Freistellung/Personaldatenschutz (Lektüre / Gesetze)

Trick27, Brandenburg, Monday, 14.05.2012, 19:42 (vor 4359 Tagen)

Hallo!!!

Heute habe ich zwei wichtige Fragen an euch, die ich leider unter A-Z nicht beantwortet bekommen habe.

Frage 1:

Zwecks Klärung einer Teilfreistellung, soll ich eine Übersicht der Arbeiten der letzten 3 Monate machen. Soweit ist es ok aber, mein Dienstherr meinte im Gespräch, dass er hier sicher einige Punkte wegstreicht (verglich dies mit der gleichen Anfrage von der Gleichstellungsbeauftragten wo er auch nicht die angezeigte Zeit anerkannt hat) da er nicht glaubt das ich soviel Zeit für meine Mandatstätigkeit brauche (er ist der Auffassung 20h im Monat, ich liege locker bei 40-50h im Monat). Nun habe ich im Hinterkopf, dass der AG hier überhaupt keine Möglichkeiten hat mir vorzuschreiben zu was ich welche Zeit benötige. Liege ich da richtig oder bin ich auf dem Holzweg>

Frage 2:

Eine Teamleiterin hat mich heute angeschrieben (per Mail), Ihr Auskunft über eine sbMA zu geben (GdB; seit wann; seit wann leidensgerechter Arbeitsplatz)zwecks einer MA-Beurteilung (muss alle paar Jahre gemacht werden). Nach RS mit meiner Büroleiterin, meinte diese (reines Bauchgefühl), dass dies gegen das Personldatenschutz Gesetz verstößt aber sich hier nicht sicher ist. Mein Vorgänger konnte mir auch nicht helfen, da er so eine Anfrage noch nie hatte.

Was sagt Ihr>

Und nein, ein BA-des AG haben wir nicht!

--
Tschüß

Trick27

Freistellung/Personaldatenschutz

hackenberger, Monday, 14.05.2012, 20:10 (vor 4359 Tagen) @ Trick27

Hallo "Trick27",

Zur Frage 1:
Haben wir hier sehr sehr viel geschrieben betreffend des Themas "Freistellung wie wenn die Werte des § 96 SGB IX nicht erreicht werden. Gerade in kürzlichen Beiträgen von "malti" hat ein Koll. erst seine positive Erfahrungen und wie er es erreichte berichtet.

Fazit, es ist halt Verhandlungssache wenn man hier eine feste Freistellung erreichen möchte. Sonst Fallweise. Findet man alles auch unter A-Z.

Zu Frage 2:
ab wann eine Schwerbehinderung zuerkannt wurde und den GdB, kennt der AG. Also kann von der Teamleiterin bei Bedarf dort abgefragt werden.

Auch "seit wann leidensgerechter Arbeitsplatz" gegeben ist sollte der AG wissen, da er ja bei der Einrichtung Beteiligter war.

Also, die Teamleiterin soll sich an den AG wenden. Eigentlich hier an den BASchwb!

» Und nein, ein BA-des AG haben wir nicht!
Ja, dann wird es Zeit. Also den AG hier auf seine Pflichten und das Gesetz hinweisen. Man kann dieses "fördern" in dem man am besten mehrfach jede Woche bei der Leitung der Behörde vorspricht. Denn diese ist dann bei fehlendem BASchwb zuständig. Muss also der SchwbV Rede und Antwort stehen.

Beim Stichwort "Behörde" dann auch den Hinweis auf meinen Beitrag der nun schon etwas älter ist, aber mit der Suchfunktion zu finden ist. Dort habe ich ja geschrieben was eine SchwbV unternehmen kann, wenn die "Partner" auf Seiten des AG/PR Beamte sind. Stichwort [link=http://www.schwbv.de/forum/index.php>id=12351]"Disziplinarverfahren".[/link]

Freistellung/Personaldatenschutz

Trick27, Brandenburg, Monday, 14.05.2012, 20:50 (vor 4359 Tagen) @ hackenberger

Danke Bernhard (heute ohne "t" ;)

Aber nochmal zu Frage 1. Hat der AG das Recht hier vorzuschreiben was der SBV als Arbeit anerkennt oder nicht> Habe mir zwar die Beiträge durchgelesen aber so richtig richtig eindeutig habe ich es nicht verstanden.

Mal was anders zum Thema BA. Ist ein Doppelmandat als SBV und BA erlaubt>

--
Tschüß

Trick27

Freistellung/Personaldatenschutz

hackenberger, Monday, 14.05.2012, 21:00 (vor 4359 Tagen) @ Trick27

Hallo "Trick27",

» Danke Bernhard (heute ohne "t" ;)
Bitte ;-)

» Aber nochmal zu Frage 1. Hat der AG das Recht hier vorzuschreiben was der
» SBV als Arbeit anerkennt oder nicht> Habe mir zwar die Beiträge
» durchgelesen aber so richtig richtig eindeutig habe ich es nicht
» verstanden.
Die SchwbV legt eigenständig und selbstverantwortlich die notwendige Mandataufgaben und damit die notwendigen Mandatszeiten fest. Siehe § 96 SGB IX. Ist also auch hier nicht weisungsgebunden. Doch wenn man etwas haben möchte auf das man so keinen rechtliche Anspruch hat, wie hier Du eine Teilfreistellung, bedeutet dieses:

1. beide Seiten müssen wollen
2. man muss verhandeln
3. müssen meistens beide etwas nachgeben.
Also sich auf einen Kompromiss einigen.

Du hast ja gem. SGB IX KEINEN Anspruch auf Teilfreistellung!

