Zusammenkunft (Lektüre / Gesetze)

Trick27, Brandenburg, Wednesday, 09.05.2012, 16:51 (vor 4341 Tagen)

Hallo an Alle! :)

Wenn ich den §96 Abs. 4 SGB IX mit der Kommentierung bei [link=https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml>cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp&feed=jpk-sgbix&wt_mc=rss.jpk-sgbix&nid=jpk-SGBISR0099]Juris[/link] richtig verstanden habe, sagt dieser aus dass mich der AG nur für Schulungs- und Bildungsveranstaltungen freistellen brauch.

Nun ist es so, dass ich mich gerne mit einen anderen SBV (aus einer anderen Dienststelle)zum Erfahrungsaustausch treffen möchte. Gibt es hier nur die Möglichkeit auf wohl gefallen des GF zu hoffe um daran teilnehmen zu können>

Danke für eure Tipps :)

Und besonders Grüße an Bernhardt und dickes danke für seine tolle Arbeit hier :)

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Tschüß

Trick27

Zusammenkunft

hackenberger, Thursday, 10.05.2012, 13:18 (vor 4340 Tagen) @ Trick27

Hallo,

ja das SGB IX sieht dieses nicht vor. Doch es gibt für solche Treffen die Möglichkeit, dass die GSchwbV ALLE SchwbVn zu einer Versammlung einlädt, analog der Betriebsräteversammlungen. Das ermöglicht das SGB IX. Auch gibt es oftmals Arbeitskreise der IA und/ oder VdK welche man dann besuchen kann, denn diese laufen unter Schulungsmaßnahmen. Dazu gibt es dann auch entsprechende Einladungen. Da können sich ja dann alle interessierten SchwbV anmelden.

PS:
Mein Name ist so schön auch ohne das "t" am Ende zusätzlich ;-)

Ach ja, Dnake auch für das Lob. Besonders, weil ich hin und wieder ja etwas "klarer" Antworte ;-)
Doch es soll ja alle nur anregen und allen helfen, ggf. etwas selbstständiger zu werden. Denn ich bin ja überzeugt, wir ALLE können es, auch Ihr. Alleine sich dem Manadt zu stellen ist ja schon sehr lobenswert. ;-)

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