Vorgesetzte bzw. Personalabteilung (Versammlung)
Hallo,:flower:
durch einen aktuellen Vorfall kamen mir folgende Gedanken:
Kann ich bei Vertrauensbruch, -missbrauch, durch die Personalabteilung, d. h. einer bestimmten Person, welche jedoch selbst schwerbehindert ist, diese von der Sitzung ausschließen>
Konkret:
Diese Person ist Abteilungsleiterin und hat sich nicht an die Schweigepflicht gehalten und einem schwb MA damit in arge Probleme gebracht, die wir nun erst wieder ausbügeln müssen.
Sie ist aber ja auch eine schwb MA (leider...).
Ich habe im Forum gesucht und gelesen, unter dem Punkt A-Z auch gelesen.
Wenn ich mir folgende Sätze (aus dem Beitrag A-Z kopiert), durchlese:
Die Versammlung bietet der Schwerbehindertenvertretung die Gelegenheit, ihre Arbeit darzustellen und die schwerbehinderten Beschäftigten umfassend zu informieren.
Teilnehmer der Versammlung sind alle schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen im Betrieb oder in der Dienststelle.
Die Schwerbehindertenvertretung wird unter Berücksichtigung der von § 99 SGB IX gebotenen vertrauensvollen Zusammenarbeit ferner die weiteren Mitglieder des betrieblichen Integrationsteams (Betriebsrat oder Personalrat und der Beauftragte des Arbeitgebers) zu der Versammlung einladen
darf ich es eigentlich nicht, oder>
Dieser Satz könnte mir es wieder gestatten:
Die Versammlung kann in eigener Verantwortung vorbereitet und gestaltet werden.
Es geht wirklich darum, dass Aussagen von bestimmten MA´s dazu benutzt werden, um sie in Verlegenheit oder Probleme zu bringen.
Jetzt bitte nicht wieder mit "vertrauensvolle Zusammenarbeit" kommen, die ist absolut hin!
Wir haben nach dem "Förmlichen" immer eine offene Diskutierrunde, wo alle dann mal Dampf ablassen können. Das kam bisher gut an.
Spätestens da würde ich gerne ohne diese Führungskräfte weitermachen.
Kann ich MA´s ausschließen oder nicht>
Wenn ja, wo finde ich dazu etwas>
Vielen Dank mal wieder!
Gruß sedov:flower:
P.S.: ...und bitte nicht zu sehr schimpfen....