Vorgesetzte bzw. Personalabteilung (Versammlung)

sedov, Thursday, 06.09.2012, 20:34 (vor 4693 Tagen)

Hallo,:flower:

durch einen aktuellen Vorfall kamen mir folgende Gedanken:
Kann ich bei Vertrauensbruch, -missbrauch, durch die Personalabteilung, d. h. einer bestimmten Person, welche jedoch selbst schwerbehindert ist, diese von der Sitzung ausschließen>
Konkret:
Diese Person ist Abteilungsleiterin und hat sich nicht an die Schweigepflicht gehalten und einem schwb MA damit in arge Probleme gebracht, die wir nun erst wieder ausbügeln müssen.
Sie ist aber ja auch eine schwb MA (leider...).
Ich habe im Forum gesucht und gelesen, unter dem Punkt A-Z auch gelesen.
Wenn ich mir folgende Sätze (aus dem Beitrag A-Z kopiert), durchlese:

Die Versammlung bietet der Schwerbehindertenvertretung die Gelegenheit, ihre Arbeit darzustellen und die schwerbehinderten Beschäftigten umfassend zu informieren.
Teilnehmer der Versammlung sind alle schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen im Betrieb oder in der Dienststelle.
Die Schwerbehindertenvertretung wird unter Berücksichtigung der von § 99 SGB IX gebotenen vertrauensvollen Zusammenarbeit ferner die weiteren Mitglieder des betrieblichen Integrationsteams (Betriebsrat oder Personalrat und der Beauftragte des Arbeitgebers) zu der Versammlung einladen

darf ich es eigentlich nicht, oder>

Dieser Satz könnte mir es wieder gestatten:

Die Versammlung kann in eigener Verantwortung vorbereitet und gestaltet werden.

Es geht wirklich darum, dass Aussagen von bestimmten MA´s dazu benutzt werden, um sie in Verlegenheit oder Probleme zu bringen.
Jetzt bitte nicht wieder mit "vertrauensvolle Zusammenarbeit" kommen, die ist absolut hin!
Wir haben nach dem "Förmlichen" immer eine offene Diskutierrunde, wo alle dann mal Dampf ablassen können. Das kam bisher gut an.
Spätestens da würde ich gerne ohne diese Führungskräfte weitermachen.
Kann ich MA´s ausschließen oder nicht>
Wenn ja, wo finde ich dazu etwas>
Vielen Dank mal wieder!
Gruß sedov:flower:
P.S.: ...und bitte nicht zu sehr schimpfen....;-)

Vorgesetzte bzw. Personalabteilung

hackenberger, Thursday, 06.09.2012, 20:43 (vor 4693 Tagen) @ sedov

Hallo sedov,

» P.S.: ...und bitte nicht zu sehr schimpfen....;-)
Wer schimpft denn hier> ;-)

Also die Antwort ist ganz einfach und kurz!
Sie lauetet: NEIN!

Jeder Schwerbehinderte hat das Recht der Teilnahme, vergleichweise wie jeder AN bei der Betriebsversammlung auch das Teilnahmerecht hat. Auch unangenehme Fragen sind kein Grund die Teilnahme zu verweigern.

An der Versammlung haben alle im Betrieb oder in der Dienststelle beschäftigten schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen, die nach § 94 Abs. 2 SGB IX wahlberechtigt sind, ein Teilnahmerecht. Sie müssen zur Versammlung eingeladen werden.

Einzig, wenn sich in der Sitzung jemand daneben, also rechtwidrig verhält und dadurch ein ordnungsgemäßer Ablauf nicht mehr möglich ist, kann die Leitung von ihrem Hausrecht gebrauch machen.

Doch wie erwänht auch kritische Fragen und berechtiget Vorwürfe sind erlaubt und kein Grund, das Hausrecht auszüben.

Aber man kann ohne Namensnennung Themen besprechen und auch auf Rechtslagen hinweisen.

Vorgesetzte bzw. Personalabteilung

sedov, Thursday, 06.09.2012, 21:46 (vor 4693 Tagen) @ hackenberger

» Hallo sedov,
»
» » P.S.: ...und bitte nicht zu sehr schimpfen....;-)
» Wer schimpft denn hier> ;-)
Naja, Vorsorge ist besser...;-)
»
» Also die Antwort ist ganz einfach und kurz!
» Sie lauetet: NEIN!

Schade...
»

»
» Doch wie erwänht auch kritische Fragen und berechtiget Vorwürfe sind
» erlaubt und kein Grund, das Hausrecht auszüben.

Es geht nicht um kritische oder unangenehme Fragen.
Die besagte Kollegin ist Abt.Leiterin Personalamt. Sie nimmt auch als solche an der Versammlung teil.
Das Problem:
Alles was jemand sagt, verwendet sie nach der Sitzung gegen die anderen MA.
Sie arbeitet nicht mit der SBV oder für die schwb MA sondern dagegen.
Da dies viele MA schon erlebt haben, wollen sie nicht mehr zur Versammlung kommen.
Andere haben Angst zu fragen oder was zu sagen.

Gruß sedov

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