Hilfe wegen Freistellung (Freistellung)

Wolfgang Tavenrath @, Tuesday, 25.03.2003, 08:35 (vor 7697 Tagen)

Liebe Leser,
seit Mai letzten Jahres bin ich gewählter
Vertrauensmann der Schwerbehinderten in der
Stadtverwaltung Moers. Leider bestehen Differenzen
zwischen der Personalabteilung und mir in Bezug auf
meine Beratungstätigkeit. Meine Bitte: Könnten mir
andere Vertrauensleute einmal schreiben, wieviel Zeit
sie zur Verfügung haben und welche Räume zur Verfügung
gestellt werden (z.B. Einzelbüro)> Unsere Verwaltung
hat ca. 1700 Mitarbeiter, davon ca. 130
Schwerbehinderte und Gleichgestellte. Gibt es
Argumentationen gegenüber der Personalverwaltung>
Wer kann mir sonst noch helfen>
Für die Antworten bedanke ich mich schon jetzt ganz
herzlich.
Wolfgang Tavenrath

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Re: Hilfe!

Thomas Graute @, Tuesday, 25.03.2003, 17:27 (vor 7696 Tagen) @ Wolfgang Tavenrath

Hallo lieber Kollege W. Tavenrath,

Moers ist ja nun eine Stadt in NRW und die
Stadtverwaltung zählt zum öffentlichen Dienst. Nun
gibt es seitens der Landesregierung, hier des Innen-
oder Justizministeriums den
sogenannten "Fürsorgeerlaß",
d.h. "Die Richtlinien zur Durchführung des
Schwerbehindertengesetzes im öffentliche Dienst des
Landes NRW". Diese Richtlinie greift verschiedene
ihrer Punkte auf und macht eine
Integrationsvereinbarung nach Lesart des
Integrationsamtes Westfalen-Lippe unnötig (es sei
denn es läßt sich mit der IV etwas verbessern).

Was das Einzelbüro betrifft, so ist es sicherlich
sinnvoll (Vertraulichkeit der Beratung) und sollte
auch mit einem Rollstuhl erreichbar sein. Letztlich
kann aber der Arbeitgeber sagen: Nutzen sie die Räume
und Einrichtungen des Personalrates mit und zur
Aufbewahrung der Unterlagen gibt es einen sepparaten
Schrank gem. Datenschutzgesetz. Da der Personalrat
möglicherweise ein Eigeninteresse hat, sie nicht in
sei seinen Räumen zu beherbergen, (Gründe können
sein: Datenschutz auch für Personalratsinterna,
Mitbenutzung des PC´s, Fax-
Gerätes , etc.), sollte er ein leicht zu
aktivierender Bündnispartner sein, der schon in
seinem eigegen Interresse Ihnen zu einem Einzelbüro
verhilft.

Zur Frage der Freistellung hat der Fürsorgeerlass in
seinem Anhang eine Berechnungsgrundlage, die in
unserer psychiatrischen Klinik mit 105 schwerbehind.
Beschäftigten einen Freistellungsanspruch von ca. 24
Wochenstunden für die Vertrauensperson begründet.
Darüberhinausgehend kann sich die aktive und offensive
Vertretung der Interressen der Schwerbehinderten
durchaus zu einem Fulltimejob entwickeln.

Sie vertreten 130 Schwerbehinderte. Bei allen Mass-
nahmen die die Schwerbehinderten als Einzelne oder
als Gruppe betreffen sind sie zu informiereen und zu
beteiligen und da sie vermutlich fast überall schwer-
behinderte Kollegen haben, sind sie damit fast zwangs-
läufig bei fast allen Entscheidungsprozessen in der
Dienststelle noch vor Einleiten der eigentlichen Mass-
nahme zu beteiligen. Das alles einzufordern,
umzusetzen und zu begleiten, schafft die
Vertrauensperson regelhaft nicht in der Zeit der
Freistellung und auch nicht in der 38,5
Stunden Woche. Da müssen im Einzelfall auch die Stell-
vertreter ran, die in der Sitzung mit der Leitung von
Abteilung A bzw. im Vorstellungsgespräch mit B
sitzen, während die Vertrauensperson auf Grund eines
anderweitigen Termins verhindert ist.

Letztlich kann ich Ihnen nur dringend empfehlen, sich
mit ihrem Integrationsamt zwecks Beratung in Verbin-
dung zu setzen.

