Schweigen zwischen GSBV und lokaler SBV (Gesamt-Konzern-SBV)

Kamikami, Tuesday, 07.02.2012, 15:54 (vor 4434 Tagen)

Hallo Zusammen,
unsere GSBV nimmt an allen Sitzungen des GBR, dessen Ausschüssen und insbesondere des Wirtschaftsausschusses teil. Uns lokalen SBV'n wird die dort erhaltene Information unter Berufung auf die Schweigepflicht vorenthalten.

Wenn ich §96 Abs. 7 richtig lese, gilt diese Schweigepflicht nicht gegenüber den Stufenvertretungen. Habe ich also ein Anrecht auf diese Informationen>

Schon mal danke für jede Antwort,
Gruß
Kamikami.

Schweigen zwischen GSBV und lokaler SBV

hackenberger, Tuesday, 07.02.2012, 16:25 (vor 4434 Tagen) @ Kamikami

Hallo Kamikami,

grundsätzlich hast Du Recht mit dem Thema "Verschwiegenheit". Doch hier muss man besonders beim WA andere Dinge auch beachten.

Denn sofern es einen GRB gibt und der dann ja den WA besetzt, hat der WA eine Informationspflicht gegenüber den GBR-Mitgliedern, nicht den BR-Mitgliedern
BetrVG § 108 Abs. 4.

Anders, wenn es keinen GBR gibt, also der WA vom BR bestellt wird. Dann erfolgt die Berichtspflicht auf dieser Ebene. Also immer NUR auf der Ebene der Bestellung. Die Mitglieder des WA berichten im angemessenen Umfang dann jeweils sofern der WA auf GBR-Ebene bestellt wurde dann auch noch in ihren BR-Gremien welche sie in den GBR entsandt haben.

Das SGB IX kennt keine dem BetrVG; hier dem § 108 BetrVG entsprechende Berichtspflicht. Auch bestimmt weil es bei den Vertretungen (SchwbV/ GSchwbV/ KSchwbV) sich IMMER um Einpersonenvertretungen, also kein Gremien handelt.

Die Aufgaben der SchwbV ergeben sich aus § 95 und der GSchwbV aus § 97 SGB IX. Berichtspflichten, außer Tätigkeitsberichten in den Versammlungen sieht es nicht vor.

Doch ich verstehe hier das Problem grundsätzlich nicht. Denn die SchwbV ist doch bei allen Gremiensitzungen des BR dabei. Also erhält se dort auch alle Infos aus den GRB-Gremien die dort berichtet werden. Ist somit auf dem gleichen Infostand wie die BR-Mitglieder.

Weiter hat die SchwbV ja stets auch das Recht sich mit den AG-Vetretern und BA-Schwb zu unterhalten und auch von diesen über IHR Mandat (SchwbV) betreffenden Fakten informiert zu werden.

Die GSchwbV ist der SchwbV gegenüber nicht grundsätzlich Berichtspflichtig, dass ergibt sich nicht aus dem SGB IX. Einzig in der Schwerbehindertenvertrauensleuteversammlung gibt/soll die GSchwbV einen Geschäftsbericht abgeben. Genau wie ja auch die SchwbV nicht gegenüber der GSchwbV Berichtspflichtig sind.

Hinweis: Die Schwerbehindertenvertrauensleuteversammlung der GSchwbV gem. § 97 Abs. 8 SGB IX entspricht nicht den Betriebsversammlung der der BR gem. § 42 ff BetrVG oder der Versammlung der Schwerbehinderten gem. § 95 Abs 6 SGB IX. Die Schwerbehindertenvertrauensleuteversammlung gem. § 97 Abs. 8 SGB IX entspricht vielmehr der Betriebsräteversammlung des BR gem. § 53 BetrVG.

Bei Euch scheint es aber ggf. ein grundsätzliches Problem der vertrauensvollen Zusammenarbeit zu geben. Dieses sollte man angehen. Man kann auch gerne darauf hinweisen, wie die GSchwbV zum Mandat kommt, also wer aktiv Wahlberechtigt ist.

Schweigen zwischen GSBV und lokaler SBV

Kamikami, Tuesday, 07.02.2012, 17:52 (vor 4434 Tagen) @ hackenberger

Hallo, danke für die schnelle Antwort.

Das heißt also unter dem Strich:
auch wenn keine Schweigepflicht besteht, läßt sich daraus keine Berichtspflicht ableiten.

Was bleibt, ist das Thema vertrauensvolle Zusammenarbeit....

Mit freundlichem Gruß
Kamikami

Schweigen zwischen GSBV und lokaler SBV

hackenberger, Tuesday, 07.02.2012, 18:17 (vor 4434 Tagen) @ Kamikami

Hallo Kamikami,

» Das heißt also unter dem Strich:
» auch wenn keine Schweigepflicht besteht, lässt sich daraus keine
» Berichtspflicht ableiten.
JA, so ist es!

» Was bleibt, ist das Thema vertrauensvolle Zusammenarbeit....
Nein, eigentlich aufmerksam an allen Gremiensitzungen des BR teilnehmen, denn dann hat man doch alle wichtige Infos ;-)

Die GSchwbV sollte sofern sie wichtige Erkenntnisse erlangt hat welche die Schwerbehinderten ins Besondere, also abweichend von den sonstigen Beschäftigten betrifft, die SchwbV hierüber informieren, wenn sie z.B. im WA mit dem AG besondere Dinge abgesprochen hat. Besonders, wenn diese ggf. im Rahmen der Teilnahme an den BR-Gremien (örtl) nicht zu erkennen/erlangen sind. Doch dieses sollte es eigentlich nicht geben, denn der BR ist ja für ALLE Beschäftigten da und sollte auch das SGB IX und damit die besonderen Belange der Schwerbehinderten beachten.

Schweigen zwischen GSBV und lokaler SBV

SBV_AZHV, München - Bayern, Monday, 13.02.2012, 11:12 (vor 4428 Tagen) @ hackenberger

Hallo Kamikami,

ich (selbst GSBV) mache selbige leidvolle Erfahrungen, obwohl ich gleich vorweg nehme, das es nicht immer an der "vertrauensvollen" Zusammenarbeit scheitert.

Viel mehr an den Strukturen der Stufenvertretungen und der Anzahl des BR Gremien.
Auch das der AG sich gerne das "gewillteste" und "gefügigste" Gremium aussucht, erleichtert die Zusammenarbeit aufgrund des Arbeitsvolumen nicht sonderlich.

Aber zurück zu den Stufenvertretungen:
Wie sind wir als SBV so aufgestellt
KSBV / 6 Stellv.
12 GSBVen / durchschn. 4 Stellv.
37 örtliche VP / xx Stellv.

Alleine die Situation das auf allen Stufen regelmäßig Arbeitsgruppen, -kreis, Ausschüsse, Sitzungen, Sondersitzungen usw, stattfinden, die zwangsläufig auch von Stellvertretern die jeweils direkt auf die örtlichen Belange der Schwerbehinderten auswirken macht die Situation nicht einfacher.

Ganz ehrlich, SGB IX schön und gut, aber hier wären andere Hinweis sinnvoll und wichtig.

Wir sind alle nicht glücklich über die Kommunikation untereinander, das wir innerbetrieblich auf den letzten Jahrestagen diskutieren und haben bis dato keine professionelle Idee zur sinnvollen Umsetzung eine zeitnahen Informationskaskade gefunden.

Leider ist auch unsere oftmals KSBV sehr verunsichert, wenn der AG die Inhalte der Gespräche als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis deklariert.

Mit besten Grüßen

Markus

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