Wirbelsäulenschäden in zwei Abschnitten (Fragen zu einer Behinderung)

Wertschätzer, Freistaat Bayern, Tuesday, 27.05.2014, 09:30 (vor 3621 Tagen)

Hallo allerseits,

bei einer Kollegin bestehen Funktionsstörungen in zwei Wirbelsäulenabschnitten. (LWS und HWS)

Darauf hin erhielt Sie in Ihrem Bescheid des Versorgungsamtes einen
Einzel-GdB von 30.
Nach Ziffer 18.9 (Wirbelsäulenschäden) der Versorgungsmedizin-Verordnung
ist im Falle von mittelgradigen bis schweren funktionellen Auswirkungen
in zwei Wirbelsäulenabschnitten ein GdB von 30 - 40 anzuerkennen.

Daher meine Bitte:

Für das nun folgende Widerspruchsverfahren benötigt die Kollegin bzw. ich
als ihre Vertrauensperson eine Begründung dahingehend, dass vom Versorgungsamt in diesem Falle ein GdB von 40 anzuerkennen ist.

Da ich davon ausgehe, dass der/die Eine oder Andere von Euch schon einmal
eine solche Begründung schreiben musste, bitte ich Euch, mir eine diesbezügliche Musterbegründung per Mail zukommen zu lassen.

Im voraus bereits ganz herzlichen Dank !

Liebe Grüße

Wertschätzer

Wirbelsäulenschäden in zwei Abschnitten

Ironie, Tuesday, 27.05.2014, 10:13 (vor 3621 Tagen) @ Wertschätzer

Werter Wertschätzer,

eine Musterbegründung wird es wohl nicht geben, da es sich immer
um Einzelfälle handelt.

Wichtig ist meines Erachtens, die Einschränkungen auch jenseits
der beruflichen explizit zu beschreiben, z.B. Fenster putzen, Gardinen
ab- oder aufhängen, Einkaufstaschen tragen, lange Autobahnfahrten etc.
sind nicht mehr möglich, von welcher Seite muss Unterstützung geleistet
werden (Haushaltshilfe, Ehemann, Kinder usw.).
Nach Gesprächen mit dem hiesigen Versorgungsamt sind weniger die
Diagnosen, sondern vielmehr die Auswirkungen derselben relevant.

Wobei hier natürlich vor allem eine Gleichstellung wichtig ist, die ich
an Deiner Stelle parallel einläuten würde.

(Nur so als Beispiel: Aufgrund meiner MS-Diagnose bekam ich sowohl
einen Bescheid des Versorgungsamtes über 20 GdB als auch das Rezept
für einen E-Rolli an ein und demselben Tag.)

Lieber Gruß

Ironie, Meinungsaussprecherin

Wirbelsäulenschäden in zwei Abschnitten

Wertschätzer, Freistaat Bayern, Tuesday, 27.05.2014, 10:56 (vor 3621 Tagen) @ Ironie

Für Deine Empfehlungen darf ich mich ganz herzlich bedanken, Ironie.


Dennoch möchte ich meine Bitte aufrecht erhalten und weiterhin
nach entsprechenden Widerspruchsbegründungen Ausschau halten,
die sich mit dem konkreten Fall beschäftigen; d.h.
Widerspruch gegen die Zuerkennung eines GdB von 30, obwohl
ein GdB von 40 bei Funktionsstörungen in zwei Wirbelsäulen-Abschnitten
dem vorliegenden Sachverhalt gerechter wird.

Es muss doch bereits vorgekommen sein, dass ein irgend ein Versorgungsamt
in einem solchen Falle lediglich einen GdB von 30 statt von 40 zuerkannt hat.

Lieben Gruß

Wertschätzer

Wirbelsäulenschäden in zwei Abschnitten

WWSchilla, Bremen / Niedersachsen, Tuesday, 27.05.2014, 14:52 (vor 3621 Tagen) @ Wertschätzer

Hallo,

wer behauptet denn, dass dieses nicht Gerecht wäre>

Es gibt keine Musterschreiben!!!
Du möchtest nur, das jemand die die Arbeit abnimmt :D

Schreibe selbst ein Widerspruch und erläutere, warum aus deiner Sicht die Einstufung nicht gerechtfertigt ist.

