GDB 30% und Beamter (Gleichstellung)

Jörg @, Monday, 16.12.2002, 18:24 (vor 7794 Tagen)

Hallo,
durch eine Krankheit habe ich einen GDB von 30%
zugestanden bekommen. Da ich Beamter auf Lebenszeit
bin, wurde mir auf dem Arbeitsamt (wollte Antrag auf
Gleichstellung stellen) gesagt, dass der Dienstherr
eine besondere Fürsorgepflicht hat, und damit der
Beamte keine Möglichkeit auf Gleichstellung hat. Da
ich durch meine Behinderung jedoch nicht mehr meinen
Dienstposten ausüben kann, befürchte ich nun
ernsthafte Konsequenzen, z.b. Versetzung weit weg,
schlechteren Dienstposten, jedoch bei gleichem Gehalt,
usw. Kann da jemand helfen, der schon eine
Gleichstellung bekommen hat > oder mir Tips geben kann
etc.
Viele Grüße Jörg

Re: GDB 30% und Beamter

Sabine Daubitzer @, Wednesday, 18.12.2002, 18:50 (vor 7792 Tagen) @ Jörg

Hallo Jörg,
ich arbeite bei der DT AG und war vor einigen Jahren
Schwerbehindertenvertretung. Wir haben schon einige
Gleichstellungsverfahren für Beamte "durchgebracht".
Du solltest folgendes probieren: Hol Dir den Antrag
beim Arbeitsamt und lass Dich nicht abwimmeln. In dem
Antrag solltest Du so detailliert wie möglich Deine
alltäglichen Handicaps im Berufsleben schildern. -
Und zwar bis in jede Kleinigkeit! Vielleicht hast Du
jemanden zur Hand (SchwbV, BR ....) der sowas schon
mal gemacht hat. Ebenso solltest Du schreiben, dass
der Verlust DIESES Arbeitsplatzes (also den, auf dem
Du gerade sitzt) droht - oder evtl. droht. Natürlich
bist Du unkündbar und ein Verlust des
Arbeitsverhältnisses ist bei Dir nicht zu befürchten,
aber Du kannst sehr wohl DEINEN Arbeitsplatz
verlieren.
Zu guter Letzt solltest Du Deiner
Schwerbehindertenvertretung und dem BR Bescheid
geben, die ja evtl. eine Stellungnahme abgeben müssen
(ich glaube, das kannst Du Dir selbst seit neuestem
aussuchen - auf dem Antrag). Wenn Du also die
Beteiligung wünschst, dann sag den
Personalvertretungen Bescheid, dass die Dich mit
ihren Stellungnahmen unterstützen.
Ich hoffe, ich konnte Dir ein bißchen weiterhelfen.
Solltest Du noch Fragen haben, melde Dich einfach
nochmal im Forum.
Gruß
Sabine


Hallo,
> durch eine Krankheit habe ich einen GDB von 30%
> zugestanden bekommen. Da ich Beamter auf Lebenszeit
> bin, wurde mir auf dem Arbeitsamt (wollte Antrag
auf
> Gleichstellung stellen) gesagt, dass der Dienstherr
> eine besondere Fürsorgepflicht hat, und damit der
> Beamte keine Möglichkeit auf Gleichstellung hat. Da
> ich durch meine Behinderung jedoch nicht mehr
meinen
> Dienstposten ausüben kann, befürchte ich nun
> ernsthafte Konsequenzen, z.b. Versetzung weit weg,
> schlechteren Dienstposten, jedoch bei gleichem
Gehalt,
> usw. Kann da jemand helfen, der schon eine
> Gleichstellung bekommen hat > oder mir Tips geben
kann
> etc.
> Viele Grüße Jörg

Re: GDB 30% und Beamter

hackenberger, Friday, 20.12.2002, 21:09 (vor 7790 Tagen) @ Jörg

Hallo Jörg,

ein weiterer möglicher Punkt ist, das Du mit der
Gleichstellung ja unter die Regelungen des SGB IX
fällst und somit auch unter die bevorzugte Regelung
was Qualifizierung betrifft. Damit unter die Sicherung
deiner möglichen weitergehenden Beschäftigung. Ein
weiterer Punkt wäre damit eine Verhinderung einer
negativen Beförderung weil Du die geforderte Leistung
nicht mehr erbringen kannst und die notwendige
Qualifizierung fehlt.

Ein Beamter kann ja „nicht nur höher befördert
werden“. Das Bundesbeamtengesetz lässt auch den
anderen Weg zu.

Auch Verhinderung einer auf grund der Behinderung
unzumutbaren bundesweiten Versetzung.

Bernhard

Re: GDB 30% und Beamter

David ⌂, NRW, Saturday, 21.12.2002, 19:27 (vor 7789 Tagen) @ Jörg

Hallo Jörg.
Droht eine Zurruhesetzung >
Oder muß Deine Leistungsfähigkeit erhalten /
wiederhergestellt werden > Laß Dir doch wenn Du
Interesse hast von H.P. meine E-Mail Adresse geben und
melde Dich.

Gruß Roland

Re: GDB 30% und Beamter

Inga @, Friday, 03.01.2003, 00:52 (vor 7777 Tagen) @ Jörg

Hallo Jörg,

ich habe dieses Gleichstellungsprozedere mit dem AA
gerade hinter mir.

Ich rate Dir einen Antrag auf Gleichstellung beim AA
einzureichen, ohne direkten Kontakt zu einem/einer
Sachbearbeiter/-in.
Die entsprechenden Formulare findest Du im Internet.

Es ist naemlich so, dass im Dienstblatt-Runderlass der
Bundesanstalt fuer Arbeit 13/2002 vom 16.April 2002
unter III (Hinweis zur Rechtsanwendung) - Punkt 3.1
steht: 'Auch bei Beamten...trotz der besonderen
Rechtsstellung...kann eine Gleichstellung angezeigt
sein, wenn der behinderte Mensch besondere Umstaende
vortraegt.'

Also ran an die Sache und lass Dir nichts gefallen.
Ich selber musste nach dem persoenlichen Gespraech mit
der Sachbearbeiterin vom AA erst einen hoeflichen aber
bestimmten Brief schreiben. Danach lief alles in einer
unglaublich rasanten Geschwindigkeit und ich hatte
zwei Wochen spaeter meine unbefristete Gleichstellung
in Haenden.

Ich hoffe dass ich Dir helfen konnte. Wenn Du noch
Infos brauchst kannst Du dich unter inga.kehl@gmx.de
bei mir melden.

Ansonsten viel Erfolg mit
vielen Gruessen
Inga

Re: GDB 30% und Beamter

Jörg @, Tuesday, 14.01.2003, 16:52 (vor 7765 Tagen) @ Jörg

Hallo,
meine Gleichstellung ist heute durchgegangen, jedoch
wurde sie befristet bis Ende nächsten Jahres. Der
festgestellte GDB 30 ist unbefristet. Was soll ich
jetzt machen, warten bis nächstes Jahr und dann eine
Verlängerung beantragen> Hat jemand mit
Verlängerungen, Neuantrag etc. Erfahrung>
Gruß Jörg

Re: GDB 30% und Beamter

Sabine Daubitzer @, Tuesday, 14.01.2003, 19:47 (vor 7765 Tagen) @ Jörg

Hallo nochmal,
genauso hab ich das früher gemacht, als ich noch
SchwbV war: Abgewartet und rechtzeitig einen weiteren
Antrag gestellt.
Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen, wie ein
längerer Zeitraum "rausgehandelt" werden kann. Bin
gespannt, was die anderen sagen.
Gruß Sabine

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