgängen / Aussagen in BR-Gremien stets darauf bestehen, dass
» der Sachverhalt in Gänze ins Protokoll kommt.
Werde ich machen!!!


» Übrigens:
» Auszug aus dem
» [link=http://shop.wolterskluwer.de/wkd/product/31146000/>sid=ff6rjb9su70frrnlearro4m583]Knittelkommentar[/link]
» zum § 96 Rn 80
» Besteht im Betrieb ein Wirtschaftsausschuss gem. §§ 106 ff. BetrVG, an dem
» die Vertrauensperson beratend teilnimmt, ist auch die Teilnahme an einem
» Seminar „Wirtschaftsausschuss” erforderlich (LAG Hamburg Urteil vom 12.
» November 1996 = NZA-RR 1997, 348 = AiB 1997, 542 m. Anm. Oberhofer; LAG
» Köln Beschluss vom 5. Juli 2001 = AP Nr. 3 zu § 26 SchwbG 1986).

Schulung habe ich!

» Der Vertrauensmann der Schwerbehinderten ist berechtigt,
» an Sitzungen des Wirtschaftsausschusses des Betriebsrats teilzunehmen.
» BAG, Beschluss vom 04.06.1987, 6 ABR 70/85

Bin bis jetzt schon seit 11 Monaten immer dabei!!!

Gruß Alex

Wirtschaftsausschuss

hackenberger, Tuesday, 25.05.2010, 19:49 (vor 5084 Tagen) @ al.bundy

Hallo Alex,

» Aber im §108 BetrVG steht(3) Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses
» sind berechtigt, in die nach § 106 Abs. 2 vorzulegenden Unterlagen
» Einsicht zu nehmen. Zählt da die SBV als Mitglied>>
Das BetrVG regelt das Handeln und die Rechte des BR und nicht die der SchwbV, unsere Rechte ergeben sich aus dem SGB IX, hier § 96

» Schulung habe ich!
Wurde denn dort nicht das Thema "Teilnahme der SchwbV und ihrer Rechte dort" behandelt>> Auch nicht von Dir nachgefragt :-( Meistens werden solche Seminare ja mit Schwerpunkt BR angeboten, dann muss man halt als SchwbV seine Themen/ Rechte gezielt nachfragen.

PS: Wir hatten dieses Thema übrigens auch [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=7840#p7840]schon sehr ausführlich[/link], hast leider offenbar die suche vorher nicht wie wir ststs bitten genutzt. :-(

Wirtschaftsausschuss

al.bundy, Tuesday, 25.05.2010, 20:06 (vor 5084 Tagen) @ hackenberger

» PS: Wir hatten diese
» [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=7840#p7840]Thema
» übrigens auch schon sehr ausführlich[/link], hast leider offenbar die
» suche vorher nicht wie wir ststs bitten genutzt. :-(

Sorry, habe unter Suchbegriff Jahresabschlussbericht gesucht.

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