Voraussetzung für die Wahl eines Schwerbehinderten (Wahlen)

Ingrid Klementa @, Wednesday, 26.02.2003, 19:49 (vor 7701 Tagen)

Hallo,

ich habe ein nicht unerhebliches Problem und hoffe das
mir jemand helfen kann.

Wir sind ein Unternehmen (Bildungsbranche) bestehend
aus einer Zentrale und bundesweit 18 Institute.
Verwaltung, Personalentscheidungen und sonstiges
Wichtige sind in der Zentrale angesiedelt.

Wir haben einen Betriebsrat, der nach dem geänderten
BetrVG und der neuen Wahl 2002 mit einer großen Zahl
der Institute gewählt hat. Institute mir weniger als 5
Mitarbeiter waren automatisch dabei und einige mit
mehr als 5 Mitarbeiter haben sich freiwillig
angeschlossen.
Der Rest der Institute hat kleine BR's und einige (>5)
haben nichts gewählt und sind auch nicht vertreten.
Dementsprechend gibt es auch einen GBR.

So, nun haben wir seit Dezember 2002 im Unternehmen 5
Schwerbehinderte Kollegen (ich bin diese 5. und
gleichzeitig 1. Nachrückerin im großen BR).

Allerdings sind es 3 Kollegen in der Zentrale und 2 an
verschiedenen Institutsorten.

Seit meiner eigenen Erkrankung habe ich mich mit den
Problemen von Schwerbehinderten im Berufsleben
auseinandergesetzt und sehe alleine in unserem
Unternehmen viel Ignoranz schon alleine bei
Einstellungen. (Behinderte sind derzeit kein Thema)

Ich möchte nun Wahl eines Schwerbehindertenvertreters
vorantreiben. Derzeit scheitere ich allerdings an den
Bedingungen. Ich denke das es genauso umzusetzen ist
wie die BR Wahl, d.h. es genügt wenn es
Unternehmensweit mind. 5 Schwerbehinderte gibt.

Wie kann ich das Beste für uns herausholen.

Vielen Dank

Ingrid

Re: Voraussetzung für die Wahl eines Schwerbehinderten

Gerhard Piesch @, Wednesday, 26.02.2003, 23:29 (vor 7701 Tagen) @ Ingrid Klementa

Hallo Ingrid,

1. würde ich mich mit meiner zuständigen Gewerkschaft
in Verbindung setzten, denn in Deiner
Verwaltungsstelle sind Sekretäre die können Dir vor
Ort weiterhelfen und Dich unterstützen. Zumindest
wissen Sie weitere Ansprechpartner die Dir helfen
können.

2.Leider ist es nicht ersichtlich, in welcher Stadt Du
wohnst, sonst hätte ich Dir Dein zuständiges
Integrationsamt genannt. Die sind gesetzlich
verplichtet Dir bei der Wahl zu helfen und Dich zu
unterstützen.

3.Benutze den folgenden Link, dann bekommst Du heraus,
welches Integrationsamt für Dich zuständig ist.
http://www.integrationsaemter.de/kontakt/

4.Außerdem kannst Du Dich auch bei Deinem zuständigen
Arbeitsamt informieren, denn die wissen auch welches
Integrationsamt zuständig ist und kennen auch die
Adressen und Ansprechpartner dort.

5.Leider ist Deine Situation so als Ferndiagnose nicht
so ganz einfach, deshalb wende Dich an die für Dich
zuständigen Stellen.

So nun hoffe ich habe Dir weiterhelfen können, wenn ja
sag es weiter, wenn nicht behalt es für Dich.(hehehe)

Sorry nein im Ernst ich hoffe das Dir meine Antwort
geholfen hat, wenn nicht, mail mir einfach.

Viele Grüße

Gerhard Piesch

Schwerbehindertenvertreter

Re: Voraussetzung für die Wahl eines Schwerbehinderten

hackenberger, Friday, 25.04.2003, 12:26 (vor 7643 Tagen) @ Ingrid Klementa

Hallo,

wenn es in einem Betrieb mind. 5 Schwerbehinderte oder
Gleichgestellte gibt (Bereich der den BR gewählt
hat) , kann (sollte) eine SchwbV gewählt werden.
Besteht ein Unternehmen aus mehreren Betrieben und es
gibt ein GBR so kann wenn es mehrere SchwbV gibt auch
eine GSchwbV gewählt werden. Gibt es nur eine SchwbV
so nimmt diese die Aufgabe der GSchwbV wahr.

RSS-Feed dieser Diskussion