noch ne Dienstreise (Kirche)

silke, Niedersachsen, Wednesday, 19.10.2011, 20:22 (vor 4572 Tagen)

Hallo liebe Kollegen,

brauche mal ne Rückmeldung ob ich dies als Mandatsbehinderung durchbekommen kann>>>
Habe in der letzten Woche eine Fachbereichsleitung um die Information über die "Zukunftsplanung" in ihrem Haus gebeten. Es wird gerade für 4 bis 6 Wochen umgebaut...dann gibt es personelle Veränderungen, Arbeitsplätze ändern sich etc.
In dem Bereich arbeiten mehrere schwerbehinderte Mitarbeiter.
Sie bat mich daraufhin für morgen zum Gespräch ins Haus.
Habe in der letzten Woche nen Dienstreiseantrag gestellt...Termin mit FBL...Ort, ungefähre Zeit usw..
Heute morgen bekam ich eine Absage der FBL per Mail. Ein Treffen wäre nicht nötig. Es sind nur drei Mitarbeiter betroffen, ich möge meine Fragen schriftlich stellen.

Fünf Minuten später bekam ich eine Mail von dem Juristen, der Dienstreisen bearbeitet....Er hätte von der FBL erfahren, das kein Termin stattfindet. Mein Dienstreiseantrag wäre somit hinfällig...

Klar werde ich meine Fragen stellen,dann eben erstmal schriftlich und eine Arbeitsplatzbegehung zu Bauende...
Aber das Dienstreiseanträge nicht bearbeitet werden, bei Leitungen angefragt wird...
Wer wird alles befragt, wenn ich Mitarbeiter aufsuche und keine weiteren Angaben mache>>>> Oder reicht ihnen den Antrag nur nicht zu genehmigen, wie gerade gehabt noch aus>>

...Lieben Gruß
Silke

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noch ne Dienstreise

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 20.10.2011, 14:46 (vor 4571 Tagen) @ silke

Hallo Silke,
im prinzip ist dies der gleiche Sachverhalt wie bei deiner anderen Dienstreise.

» brauche mal ne Rückmeldung ob ich dies als Mandatsbehinderung
» durchbekommen kann>>>
» Habe in der letzten Woche eine Fachbereichsleitung um die Information über
» die "Zukunftsplanung" in ihrem Haus gebeten. Es wird gerade für 4 bis 6
» Wochen umgebaut...dann gibt es personelle Veränderungen, Arbeitsplätze
» ändern sich etc.
Sehr lobenswert hier bereits präventiv einzusteigen.

» Heute morgen bekam ich eine Absage der FBL per Mail. Ein Treffen wäre
» nicht nötig.
Die Notwendigkeit einer SBV-Arbeit (egal ob im oder ausser Haus) legt nicht die FBL fest. Dies entscheidest du ganz alleine.

» Klar werde ich meine Fragen stellen,dann eben erstmal schriftlich und eine
» Arbeitsplatzbegehung zu Bauende...
» Aber das Dienstreiseanträge nicht bearbeitet werden, bei Leitungen
» angefragt wird...
» Wer wird alles befragt, wenn ich Mitarbeiter aufsuche und keine weiteren
» Angaben mache>>>> Oder reicht ihnen den Antrag nur nicht zu genehmigen,
» wie gerade gehabt noch aus>>
Dazu wäre es sinnvoll ein "Gipfelgespräch" mit der/dem obersten Chefin / Chef zu führen. Dabei ist dieses Procedere zu klären und festzulegen um unnötigen Rechtsstreit zu vermeiden.
Wenn dies nicht möglich sein sollte bleibt die leider nur der Weg Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Dazu kämen in Frage; die MAV, das Integrationsamt, die Gewerkschaft und ggf. ein RA, der sich im Kirchenrecht auskennt.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

noch ne Dienstreise

hackenberger, Thursday, 20.10.2011, 16:16 (vor 4571 Tagen) @ silke

Hallo,

schade, dass dieses Thema obwohl schon oft behandelt immer wieder als Frage auftaucht. Aber auch, weil es in der Kommentierung zum § 96 klar behandelt ist.
Z.B. § 96 SGB IX Rn 66 (Knittelkommentar)
Auszug:
. . . für eine erforderliche Dienstreise muss die SchwbV keine ins Einzelne gehende Auskunft erteilen, erst recht bedarf es keiner Zustimmung zur Reise (vgl. ErfK/ Koch § 37 BetrVG).

Bedeutet KEINE Genemigung der Dienstreise. Aber betreffend der Durchführung, aldo auch Reisemittel sind im Betrieb geltende Reiseregelungen zu beachten. Also KEINE Besserstellung gegenüber sonstigen AN.

Also doch einfach mal einen Blick ins Gesetz und Kommentar werfen ;-)

Sollte es zu einen Gerichtsverfahren kommen, also ggf Beschlußverfahren um Reisekosten einzuklagen, so muss man gegenüber dem Gericht aber ALLES offenlegen.

Weiter gilt auch hier betreffend Kosten und Zeitaufwände, alles nach bestem Wissen und Gewissen und der wirklichen Notwendigkeit aus Gründen des Mandates.

Im Bereich des Kirchenrechtes kann einiges etwas anders sein. Da muss man in die MAVG nachsehen was dort zur Anwendung des § 96 ausgesagt wird. Sind dort diesbezgl. keine Einschränkungen gilt das Gleiche. Bitte dann aber dieses nicht verwechseln mit ggf anderen Aussagen zum Klageweg.

Gibt es im Betrieb ein DV-System für Dienstreisen, so muss der AG hier eine Lösung finden welche die Rechtslage beachtet. Also ggf. Reiseabrechnungen oder Fahrkartenanträge durchwinken. Kosten sollten auch immer auf eine zentrale Kostenstelle gebucht werden, nicht auf Abteilungskostenstellen. Denn die Kosten hat der AG und nicht ein Bereich/Abteilung zu tragen.

noch ne Dienstreise

silke, Niedersachsen, Thursday, 20.10.2011, 17:10 (vor 4571 Tagen) @ hackenberger

» Hallo...und lieben Dank für die Hilfe!!

....leider teilen viele Vorgesetzte diese Auslegung der betreffenden Gesetze nicht...daher werde ich wohl noch öfter mit solchen Fragen kommen.
Ich brauch es einfach immer nochmal als Rückmeldung um mich sattelfest in Schiedsverfahren zu begeben.
Deshalb meine Gumminachfragen.

Lieben Dank
Silke

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