» Mal was anders zum Thema BA. Ist ein Doppelmandat als SBV und BA erlaubt>
Nein!!
Das findet man so auch im SGB IX. Man kann ja nicht den AG und ie Beschäftigten gleichzeitig vertreten. Bedeutet, wird man BASchwb, so MUSS man das SchwbV-Mandat niederlegen.

Freistellung/Personaldatenschutz

Trick27, Brandenburg, Monday, 14.05.2012, 21:34 (vor 4359 Tagen) @ hackenberger

Danke Dir. :)

--
Tschüß

Trick27

Freistellung/Personaldatenschutz

hackenberger, Monday, 14.05.2012, 22:14 (vor 4359 Tagen) @ Trick27

Hallo "Trick27",

Zur Frage 1:
Haben wir hier sehr sehr viel geschrieben betreffend des Themas "Freistellung wie wenn die Werte des § 96 SGB IX nicht erreicht werden. Gerade in kürzlichen Beiträgen hat ein Koll. erst seine positive Erfahrungen und wie er es erreichte berichtet.

Fazit, es ist halt Verhandlungssache wenn man hier eine feste Freistellung erreichen möchte. Sonst Fallweise. Findet man alles auch unter A-Z.

Zu Frage 2:
ab wann eine Schwerbehinderung zuerkannt wurde und den GdB, kennt der AG. Also kann von der Teamleiterin bei Bedarf dort abgefragt werden.

Auch "seit wann leidensgerechter Arbeitsplatz" gegeben ist sollte der AG wissen, da er ja bei der Einrichtung Beteiligter war.

Also, die Teamleiterin soll sich an den AG wenden. Eigentlich hier an den BASchwb!

» Und nein, ein BA-des AG haben wir nicht!
Ja, dann wird es Zeit. Also den AG hier auf seine Pflichten und das Gesetz hinweisen. Man kann dieses "fördern" in dem man am besten mehrfach jede Woche bei der Leitung der Behörde vorspricht. Denn diese ist dann bei fehlendem BASchwb zuständig. Muss also der SchwbV Rede und Antwort stehen.

Beim Stichwort "Behörde" dann auch den Hinweis auf meinen Beitrag der nun schon etwas älter ist, aber mit der Suchfunktion zu finden ist. Dort habe ich ja geschrieben was eine SchwbV unternehmen kann, wenn die "Partner" auf Seiten des AG/PR Beamte sind. Stichwort [link=http://www.schwbv.de/forum/index.php>id=12351]"Disziplinarverfahren".[/link]

Freistellung/Personaldatenschutz

stefanmann, Essen, Tuesday, 15.05.2012, 08:54 (vor 4358 Tagen) @ Trick27

» »
» Frage 2:
»
» Eine Teamleiterin hat mich heute angeschrieben (per Mail), Ihr Auskunft
» über eine sbMA zu geben (GdB; seit wann; seit wann leidensgerechter
» Arbeitsplatz)zwecks einer MA-Beurteilung (muss alle paar Jahre gemacht
» werden). Nach RS mit meiner Büroleiterin, meinte diese (reines
» Bauchgefühl), dass dies gegen das Personldatenschutz Gesetz verstößt aber
» sich hier nicht sicher ist. Mein Vorgänger konnte mir auch nicht helfen, da
» er so eine Anfrage noch nie hatte.

Hallo!
Warum benötigt die Büroleiterin diese Angaben> Wenn die Leistungsbeurteilung wegen der Schwerbehinderung "schlecht" ausfällt, dann nenne ich das Diskriminierung.
Ich selbst wurde vor ein paar Wochen beurteilt (im Rahmen der jährlichen Leistungsbeurteilung), wegen meiner (Mehrfach)Behinderung negativ. Dagegen habe ich mich gewehrt. Nun kommt es zur Schlichtung innerhalb der Firma. Falls auch hier keine Einigung erzielt wird, erwäge den Gang zum Rechtsanwalt.
Meiner Meinung nach soll die Leistungsbeurteilung unabhängig von Behinderung/Krankheit/Ausfallzeiten usw. erfolgen.
Gruß Stefan

--
Gruß stefanmann

Freistellung/Personaldatenschutz

hackenberger, Tuesday, 15.05.2012, 09:35 (vor 4358 Tagen) @ stefanmann

Hallo Stefan,

klar soll bei Beurteilungen der § 81 Abs. 4 SGB IX berücksichtigt werden. Doch genau aus diesesm Grund benötigt man dann auch als Beurteiler die Antworten aus Frage 2. Also idt der Arbeitsplatz behinderten bedingt gestalltet usw.

Denn auch Schwerbehinderte sollen 100% Leistung bringen, nur kann sich diese aus Gründen der Behinderung vom.Nichtbehinderten unterscheiden.

Letzlich kann dann hier auch das Thema Ausgleich mit Mitteln der SchwbAV für behinderten bedingte Leistungseinschränkung eine Rolle spielen.

Freistellung/Personaldatenschutz

hackenberger, Tuesday, 15.05.2012, 11:39 (vor 4358 Tagen) @ stefanmann

Hallo Stefan,

klar soll bei Beurteilungen der § 81 Abs. 4 SGB IX berücksichtigt werden. Doch genau aus diesesm Grund benötigt man dann auch als Beurteiler die Antworten aus Frage 2. Also idt der Arbeitsplatz behinderten bedingt gestalltet usw.

Denn auch Schwerbehinderte sollen 100% Leistung bringen, nur kann sich diese aus Gründen der Behinderung vom.Nichtbehinderten unterscheiden.

Letzlich kann dann hier auch das Thema Ausgleich mit Mitteln der SchwbAV für behinderten bedingte Leistungseinschränkung eine Rolle spielen.

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