Wirtschaftsausschuss - Ist die SBV "ordentliches" Mitglied? (Umgang mit Arbeitgeber)

Amor, NRW, Tuesday, 06.11.2012, 11:47 (vor 4161 Tagen)

Liebe Mitstreiter,

endlich (!) wird bei uns ein Wirtschaftsausschuss eingerichtet. Lt. LPVG NRW besteht der Ausschuss aus max. 7 Mitgliedern. Der PR will die maximale Personenzahl ausschöpfen.

Dass ich als SBV mit dabei bin, ist geklärt.

Nun aber meine Frage: Gilt die SBV hier als "ordentliches" Mitglied (also als einer von den Sieben) oder als "beratendes" Mitglied (also zusätzlich zu den sieben "ordentlichen" Mitgliedern)>

Viele Grüße!

Wirtschaftsausschuss - Ist die SBV "ordentliches" Mitglied?

hackenberger, Tuesday, 06.11.2012, 11:52 (vor 4161 Tagen) @ Amor

Hallo,

auch hier gilt das Gleiche wie beim BR/PR oder seinen sonstige Gremien. Die SchwbV ist nie Mitglied dieser, sondern hat nur ein beratendes Teilnahmerecht!

Wirtschaftsausschuss - Ist die SBV "ordentliches" Mitglied?

Amor, NRW, Tuesday, 06.11.2012, 11:56 (vor 4161 Tagen) @ hackenberger

» Hallo,
»
» auch hier gilt das Gleiche wie beim BR/PR oder seinen sonstige Gremien. Die
» SchwbV ist nie Mitglied dieser, sondern hat nur ein
» beratendes Teilnahmerecht!


Meeeensch, Bernhard,
bist Du schnell:-)
Danke!

Also gehe ich recht in der Annahme, dass wir dann 7 Mitglieder plus SBV sind>!

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