Mit freundlichem Gruß

Thomas Graute
WZPPP Dortmund
Rechtsgrundlage: "Richtlinien zur Durchführung des
Schwerbehindertengesetzes im öffentlichen Dienst im
Lande Nordrhein-Westfalen
RV d. JM vom 3. Mai 1995 (7621 - I B. 6)
in der Fassung vom 21. Juni 2002"

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Re: Hilfe!

hackenberger, Friday, 25.04.2003, 12:29 (vor 7666 Tagen) @ Wolfgang Tavenrath

Du benötigs übrigens auch noch Zeit zur Teilnahme an
allen Sitzungen (auch Ausschüssen) euerer
Personalvertretung.

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Re: Hilfe!

Andreas Huckschlag @, Tuesday, 27.05.2003, 00:12 (vor 7634 Tagen) @ Wolfgang Tavenrath

Die Freistellungsproblematik gestaltet sich immer
wieder sehr schwierig und hängt oft vom guten Willen
des Arbeitgebers ab. Letztlich sieht das SGB IX im §
96 Abs. 4 aber selbst zumindest eine volle
Freistellung ab 200 zu betreuenden schwerbehinderten
und gleichgestellten Beschäftigten vor. Nach dem
einfachen Dreisatz läßt sich hiermit zunächst
hilfsweise eine Annäherungsformel ableiten.

Tatsächlich kommt es aber in erster Linie auf den
notwendigen Umfang durch die dienstliche
Inanspruchnahme für die SB-Vertretung an. Dies kann
konkret auch bei einer geringeren Anzahl von weniger
als 200 zu betreuenden Personen zu einer vollen
Freistellung führen. Dienststellenspezifische
Besonderheiten sind angemessen zu berücksichtigen,
z.B. weit auseinanderliegende Teildienststellen oder
aber auch ein höherer Betreuungsaufwand für bestimmte
Behinderte oder Behinderungsarten. Hier ist die
Vertrauensperson darlegungspflichtig. Es empfiehlt
sich daher für einen überschaubaren Zeitraum selbst
exakt aufzuschreiben, was man wann wo wielange getan
hat, um sich selbst in die Lage zu versetzen, eine
stringente Argumentationslinie zu besitzen. Oft ist es
jedoch für die Vertrauenspersonen selbst schwierig den
Spagat zwischen Arbeit und Interessenvertretung zu
vollbringen.

Soweit ich weiß existiert bei der Telekom oder Post
eine Vereinbarung, die pro Behinderten pauschal eine
wöchentliche Grundzeit von x-Minuten zugrundelegt. Mit
deren Formel läßt sich auch gut argumentieren, hilft
jedoch nicht direkt etwas innerhalb der
Stadtverwaltung.

Daneben sollte dem Arbeitgeber gegenüber verdeutlicht
werden, dass es auch in seinem eigenen Interesse ist,
eine gut funktionierende und konstruktiv kooperierende
Schwerbehindertenvertretung zu haben. Gleiches gilt ja
bekanntlich für den Personalrat, dem gerne bei
Rahmenbedingungen entgegengekommen wird (Büro; Fax;
PC; Literatur), um die Zusammenarbeit zu verbessern.

Sofern Sie selbst schwerbehindert sind können Sie sich
unter Berufung auf den Fürsorgeerlaß ein Einzelzimmer
zuteilen lassen, sofern Kapazitäten bestehen (dies ist
zumindest in unseren SchwRL beim Bundesministerium des
Innern so geregelt).

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit kollegialen Grüßen

Andreas Huckschlag

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SBV-Freistellungen

Wolfgang E., Friday, 10.09.2004, 19:04 (vor 7161 Tagen) @ Wolfgang Tavenrath

Zur Frage der SBV-Freistellung könnte der aufschlussreiche Zeitschriftenaufsatz von Dr. Cramer, Die Neuerungen im Schwerbehindertenrecht... nach dem "Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen", weiterhelfen (NZA, Heft 13/2004, Seite 705):

"12. Die Rechtsstellung der Schwerbehindertenvertretung... Die Bundesregierung hat dieses Recht auf erweiterte Heranziehung eines, unter Umständen eines zweiten stellvertretenden Mitglieds damit begründet, in Betrieben mit in der Regel mehr als 100 bzw. 200 schwerbehinderten oder gleichgestellten behinderten Menschen sei die Aufgabenbelastung so groß, dass sie ohne Heranziehung des bzw. der Stellvertreter nicht leistbar sei ...

