Hallo,
die Schwerbehindertenversammlung findet wie die Betriebsversammlungen während der Arbeitszeit statt.
Daher die SchwbV informiert den AG hier über Ort und Zeit und lädt ihn mit ein, auch weil er dort ja Vortragspflichten hat.
Siehe auch hier: http://www.schwbv.de/schwerbehindertenversammlung.html
Die SchwbV informiert dann auch den AG, dass er die Möglichkeit Teilnahme der Schwerbehinderten und Gleichgestellten durch entsprechende Planungen und Information der Vorgesetzten sicherstellen muss.
Die berechtigten Teilnehmer melden sich dann am Arbeitsplatz für die Teilnahme ab und später wieder zurück.
Die Auslegung einer Teilnehmerliste ist dann ggf noch sinnvoll aber keine Pflicht. Es gilt hier die vergleichbare Rechtsgrundlage wie bei Betriebsversammlungen § 44 BetrVG. Man kann also auch dort die Kommentierung welche ja umfangreicher ist mal lesen.