GdB nach 5 Jahren Heilungsbewährung (Allgemeines)

Karin G. @, Tuesday, 08.04.2003, 18:52 (vor 7681 Tagen)

Hallo, ich habe wegen einer Brustkrebserkrankung einen
GdB von 80 Prozent - allerdings zunächst nur auf 5
Jahre. Wenn die Schwerbehinderung danach weiter über
50 % liegt, könnte ich mit 60 Jahren aufhören zu
arbeiten, ohne Abschläge in Kauf zu nehmen. Nun lebe
ich in der Ungewissheit, wie meine Zukunft aussieht,
denn das Arbeiten fällt mir jetzt schwer genug; aus
finanziellen Gründen kann ich aber leider noch nicht
aufhören. Aber wenn ich das mit 60 könnte, hätte ich
wenigstens eine kleine Perspektive. Wie sind eure
Erfahrungen, kennt jemadn Tipps für mich>

Danke.

Karin

Re: GdB nach 5 Jahren Heilungsbewährung

Klaus Lüer @, Tuesday, 15.04.2003, 15:53 (vor 7674 Tagen) @ Karin G.

Sollte nach 5 Jahren der neue Bescheid unter der 50
liegen, könnte man über Widerspruch/Klage unter
Ausschöpfung aller Rechtsmittel möglicherweise die
Zeit bis zur Rente überbrücken, je nachdem wie alt sie
sind

Re: GdB nach 5 Jahren Heilungsbewährung

hackenberger, Friday, 25.04.2003, 11:59 (vor 7664 Tagen) @ Karin G.

Grundsätzlich muss angemerkt werden, dass ein Wegfall
des entsprechenden GdB ja eine positive Sache ist.
Denn er entfällt nur wenn man als geheilt angesehen
wird. Das ist doch eigentlich positiv, denn lieber
gesund und kein GdB also länger arbeiten als krank und
dafür vorzeitig in Rente.

Doch nun noch der Hinweis: Einfach einen Merker im
Terminkalender setzten ca. 1/4 Jahr vor Ablauf der
Heilungsbewährung.
Spätestens zu diesem Zeitpunkt sich selbst einmal
betrachten und überlegen ob gesundheitliche
Beeinträchtigungen vorliegen welche zur Anerkennung
gebracht werden können. Wenn ja, einen Antrag auf
Feststellung weiterer bisher noch nicht anerkannter
Behinderungen stellen. Oftmals werden bei Anträgen zur
Anerkennung einer Schwerbehinderung vorliegenden
seelische Erkrankungen vergessen zu beantragen.

Wenn aber aufgrund einer solchen Erkrankung ein GdB
von 80 zuerkannt wurde dürfte auch nach positivem
Verlauf der Heilungsbewährung ein GdB von 50 bleiben.

Sollte aber nur noch wenige Monate/Jahr ~ 1-2 Jahre
bis zur Rente fehlen kann man wie schon angesprochen
auch den Weg durch die Instanzen (Widerspruch/Klage
vor dem Sozialgericht und weiter Bundessozialgericht)
versuchen. Hier hilft dann der VdK wenn man dort
Mitglied ist, was ich empfehlen kann. Er vertritt
nicht nur seine Mitglieder vor Sozialgerichten, er
berät seine Mitglieder auch in Rentenfragen. Der
Mitgliedsbeitrag ist gut angelegtes Geld.

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