eingestellte BV zum Thema Mobbing

hackenberger, Wednesday, 28.05.2003, 10:14 (vor 7610 Tagen)

Hallo,

erst mal ein Lob an die Ersteller dieser BV. Einen
Hinweis noch zum Thema "Diskriminierung" (§ 3).
Diskriminierung kann auch vorliegen, wenn man einen
MitarbeiterIn bei der Arbeit übergeht oder ausgrenzt.
So etwas kann leicht bei Schwerbehinderten geschehen,
wenn sich die Behinderung merklich auswirkt. Hier
möchte ich dann nicht unbedingt bewusstest also
gewolltes Handeln unterstellen. Nein, leider geschieht
so etwas oftmals gar nicht aus böser Absicht, sondern
nur, weil man es sich einfacher machen möchte.
So z.B. wenn man die Wahl hat mit einem „Taubstummen“
Koll. oder einem hörenden/sprechenden Koll.
kommunizieren zu können wenn es um die Erledigung des
täglichen Geschäftes geht, wenn beide im gleichen
Bereich/Aufgabengebiet arbeiten. Die Kommunikation mit
einem Taubstummen ist u.U. aufwendiger, also bedarf
mehr Zeit/“Anstrengung“, da wird dann gerne mit
dem „Nicht Taubstummen“ kommuniziert wenn möglich.

Auch so etwas hätte hier einfließen können.

Mit freundlichen Grüßen
Bernhard

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