notwendige Unterrichtung der SbV - § 95 Abs. 2 S. 1 SGB IX (Lektüre / Gesetze)

Jule, Brandenburg, Thursday, 06.08.2015, 20:06 (vor 3178 Tagen)

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

ich habe eine Frage zu der ich in allen mir bekannten Kommentierungen leider nichts gefunden habe. :-(

SACHVERHALT: Eine Mitarbeiterin hat einen Arbeitsvertrag unterschrieben. Nun wurde ihr mitgeteilt, dass dem AG ein Fehler bei der Ausfertigung unterlaufen ist. Der AG möchte nunmehr gern den aktuell unterschriebenen Vertrag "zurückhaben" und würde den korrekten Vertrag zur Unterschrift aushändigen. Für den Fall, das an dem Vertrag seitens der Kollegin festgehalten wird, soll eine Anfechtung nach § 119 Abs. 1 BGB erfolgen. Die Fristen wären seitens des AG´s gewahrt.

FRAGE: Weder das Integrationsamt noch der PR sind zu beteiligen. Das Integrationsamt teilte auf Nachfrage mit, da es sich um ein Zivilrechtliches Verfahren handelt, besteht keine Beteiligungspflicht. Auch der PR ist laut Kommentierung bei Anfechtungen nicht zu beteiligen. Zu einer evtl. Beteiligungspflicht der SbV habe ich nichts gefunden.

Für Eure Hinweise und Anregungen wäre ich dankbar. Ein herzlichen Dank im Voraus! ✿

--
Herzliche Grüße

Jule

notwendige Unterrichtung der SbV - § 95 Abs. 2 S. 1 SGB IX

Cebulon, Thursday, 06.08.2015, 21:47 (vor 3178 Tagen) @ Jule

Zu einer evtl. Beteiligungspflicht der SbV habe ich nichts gefunden.

Hallo Jule,
die SBV dürfte wohl zu beteiligen sein gemäß § 95 Absatz 2 SGB IX. Dazu gehört m.E., dass der Arbeitgeber darzulegen hat, was aus seiner subjektiven Sicht einen Inhalts- oder Erklärungsirrtum rechtfertigt

Sollte es sich um eine Neueinstellung mit noch nicht abgelaufener Probezeit gehandelt haben, wäre die "Verhandlungsbasis" der Mitarbeiterin natürlich eher bescheiden.

Gruß,
Cebulon

notwendige Unterrichtung der SbV - § 95 Abs. 2 S. 1 SGB IX

Heinrich, Thursday, 06.08.2015, 22:09 (vor 3178 Tagen) @ Cebulon

Hallo,

seit wann ist die SBV beim Inhalt des ArbV zu beteiligen? Denn nur um dieses geht es hier. Nicht um eine Einstellung oder Entlassung.

notwendige Unterrichtung der SbV - § 95 Abs. 2 S. 1 SGB IX

Jule, Brandenburg, Sunday, 09.08.2015, 08:39 (vor 3175 Tagen) @ Heinrich

Danke für die Mitteilung.

--
Herzliche Grüße

Jule

notwendige Unterrichtung der SbV - § 95 Abs. 2 S. 1 SGB IX

Jule, Brandenburg, Sunday, 09.08.2015, 08:38 (vor 3175 Tagen) @ Cebulon

Ich danke Dir für die Unterstützung.

--
Herzliche Grüße

Jule

RSS-Feed dieser Diskussion