Indirekte Auswirkungen auf die schwerbehinderten Menschen (Lektüre / Gesetze)

Max, Berlin, Thursday, 27.09.2012, 20:11 (vor 4222 Tagen)

Guten Abend Hans-Peter und Bernhard, Guten Abend ins Forum,

Basiskommentar SGB IX, 11.Auflage, Bundverlag,§ 95, Seite 299, Kapitel 3,
Randnummer 14:
Sondern auch solche die indirekt Auswirkungen auf die schwerbehinderten Menschen haben.

Ich habe heute abend ein Verständnisproblem. Könnt Ihr mir die indirekten Auswirkungen erläutern> Vielleicht auch Beispiele nennen>


Gruß Max

Indirekte Auswirkungen auf die schwerbehinderten Menschen

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 27.09.2012, 20:23 (vor 4222 Tagen) @ Max

Servus Max,
alle die das Buch nicht haben können nicht antworten, weil der wesentliche Text fehlt - schade :-(

Zur Frage:
Hier ist z.B. folgendes gemeint:
- AG will Person "A" vesetzen. Diese ist aber Hilfsperson eines blinden Koll.
- Alle Maßnahmen, die eine indirekte Auswirkung (sprich Arbeitsumfeld, Arbeitsablauf, ezc.) haben

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Indirekte Auswirkungen auf die schwerbehinderten Menschen

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 28.09.2012, 08:19 (vor 4221 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Max,

manche Kommentare verwenden statt "direkt/indirekt" das Begriffspaar "unmittelbar/mittelbar".
Ein klassisches Beispiel von "indirekter" bzw. "mittelbarer" Betroffenheit sind Maßnahmen, die zwar aktuell keinen sbM betreffen, aber in der Zukunft betreffen könnten. Dies betrifft zB Maßnahmen der Umorganisation, die die zukünftige Beschäftigung von sbM einschränken bzw. unmöglich machen könnten.
Dies wäre zB die Planung von Betriebsstätten ohne barrierefreie Zugänge. Dann ist mittelbare Betroffenheit gegeben, wenn dadurch die zukünftige Beschäftigung eines Rollstuhlfahrers in diesem Gebäude unmöglich wird.

--
&Tschüß

Wolfgang

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