Bezahlung der Schwb-Arbeit statt Freistellung (Freistellung)

Bea A. @, Tuesday, 15.07.2003, 12:28 (vor 7589 Tagen)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich habe folgendes Problem.
Durch meine Arbeit als SchwbV sind einige Stunden in
den letzten Monaten angefallen, die ich jedoch nicht
unter dem Aspekt "Freistellung" ausüben konnte. Auch
hat sich mein direkter Vorgesetzter (nach Absprache
mit mir) gegen die Kompensierung ausgesprochen, so daß
ich bei der Geschäftsleitung beantragt habe, diese
Stunden als Ausnahmefall auszubezahlen (die nicht
während meiner regulären Arbeitszeit angefallen sind).
Dies wird jedoch von der GF abgelehnt. Für zukünfte
SchwbV-Arbeit ist eine Regelung getroffen worden. Es
geht also hierbei um die Stunden aus der Vergangenheit
(71 Std. in 5 Monaten).

Nun meine Frage, gibt es eine gesetzl. Regelung die
besagt, das solche Stunden bezahlt werden müssen, wenn
diese nicht durch Freistellung oder durch Kompensation
abgebaut werden können.

Ich habe mehr wie diese 71 Stunden für meine Schwebbis
gearbeitet, was ich auch weiterhin gerne machen werde,
möchte aber vom Prinzip her wissen, ob es hier eine
Regelung gibt.

Kann mir jemand Auskunft geben>>

Vielen Dank und
mit lieben Gruß Bea

Re: Bezahlung der Schwb-Arbeit statt Freistellung

hackenberger, Tuesday, 15.07.2003, 15:00 (vor 7589 Tagen) @ Bea A.

Hallo,

erst einmal wieder zu Anfang ein Hinweis und zugleich
Bitte: Im Form doch BITTE NICHT anonym. Also Herr/Frau
Adams bitte den nächsten Beitrag mit Namen :-)), Danke!

So nun zu der Frage: Das Amt -Mandat- als
Vertrauensperson ist genau wie das Amt als Betriebsrat
ein "Ehrenamt". Dieses ist, so steht es auch im
Gesetz, unentgeltlich auszuüben. Der Arbeitgeber hat
die Vertrauensperson der Schwerbehinderten
entsprechend für die notwendige Zeit dieser Tätigkeit
von den sonstigen beruflichen Tätigkeiten
freizustellen. Aber wir kennen doch alle den § 96 des
SGB IX.

Damit ist eigentlich alles gesagt. Eine Bezahlung auch
einmalig ist nicht möglich und ich würde hier die
Meinung des Arbeitgebers daher voll mittragen.

In deinem Falle könnte es aber möglich sein, dass
zusätzliche Zeitaufwände angefallen sind um die
sonstige Tätigkeit, also nicht die Tätigkeiten als
VPSchwb auszuüben. Hier könnte daher eine gewisse Art
von entgeltpflichtiger/vergütungspflichtiger
Mehrarbeit entstanden entstanden sein. Dieses ist aber
wiederum ein Sachverhalt der in den Aufgabenbereich
des BR fällt. Also sollte dieser Sachverhalt auch mit
diesem besprochen und geklärt werden.

PS: Zum Schluss noch der Hinweis, Mehrarbeit muss
nicht unbedingt zwingend als solche vom Arbeitgeber
angeordnet werden, auch eine wissentliche Duldung kann
hier ausreichen um hier einen Vergütungsanspruch zu
haben. Doch wie gesagt, bitte zum BR gehen, ggf. zu
diesem Sachverhalt und Tipp mal mit der Gewerkschaft
Rücksprache halten.

Bernhard

Re: Bezahlung der Schwb-Arbeit statt Freistellung

Bea A. @, Wednesday, 16.07.2003, 11:55 (vor 7588 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

danke für den Hinweis mit meinem Namen, dachte Bea
reicht aus.

Auch herzlichen Dank für den Tipp mit dem BR, der 1.
Vorsitzende des BR´s ist ja mein Vorgesetzter, der
logischerweise nicht möchte, daß ich diese Stunden
kompensiere, da dann einige Arbeiten die ich für ihn
zu erledigen habe liegen bleiben würden.

Wir stehen nun in Verhandlung mit der GF und ich hoffe
doch noch den "Dreh" hinzubekommen, das zumindest ein
Teil der Stunden als Ausnahme bezahlt werden. Für die
Zukunft ist bereits eine akzeptable Lösung gefunden
worden.

Nochmals Dank und bis bald
Bea(te Adams) *grins*

Re: Bezahlung der Schwb-Arbeit statt Freistellung

hackenberger, Wednesday, 16.07.2003, 15:55 (vor 7588 Tagen) @ Bea A.

Hallo Beate,

ist doch schön wenn man sein "Gegenüber" mit Namen
ansprechen kann.
Du solltest aber mal ein 4-Augengespäch mit deinem BR-
Vorsitzenden führen. Erkläre ihm ausdrücklich, dass Du
hier mit dem BR-Vorsitzenden und nicht mit Deinem
Vorgesetzten führen möchtest. Bei diesem Gespräch
solltest Du dann dem BR-Vorsitzenden mal daran
erinnern, dass er als solcher das BetrVG umsetzen
sollte. Du kannst ihm ja auch erklären, dass Du dich
auch gerne in dieser Sache gem. § 85 BetrVG
(Beschwerderecht der Mitarbeiter; der MA fordert
hiermit den BR offiziell auf in gegenüber dem AG in
einer Angelegenheit zu unterstützen) schriftlich an
den BR wenden könntest.

Bernhard


Re: Bezahlung der Schwb-Arbeit statt Freistellung

Beate Adams @, Tuesday, 12.08.2003, 10:45 (vor 7561 Tagen) @ Bea A.

Hallo Ihr Lieben,

habe einen erfreulichen Abschluß in meiner
Angelegenheit erfahren. Von den 70 Mehrarbeitsstunden
bekomme ich 40 bezahlt, die restlichen werden
kompensiert und abgebaut. Darüberhinaus ist es mir
gelungen, speziell für meine Schwebbi-Arbeit je Woche
pauschal 4 Stunden zusätzlich zu meiner normalen
Arbeitszeit zu bekommen. Das heißt meine Arbeitszeit
ist nun pauschal auf 24 Std./Wo angehoben worden
(solange ich das Amt der Vertrauensfrau inne habe) und
werden auch entsprechend vergütet, sollte ich mehr
oder weniger Stunden in der Woche brauchen - mein
Problem. Ich denke aber das ich damit soweit klar
komme und es ist für mich mal wieder ein kleiner Sieg,
denn angeboten hatte man mir zunächst nur 2,5 Std. pro
Woche.

Also ich kann mit dem Ergebnis zufrieden sein, findet
Ihr nicht>

Gruß bis demnächst
Bea

RSS-Feed dieser Diskussion