Wirtschaftsausschuss - Ist die SBV "ordentliches" Mitglied? (Umgang mit Arbeitgeber)
Liebe Mitstreiter,
endlich (!) wird bei uns ein Wirtschaftsausschuss eingerichtet. Lt. LPVG NRW besteht der Ausschuss aus max. 7 Mitgliedern. Der PR will die maximale Personenzahl ausschöpfen.
Dass ich als SBV mit dabei bin, ist geklärt.
Nun aber meine Frage: Gilt die SBV hier als "ordentliches" Mitglied (also als einer von den Sieben) oder als "beratendes" Mitglied (also zusätzlich zu den sieben "ordentlichen" Mitgliedern)>
Viele Grüße!