Die Begründung der Bundesregierung kann die Vertrauensperson auch dazu nutzen, eine völlige Arbeitsbefreiung (Freistellung) nach § 96 IV 1 SGB IX auch schon dann zu beanspruchen, wenn in der Regel mehr als 100 schwerbehinderte und ihnen nach § 68 II SGB IX gleichgestellte behinderte Menschen zu betreuen sind, nicht erst, wie in § 96 IV 2 SGB IX vorgesehen, bei in der Regel wenigstens 200 schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten behinderten Menschen. Die Vertrauensperson braucht von ihrem Recht zur Heranziehung des ersten stellvertretenden Mitglieds, statt sich völlig von der Arbeit befreien zu lassen, nicht Gebrauch zu machen ..."

Literatur und Rechtsgrundlagen zur Teilfreistellung unter
[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=5279#p5616]www.schwbv.de/forum[/link]

Übersicht der in den letzten Jahren wiederholt erweiterten Amtsaufgaben der SBV
[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=5279#p5327]www.schwbv.de/forum[/link]

Kontextlink:
SBV-Aufgaben, Rechte & Pflichten

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Re: Hilfe! wegen SBV-Freistellungen

Edi @, Sunday, 28.05.2006, 21:05 (vor 6536 Tagen) @ Wolfgang E.

Bitte um Eure Mithilfe.
Wie kann ich eine Freistellung beantragen>
Ich betreue 75 Schwerbehinderte in vielen kleinen Nebendienststellen die aber sehr weit auseinander liegen (ca. 180km ).
Daraus ergeben sich auch viele Sitzungen mit den örtlichen Personalratsgremien.
Ich weiß nicht wie ich das mit der 13Minuten Regelung pro Schwerbehinderten schaffen soll.

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Re: Hilfe! wegen SBV-Freistellungen

Roland @, Sunday, 28.05.2006, 23:45 (vor 6536 Tagen) @ Edi

Hallo Edi,

nichts für ungut, aber es wäre schon etwas übersichtlicher gewesen, wenn Du Deine Anfrage gesondert im Forum gestartet hättest:-)

§ 96 Persönliche Rechte und Pflichten der Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen
(1) Die Vertrauenspersonen führen ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt.

(2) Die Vertrauenspersonen dürfen in der Ausübung ihres Amtes nicht behindert oder wegen ihres Amtes nicht benachteiligt oder begünstigt werden; dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung.

(3) Die Vertrauenspersonen besitzen gegenüber dem Arbeitgeber die gleiche persönliche Rechtsstellung, insbesondere den gleichen Kündigungs-, Versetzungs- und Abordnungsschutz wie ein Mitglied des Betriebs-, Personal-, Staatsanwalts- oder Richterrates. Das stellvertretende Mitglied besitzt während der Dauer der Vertretung und der Heranziehung nach § 95 Abs. 1 Satz 4 die gleiche persönliche Rechtsstellung wie die Vertrauensperson, im Übrigen die gleiche Rechtsstellung wie Ersatzmitglieder der in Satz 1 genannten Vertretungen.

(4) Die Vertrauenspersonen werden von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge befreit, wenn und soweit es zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Sind in den Betrieben und Dienststellen in der Regel wenigstens 200 schwerbehinderte Menschen beschäftigt, wird die Vertrauensperson auf ihren Wunsch freigestellt; weiter gehende Vereinbarungen sind zulässig. Satz 1 gilt entsprechend für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind. Satz 3 gilt auch für das mit der höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied, wenn wegen

1.

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Re: Hilfe! wegen SBV-Freistellungen

hackenberger, Monday, 29.05.2006, 11:58 (vor 6536 Tagen) @ Edi

Hallo Edi,

benutze doch bitte einmal hier die Suchfunktion mit dem Stichwort "Freistellung". Da bekommst Du dann sehr viele Hinweise welche Dir weiterhelfen können. Der Rest ist dann Verhandlungssache/-geschick.

Aber nur der Hinweis noch: Du hast per SGB IX den Anspruch soweit von der Arbeit freigestellt zu werden wie es zur Ausübung des Mandates notwenig ist.