Wichtig sind die Auswirkungen, beschreibe die Detaliert und du hast mehr Erfolg als mit Diagnosen etc.

Es gibt eine Knochentabelle (GDS Tabelle)dort steht von - bis.
Handlungsspielraum für Sachbearbeiter.
Der eine gibt 30, der andre 40

mfg wwschilla

Wirbelsäulenschäden in zwei Abschnitten

Wertschätzer, Freistaat Bayern, Friday, 30.05.2014, 07:25 (vor 3618 Tagen) @ WWSchilla

@ wwschilla:

Den blöden Spruch hättest Du Dir sparen können.

Hier geht es nicht darum, dass mir jemand die Arbeit abnimmt.

Ich schreibe seit ca. 12 Jahren u.a. Widersprüche; nur hatte ich
bisher nicht genau diesen Sachverhalt.
Und aus welchem Grunde soll man in so einem Falle "das Rad neu erfinden",
wenn irgend jemand bereits einen ähnlich gelagerten Sachverhalt zu
bearbeiten hatte.

Es grüßt

Wertschätzer:wink:

Wirbelsäulenschäden in zwei Abschnitten

Ikarus53, Niedersachsen, Monday, 02.06.2014, 09:46 (vor 3615 Tagen) @ Wertschätzer

» @ wwschilla:
»
» Den blöden Spruch hättest Du Dir sparen können.
»
» Hier geht es nicht darum, dass mir jemand die Arbeit abnimmt.
»
» Ich schreibe seit ca. 12 Jahren u.a. Widersprüche; nur hatte ich
» bisher nicht genau diesen Sachverhalt.
» Und aus welchem Grunde soll man in so einem Falle "das Rad neu erfinden",
» wenn irgend jemand bereits einen ähnlich gelagerten Sachverhalt zu
» bearbeiten hatte.
»
Sorry, ich wusste nicht, dass deine Fähigkeiten größer sind, als die von erfahrenen Fachanwälten.

Gruß, Ikarus53

Wirbelsäulenschäden in zwei Abschnitten

WWSchilla, Bremen / Niedersachsen, Monday, 02.06.2014, 10:27 (vor 3615 Tagen) @ Ikarus53

» » @ wwschilla:
» »
» » Den blöden Spruch hättest Du Dir sparen können.
» »
» » Hier geht es nicht darum, dass mir jemand die Arbeit abnimmt.
» »
» » Ich schreibe seit ca. 12 Jahren u.a. Widersprüche; nur hatte ich
» » bisher nicht genau diesen Sachverhalt.
» » Und aus welchem Grunde soll man in so einem Falle "das Rad neu
» erfinden",
» » wenn irgend jemand bereits einen ähnlich gelagerten Sachverhalt zu
» » bearbeiten hatte.
» »

Das war doch kein Angriff!! Deswegen der Dicke Smiley ":-D" , sollte ein Witz sein, bzw. etwas Lustig sein.

Knuddel

mfg wwschilla

Wirbelsäulenschäden in zwei Abschnitten

Wertschätzer, Freistaat Bayern, Wednesday, 04.06.2014, 06:30 (vor 3613 Tagen) @ Ikarus53

Lieber Ikarus,

Du warst hier nicht gemeint.


Lieben Gruß

Wertschätzer

Wirbelsäulenschäden in zwei Abschnitten

Ikarus53, Niedersachsen, Wednesday, 28.05.2014, 15:32 (vor 3620 Tagen) @ Wertschätzer

» » Für das nun folgende Widerspruchsverfahren benötigt die Kollegin bzw. ich
» als ihre Vertrauensperson eine Begründung dahingehend, dass vom
» Versorgungsamt in diesem Falle ein GdB von 40 anzuerkennen ist.
»
Hallo Wertschätzer,
ich habe mit ähnlichen Problemen zu kämpfen und festgestellt, dass hier die Hilfe von Profis wie zum Beispiel dem Sozialverband (SoVD oder VdK) wesentlich effektiver ist, als selbst einen Widerspruch zu formulieren. Die haben mit Sicherheit die entsprechenden medizinischen und rechtlichen Hintergründe und ein Stempel dieser Organisationen unter den entsprechenden Schriftstücken machen bei Behörden oft wesentlich mehr Eindruck.

MfG. Ikarus

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