Seminarablehnung weil angeblich schon geschult (Kirche)

silke, Niedersachsen, Tuesday, 30.08.2011, 21:47 (vor 4622 Tagen)

Hallo, liebe Kollegen!

Ich bin seit Januar SBV für 72 gleichgestellte bzw. schwerbehinderte Kollegen in einer Flächeneinrichtung. Habe nun Kostenübernahme usw. für das Seminar: "Das Beratungsgespräch in der Schwerbehindertenvertretung" abgegeben.
Antwort vom Arbeitgeber, ich sei schon intensiv geschult...habe vor 19!!! Jahren eine Weiterbildung als Wohngruppenleitung gehabt, ein Inhalt Gesprächsführung ( aber eben in der Rolle einer Vorgesetzten), dann hatte ich vor zwei Jahren ein Grundlagenseminar, 2 Tage partnerschaftliche Gesprächsführung.
Von dem Beratungsgespräch erwarte ich mir viel mehr...ist ja auch auf besondere Problematik ausgeschrieben...Seminar ist vom IFB!

Kann mein Arbeitgeber mir das wirklich versagen oder kann ich mich zur Schiedsstelle wagen>>>>
Bei uns trifft ja das MVG-k zu

das BEM steht bei uns gerade erst in der Anfangsphase..., Kollegen werden unter Druck gesetzt, es gibt viel Angst...viele sind erheblich psychisch angegriffen, wenn sie endlich den Mut gefunden haben.
Keine Situation für partnerschaftliche Gespräche oder in der Funktion einer Vorgesetzten.
Verfahren oder nicht, wer kann mir raten>>>>

Danke und nen schönen Abend
Silke

Seminarablehnung weil angeblich schon geschult

hackenberger, Tuesday, 30.08.2011, 22:12 (vor 4622 Tagen) @ silke

Hallo Silke,

ich bin nun leider kein Kenner des Mitarbeitervertretungsgesetz - MVG der evangelischen Kirchen in Niedersachsen. Doch im § 53 heißt es "Für die Rechtsstellung der Vertrauensperson der Schwerbehinderten gilt das staatliche Recht entsprechend." Also ohne Einschränkung das SGB IX, und somit auch § 96 SGB IX.

Ich verstehe es weiter so, dass bei Meinungsverschiedenheiten eine Schiedsstelle handelt § 59 ff MVG.

Somit könnte man hier berechtigt eine Schiedsstelle anrufen, denn die Aussage des AG ist nicht akzeptabel und auch nicht mit § 96 SGB IX in Einklang zu bringen.

Es wäre nun nur die Frage, darf die SBV auch im Geltungsbereich des MVG die Hilfe eines Anwaltes wie es das SGB IX und das staatliche Recht es vorsehen hier in Anspruch nehmen> Dazu bin ich leider in diesem Recht nicht genug bewandert. Daher sollte dazu man die MAV (analog BR) fragen, denn hier sollte gleiches Recht gelten.

Ich denke/ hoffe einmal, dass ein gutes Kommentar, Knittelkommentar zum SGB IX vorliegt. Also dort einmal alles zum § 96 SGB IX und dem Thema Anspruch auf Schulung lesen.

Auch einmal unter A-Z Schulung… und .. SBV in einer kirchlichen Einrichtung nachlesen.

Kontextlink:
SBV-Schulungsanspruch nach Kirchenrecht

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