Feiertagsarbeit (Lektüre / Gesetze)
Hallo,
zuerst: Ich habe mich durch unzählige Beiträge gearbeitet aber irgendwie passen die nicht auf meine Frage.
Konkret geht es um eine gleichgestellte Kollegin, welche in der Weihnachtswoche 6 Tage á 8 Stunden arbeiten soll. Frei ist der 1. Feiertag. Heiligabend ist bei uns lt. Betriebsvereinbarung nur ein halber Arbeitstag.
Grundsätzlich hat der AG bei Feiertagen ja 2 Wochen Zeit zum Ausgleich >!>
Gibt es da für Schwerbehinderte eine Ausnahme> Fasst die max. 48 Stunden-Regel> Fällt das unter Mehrarbeit, die verweigert werden kann>
Generell wird in dem Team immer im Wechsel eine 6-Tage-Woche und eine 4-Tage-Woche gearbeitet.
Auch in diesem Fall soll der Ausgleich in der Woche vorher oder der zweiten Januar-Woche erfolgen.
Es sind auch noch andere schwerbehinderte KollegInnen von ähnlicher Problematik betroffen.
Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen.
Liebe Grüße aus Ostfriesland
Sander