Anzahl der Unterstützung-Unterschriften für den SBV (Wahlen)
Jeder Wahlvorschlag muß von einem Zwanzigstel der Wahlberechtigten, mindestens jedoch von drei Wahlberechtigten unterzeichnet sein.
So sagt der Gesetzestext.
Unsere (Meine) Frage:
Wenn z.b. 300 schwerbehinderte Menschen wählen dürfen, müssten für einen Kandidaten mindestens (1/20) = 60 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten vorhanden sein!?
Es heisst aber auch: mindestens jedoch 3 Wahlberechtigte.
Also, reichen schon 3 Unterschriften, oder müssen mindestens die 1/20 aller Wahlberechtigten erreicht werden!?
So ganz eindeutig ist uns der Gesetzestext nicht!?
Besten Dank und viele Grüße
Ralf