Intergrationsvereinbarung (Kirche)

christian @, Tuesday, 15.07.2003, 07:41 (vor 7584 Tagen)

hallo,
ich bin schwerbehindertenvertreter einer einrichtung
der kirche.hab jetzt dem arbeitgeber dem ersten
vorschlag meiner integrationsvereinbarung
gegeben,jedoch meint er einem arbeitgeber ist es frei
gestellt eine abzuschließen oder nicht>>
wisst ihr da was drüber>>
wenns irgendwie geht schreibt eure antwort bitte auch
an email:fam.id@t-online.de
vielen dank christian

Re: Intergrationsvereinbarung

hackenberger, Tuesday, 15.07.2003, 08:22 (vor 7584 Tagen) @ christian

Hallo Christian,

ganz verkehrt liegt leider dein Arbeitgeber mit seiner
Antwort nicht. Zur Zeit kannst Du und der BR den
Arbeitgeber "leider" nur zu Verhandlungen auffordern.
Diese Verhandlungen muss er dann auch aufnehmen. Eine
Verpflichtung zum Abschluss besteht leider noch nicht.
Du kannst nur den Druch ggf. etwas erhöhen, indem Du
auch z.B. das Integrationsamt mit in die
Verhandlungsrunde nimmst. Dann muss er ggf. auch
gegenüber diesen erklären wieso er nicht zum Abschluss
kommen möchte.

Es gibt aber Aktivitäten/Überlegungen der
Bundesregierung hier eine Veränderung herbei zu
führen. Siehe hier zu unter der Web-Seite:
http://www.bundesregierung.de/Anlage495899/Bericht+der+
Bundesregierung+%fcber+die+Besch%
e4ftigungssituation+schwerbehinderter+Menschen.pdf

Bernhard

Re: Intergrationsvereinbarung

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 15.07.2003, 12:55 (vor 7584 Tagen) @ christian

Hallo Christian,
falls dein Betrieb einen Betriebsrat hat und ihr dem
Betriebsverfassungsgesetz unterliegt kannst du mit
Hilfe des BR (falls er auf deiner Seite ist) vorgehen:
Wenn der AG wieder eine Zustimmung vom BR benötigt um
eine Maßnahme durchzuführen (z.B. Überstunden) kann
der BR seine Zustimmung damit verbinden, dass der AG
mit der SchwbV und dem BR eine IV anschliesst.
Gruß Hans-Peter

Re: Intergrationsvereinbarung

hackenberger, Wednesday, 16.07.2003, 09:02 (vor 7583 Tagen) @ christian

Hallo Christian,

was ich gestern vergessen hatte und mir nun bei der
Antwort von Hans-Peter wieder eingefallen ist. Sehr
viele Punkte einer Integrationsvereinbarung sind auch
durch den BR mittels einer BV (Betriebsvereinbarung)
erzwingbar zu realisieren. Dann steht halt nur nicht
Integrationsvereinbarung darüber sondern
Betriebsvereinbarung. Eine BV hat aber auch für den
einzelnen Betroffenen möglicher Weise die größere
rechtliche Chance auf Einklagbarkeit des Inhaltes. Da
es hierzu entsprechende gesetzliche Regelungen gem.
BetrVG gibt.

Zu diesem Thema (Chance auf Einklagbarkeit des
Inhaltes) gibt es in Sachen InTV noch keine
Rechtssprechung und aus den Gesetz ergibt sich hier
nach meiner Lesart leider auch nichts.

Bernhard

Re: Intergrationsvereinbarung

christian @, Wednesday, 16.07.2003, 19:53 (vor 7582 Tagen) @ christian

hallo hier nochmal der christian,da es sich um eine
kirchliche einrichtung handelt ,gibts bei uns ne mav
und leider keinen betriebsrat :-(

Re: Intergrationsvereinbarung

hackenberger, Thursday, 17.07.2003, 08:55 (vor 7582 Tagen) @ christian

Hallo Christian,

auch keinen Personalrat oder sonstige
Mitarbeitervertretung>>

Bernhard

Re: Intergrationsvereinbarung

christian @, Thursday, 17.07.2003, 16:02 (vor 7582 Tagen) @ christian

nee bei der kirche heisst die mitarbeitervertretung
ist so ne abgeschwächte form von betriebsrat :-(

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