Neurodermitis + Gleichstellung (Fragen zu einer Behinderung)

Carina Schmitz @, Thursday, 20.03.2003, 16:25 (vor 7707 Tagen)

Hallo zusammen,

ich leide an Neurodermitis und muß strenge Diät halten.
In unserer Firma werden betriebsbedingte Kündigungen
nicht mehr ausgeschlossen und ich erfülle alle
Voraussetzungen, um bei der Sozialauswahl "als Erste
gehen zu müssen".
Habt Ihr Erfahrungen, ob ich mit meiner Neurodermitis
eine Gleichstellung beantragen könnte>

Freu mich auf ein Feedback,
Carina

Re: Neurodermitis + Gleichstellung

Klaus.Lüer @, Thursday, 03.04.2003, 06:42 (vor 7693 Tagen) @ Carina Schmitz

Ich empfehle eine Kontaktaufnahme mit dem Arbeitsamt
um die Voraussetzungen für eine mögliche
Gleichstellung mit den Fachkräften im Amt zu
besprechen. Für eine Gleichstelung muss nicht nur eine
MdE vorliegen, sondern der Arbeitsplatz in Folge der
Behinderung gefährdet sein.
mfg
Lüer

Re: Neurodermitis + Gleichstellung

Ilona Spitzenberg @, Saturday, 05.04.2003, 20:25 (vor 7690 Tagen) @ Carina Schmitz

Die Gleichstellung können Sie beantragen wenn Sie
bereits einen GdB von 30 oder 40 haben. Begründen
können Sie es da Sie daurch ihren Arbeitsplatz
sichern. Wenn es noch Fragen gibt melden Sie sich bei
mir. Ich bin Schwerbehindertenvertrauensfrau der Merck
KGaA.

Re: Neurodermitis + Gleichstellung

Detlef Becker, Monday, 07.04.2003, 21:10 (vor 7688 Tagen) @ Carina Schmitz

Hallo
Zuerst müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung einer
Schwerbehinderung bei dem zuständigen Integrationsamt
stelle. Falls Sie mindestens 30 v.H. GdB anerkannt
bekommen, können Sie einen Antrag auf Gleichstellung
beim zuständigen Arbeitsamt bekommen.
Detlef Becker

Re: Neurodermitis + Gleichstellung

hackenberger, Friday, 25.04.2003, 12:08 (vor 7671 Tagen) @ Carina Schmitz

Anmerkung:

Bereits mit der Antragstellung hat man den
Kündigungschutz (gem. SGB IX) wie ein
Schwerbehinderter. Dieser besteht dann erst einmal bis
zu Abschluß des Antragsverfahrens wenn kein GdB von
mnd. 50 zuerkannt wird. Das Antragsverfahren dauert in
der Regel 4-6 Monate, dann kann man Widerspruch
einlegen und sogar klagen vor den Sozialgerichten.
Dann kann das ganze Verfahren Jahre dauern und so
lange besteht der besondere Kündigungsschutz. Sollte
ein GdB von weniger als 50 aber mind. 30 zuerkannt
werden kann man auch sofort die Gleichstellung
beantragen und damit hat man auch ab Anztragstellung
(Datum/Uhrzeit) auch den besonderne Kündigungsschutz,
midestens bis zu Abschluß dieses Antrages bei
Ablehnung.

Achtung, es kommt oftmals vor, dass bei solchen
Krankenbildern die betroffenen auch unter seelischen
Erkarnkungen als Folge der Neurodermitis leiden. Dann
sollte auch dieses bei der Bantragung beachtet werden.

Re: Neurodermitis + Gleichstellung

mechtilde menzel @, Wednesday, 30.04.2003, 08:29 (vor 7666 Tagen) @ Carina Schmitz

hallo
man kann wenn man einen grad der behinderung von 30 v h
oder 40 v h hat und noch keine 15 jahre in einer frima
arbeitet oder wenn mann arbeitslos ist immer einen
gleichstellungsantrag stellen.
ich würde ihnen das auch raten
mit freundlichem gruß mechtilde

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