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Hilfe!

traute, Wednesday, 21.09.2005, 11:14 (vor 6786 Tagen) @ Wolfgang Tavenrath

zwecks arbeitsaufwand gab es mal eine grundlage der berechnung. diese sagt aus, pro person 8 std. pro jahr. als richtlinie zumindest zu gebrauchen. kann ich nur bestätigen, ich habe 270 zu betreuen.
traute

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Hilfe wegen Freistellung

Wolfgang, Moers, Thursday, 05.10.2006, 15:32 (vor 6406 Tagen) @ Wolfgang Tavenrath

» Liebe Leser,
» seit Mai letzten Jahres bin ich gewählter
» Vertrauensmann der Schwerbehinderten in der ...

Das war mein erster Hilferuf, nachdem ich als vollkommener Neuling in das eiskalte Wasser der Schwerbehindertenvertretung gesprungen war. Heute, viereinhalb Jahre nach der ersten Wahl, wird wieder Auszählung der Stimmen zur Wahl der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen sein. Aber dieses Mal bin ich ganz ruhig, weiss jetzt schon, dass ich wiedergewählt bin und weiss, wie ich weiterarbeiten werde.
Und das verdanke ich auch Euch und auch Hans-Peter.
Dank der Kommentare, die ich auf meinen Hilfruf erhalten habe, konnte ich meine Arbeit kontinuierlich fortsetzen und viel erreichen. Es hat damals gar nicht mehr lange gedauert, und ich hatte mein Einzelbüro - und die Zeit, die ich brauche, um meine Beratungstätigkeit voll und ganz auszuüben.
Dabei geholfen haben mir natürlich auch die Seminare bei Hans-Peter Semmler -sie waren einfach großartig.
Noch lange habe ich nicht alles Wissen, das ich brauchen werde - aber so viel mehr als zu Anfang.
Ein Wahlspruch aber ist mir aus der Zeit geblieben: Steter Tropfen höhlt den Stein - da ist viel Wahres dran.
Nochmals vielen Dank an alle, die mir geholfen haben - und macht weiter so!

Wolfgang

--
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Tavenrath

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Hilfe wegen Freistellung

Wolfgang Tavenrath ⌂, Moers, Friday, 11.12.2009, 14:52 (vor 5243 Tagen) @ Wolfgang

Liebe Leser, liebe Mitstreiter, liebe Berater, lieber Bernhard und vor allen anderen lieber Hans-Peter,
nun ist der Zeitpunkt gekommen, an dem ich mich aus dem aktiven Dienst zurückziehe und in die Freizeitphase der Altersteilzeit gehe. Meinem Stellvertreter habe ich die Geschäfte übergeben, habe mein Büro aufgeräumt und möchte mich jetzt noch einmal bei allen bedanken, die mir geholfen haben und die mir gute Tipps gegeben haben. Die Seminare bei Dir, lieber Hans-Peter, werde ich nicht vergessen, sie waren sozusagen das Salz in der Suppe.
DANKE!:-)

Und für dieses Forum einen besonderen Dank an Dich. Mach' weiter so!

--
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Tavenrath

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Hilfe wegen Freistellung

hackenberger, Friday, 11.12.2009, 15:07 (vor 5243 Tagen) @ Wolfgang Tavenrath

Hallo Wolfgang,

willkommen im (Un)Ruhestand. :flower:

Danke auch für die Anerkennung. :ok:

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Hilfe wegen Freistellung

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 11.12.2009, 15:21 (vor 5243 Tagen) @ Wolfgang Tavenrath

Hallo Wolfgang,
» nun ist der Zeitpunkt gekommen, an dem ich mich aus dem aktiven Dienst
» zurückziehe und in die Freizeitphase der Altersteilzeit gehe.
Dazu wünsche ich dir, dass du nie die "Lust" an der Freizeit verlierst und dass du und deine Familie dabei viel Spass habt.

» Meinem Stellvertreter habe ich die Geschäfte übergeben
Ich durfte ihn ja schon kennen lernen und ich glaube; Es geht weiter :-)

» Die Seminare bei Dir, lieber Hans-Peter, werde ich nicht vergessen, sie waren sozusagen das Salz in der Suppe.
Freut mich, dass ich dich 6 Jahre lang begleiten durfte.

Danke nochmal für deine netten und wohltuenden abschließenden Worten hier im Forum. :-)

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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