Arbeitgeberbeauftragte (Umgang mit Arbeitgeber)

Sandra, Hessen, Monday, 17.10.2011, 20:38 (vor 4546 Tagen)

Hallo an das Forum,ist der Arbeitgeberbeauftragte für die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nur für die SBV zuständig oder auch für dem BR >>>
Habe übermorgen Wirtschaftsausschusssitzung zusammen mit dem BR und der Geschäftsleitung und ich als SBV. Will dort den Arbeitgeber direkt ansprechen, daß wir im Unternehmen keinen Arbeitgeberbeauftragten haben und ihm eine Frist von 1 Woche setzen um ihn zu benennen. Muß ich mich vorher mit dem BR absprechen oder kann ich das in Eigenregie machen > Gruß Sandra

Arbeitgeberbeauftragte

morgenröte, NRW, Monday, 17.10.2011, 23:48 (vor 4546 Tagen) @ Sandra

» Hallo an das Forum,ist der Arbeitgeberbeauftragte für die Teilhabe
» schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nur für die SBV zuständig oder
» auch für dem BR >>>
Schau bitte unter A-Z, - Beauftragter der Schwerbehinderten vom Arbeitgeber nach §98 SGB IX nach, dort steht alles was du wissen mußt!
» Habe übermorgen Wirtschaftsausschusssitzung zusammen mit dem BR und der
» Geschäftsleitung und ich als SBV. Will dort den Arbeitgeber direkt
» ansprechen, daß wir im Unternehmen keinen Arbeitgeberbeauftragten haben
» und ihm eine Frist von 1 Woche setzen um ihn zu benennen.
» Muß ich mich vorher mit dem BR absprechen oder kann ich das in Eigenregie machen >
Bitte denke daran, es ist ein BR-Ausschuss! Deshalb immer dann vorher mit dem BR abstimmen.
Ich weiß nicht Recht, ob die Wirtschaftsausschusssitzung der geeignete Ort ist um diese Problematik auf dem Tisch zu bringen. Hier würde ich mit dem Arbeitgeber ein persönliches Gesprächs suchen mit dem Hinweis auf dem §98 SGB IX.

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Gruß
Morgenröte

Arbeitgeberbeauftragte

hackenberger, Tuesday, 18.10.2011, 09:22 (vor 4546 Tagen) @ Sandra

Hallo,
die SchwbV hat kein Recht dem AG hier eine Frist zu setzen. Bitte doch den §98 SGB IX und Kommentierung nochmals lesen.

Hallo Morgenröte,
die SchwbV ist eigenständig und hat ein volles selbstbestimmtes Teilnahmerecht. Sie muss daher nicht Fragestellungen mit dem BR absprechen, doch sich vorher mal austauschen ist nicht falsch und JA der WA ist für eine solche Frage ungeschickt.

Arbeitgeberbeauftragte

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 18.10.2011, 09:33 (vor 4546 Tagen) @ Sandra

Hallo Sandra,

» Hallo an das Forum,ist der Arbeitgeberbeauftragte für die Teilhabe
» schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nur für die SBV zuständig oder
» auch für dem BR >>>
Er ist Ansprechpartner in allen Belangen der sbM im Betrieb. Außerdem ist er auch Ansprechpartner für da IA und die AfA.

» Habe übermorgen Wirtschaftsausschusssitzung zusammen mit dem BR und der
» Geschäftsleitung und ich als SBV. Will dort den Arbeitgeber direkt
» ansprechen, daß wir im Unternehmen keinen Arbeitgeberbeauftragten haben
Wie der Koll. schon schreibt - absolut der unpassende Rahmen.

» und ihm eine Frist von 1 Woche setzen um ihn zu benennen.
Druck erzeugt Gegendruck. Was willst du damit erreichen> Was tust du wenn er die Frist verstreichen lässt>

» Muß ich mich vorher mit dem BR absprechen oder kann ich das in Eigenregie machen >
Im Rahmen der guten zusammenarbeit soll die SBV immer mit dem BR kooperieren, denn diesen braucht sie u.U. zum Durchsetzen ihrer Ideen.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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