Kilometergeld und Lohn (Seminare / Fortbildung)

joro, Heuberg, Thursday, 30.07.2015, 21:26 (vor 3165 Tagen)

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Kilometergeld und Lohn

joro, Heuberg, Thursday, 30.07.2015, 21:56 (vor 3165 Tagen) @ joro

Hallo

Habe vorher auf die falsche Taste gedrückt.

Nun zu meinem Problem.
Bei uns wird jeden Monat eine Fortbildung von ca 3 Std im Monat gemacht,
Eine SBV geht dort hin, bekommt Kilometergeld und Lohn ab Firma ohne Probleme.
Entfernung ca 30 km pro Fahrt Zeit ca 2 x 45 Minuten.
Nun war Sie verhindert und der Stelli ging hin. Auch klar.
Jetz wohnt der Stelli aber am Fortbildungsort.
Nun will der AG nur die 3 Std bezahlen mit der Begründung, er muss ja auch an den anderen Tagen nach Hause fahren, und er hat auch keine Kosten die zu einem Kilometergeld berechtigen.
Meiner Ansicht nach müssten mindestens das Kilometergeld einfach und die Anfahrtszeit bezahlt werden.

Wie seht ihr das.

Gruß joro

Kilometergeld und Lohn

ciralifan, Friday, 31.07.2015, 07:08 (vor 3164 Tagen) @ joro

Wie ich es sehe ? Wie dein AG.

Kilometergeld und Lohn

Hendrik1, Niedersachsen, Friday, 31.07.2015, 08:50 (vor 3164 Tagen) @ joro

Moin Moin Joro,

für mich ist der Fall klar: Fährt der Stellvertreter beide Strecken vom /zum Arbeitsort zur Fortbildung oder eine Strecke ist auch dieses Arbeitszeit und die Pauschale zu bezahlen. Kommt er von zu Hause und/oder geht nach der Fortbildung nach Hause ist dieser Heimweg bzw. Anfahrtsweg keine Arbeitszeit und nicht zu vergüten, da Du ja auch nicht den Weg zur Arbeit bzw. nach Beendigung der Arbeitszeit nach Hause als Arbeitszeit anrechnen lassen kannst.

Liegt die 3 stündige Fortbildung jedoch mitten in der Arbeitszeit und fallen daher in der Arbeitszeit beide Wegstrecken an, ist diese zu vergüten und als Dienstreise Arbeitszeit.

LG Hendrik

Kilometergeld und Lohn

Hendrik1, Niedersachsen, Friday, 31.07.2015, 13:07 (vor 3164 Tagen) @ Hendrik1

Moin Moin Joro,

ergänzend zu meinem letzten Beitrag, wichtig ist ob durch die Fortbildung zusätzliche Fahrten anfallen.

Liebe Grüße

Hendrik

Kilometergeld und Lohn

joro, Heuberg, Monday, 21.09.2015, 22:08 (vor 3112 Tagen) @ Hendrik1

Hallo

Ich habe nun erfahren, wie der Fall ausgegangen ist.
Der Stelli bekommt die Anfahrtszeit bezahlt. Weil er durch seine Tätigkeit nicht benachteiligt werden darf.
Für die Fahrt benutzt er ein Firmenfahrzeug, das er nächsten Morgen zurück bringt.
Das ging einfach durch Gespräche.
Da ist mir ein Ausspruch bei einer Betriebsbesichtigung wieder eingefallen.

Wenn wir nicht weiterkommen, greifen wir zum letzten Mittel wir reden miteinander.

Gruß joro

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