Arzttermin b. chronischer Erkrankung - Krankmeldung oder "Freistellung" (Fragen zu einer Behinderung)

Apanatshi, Bayern, Friday, 30.01.2015, 13:23 (vor 3373 Tagen)

Liebe Kollegen,

ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob ich richtig liege:
Eine Kollegin ist Dialysepatientin und benötigt hierfür 1x wöchentlich 1 Tag, um sich dialysieren zu lassen.
Gilt dieser Tag grundsätzlich als Krankheitstag oder besteht bei einer chronischen Erkrankung wie dieser die Möglichkeit, dass sie Dienstbefreiung oder ähnliches bekommt? Im SGB IX finde ich dazu nichts - aber es gibt doch sicher dazu eine Rechtssprechung? Was das Tarifrecht betrifft (TVöD) muss ich mich erst noch belesen.

Auch sind immer wieder mal ärztliche Kontrolluntersuchungen notwendig, die auch längere Zeit beanspruchen. Kann das der Kollegin von der Arbeitszeit abgezogen werden? Ich meine eher nicht.

Ich meine dass es Regelungen gibt sowohl als auch, aber wie gesagt, den TVöD muss ich dazu erst mal durchforsten. Mit welcher Argumentation kann ich beim Arbeitgeber "vorpreschen"?

Es grüßt aus dem Allgäu✿
A.

Arzttermin b. chronischer Erkrankung - Krankmeldung oder "Freistellung"

ciralifan, Friday, 30.01.2015, 14:17 (vor 3373 Tagen) @ Apanatshi

Hi, grad im betanet gefunden:
•Wenn die Dialyse außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich ist, liegt für die Dauer der Anfahrt zur Dialyseeinrichtung, der Dialyse selbst sowie der darauf folgenden Ruhephase Arbeitsunfähigkeit vor. Bei Arbeitsunfähigkeit greift entweder Entgeltfortzahlung oder Krankengeld.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen dürfen vom Arzt für feststehende Termine auch im Voraus ausgestellt werden

Ich denke das hilft dir weiter.

Arzttermin b. chronischer Erkrankung - Krankmeldung oder "Freistellung"

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 30.01.2015, 15:56 (vor 3373 Tagen) @ ciralifan

Hallo,

ich kenne es so, daß bei Dialysepflicht unabhängig von der Häufigkeit aufgrund der sonstigen Folgen wie Erschöpfung etc grundsätzlich eine Teilerwerbsminderung vorliegt.

Wir haben dann in jedem Fall im Rahmen des § 81 Abs. 5 SGB IX zur Teilerwerbsminderungsrente ein maßgeschneidertes Teilzeit-Konzept gestrickt, daß auch die finanziellen Einbußen minimiert hat.

Die Lösung mit AU hat den Nachteil, daß die LFZ natürlich irgendwann endet und dann quasi für jeden einzelnen AU-Tag ein Auszahlschein für die KK mit dem entsprechenden bürokratischen Aufwand ausgestellt werden müßte. Je nach Häufigkeit der Dialyse und der Wartezeit auf ein Spenderorgan fällt dann der AN evtl. auch noch in die Fänge der AA und bekommt dann gar kein Geld mehr für die Ausfalltage.

--
&Tschüß

Wolfgang

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