festgestellter Grad der Behinderung durch BG (Fragen zu einer Behinderung)

Apanatshi, Bayern, Monday, 31.08.2015, 13:42 (vor 3159 Tagen)

Hallo liebe Kollegen,
ich habe einen neuen Mitarbeiter, der von der BG ein Feststellung eines GdB 30 hat. Gibt es hier auch die Möglichkeit einer Gleichstellung bei der Arbeitsagentur? oder fallen diese Personen hierbei raus. Ich würde sagen nein, hab alles durchgesucht, aber nichts gefunden, das dazu passen würde. Vielleicht das falsche Suchwort? vielen Dank vorab für eine brauchbare Antwort ✿
Gruß Andrea

festgestellter Grad der Behinderung durch BG

ciralifan, Monday, 31.08.2015, 13:49 (vor 3159 Tagen) @ Apanatshi

Hallo Andrea,

bei der BG sollte es ein MdE= Minderung der Erwerbsfähigkeit sein.
Hiernach laufen die BG - Renten.
Einen GdB= Grad der Behinderung kann/sollte der MA unabhängig davon vom "Versorgungsamt", also dem Integrationsamt zugesprochen bekommen.
Hierdrauf kann er einen Antrag auf Gleichstellung bei der Arge stellen.

festgestellter Grad der Behinderung durch BG

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 31.08.2015, 16:44 (vor 3159 Tagen) @ ciralifan

Hallo,

ein von der BG zuerkannter MdE stellt für das Versorgungsamt die unterste Grenze dar, die für diese Behinderung zuerkannt werden muß.
Die Berücksichtigung von Auswirkungen auf das private und soziale Leben kann evtl. dazu führen, daß der GdB sogar höher ausfällt.

--
&Tschüß

Wolfgang

festgestellter Grad der Behinderung durch BG

andale, Tuesday, 01.09.2015, 09:45 (vor 3158 Tagen) @ Apanatshi

Hallo Andrea,

hierzu folgendes. Die Berufsgenossenschaft legt keinen Grad der Behinderung fest.
Bei der BG wird durch beauftragte Kliniken, Ärzte die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) festgestellt, welcher für die Rentenhöhe benötigt wird.
Der Grad der Behinderung wird einerseits beim Versorgungsamt festgestellt, in NRW sind die Kreise und kreisfreien Städte hierfür zuständig.
Mit dem festgestellten Grad der Behinderung 30% - 49% kann jeder Mensch bei seiner zuständigen Arbeitsagentur einen Antrag auf Gleichstellung mit den schwerbehinderten Menschen stellen. Eine Information an den Arbeitgeber erfolgt nur, wenn es der Betroffene möchte und eventuelle Rechte aus dieser Gleichstellung geltend machen möchte.
Ansonsten ist es die alleinige Entscheidung des Betroffenen ob und wem er dieses mitteilt.;-)

festgestellter Grad der Behinderung durch BG

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 01.09.2015, 14:07 (vor 3158 Tagen) @ andale

Hallo,

Eine Information an den Arbeitgeber erfolgt nur, wenn es der Betroffene möchte und eventuelle Rechte aus dieser Gleichstellung geltend machen möchte.

Das könnte so aufgefasst werden, daß der AG vom Antrag auf Gleichstellung nichts erfährt. Das ist aber falsch, da der AG von der AA (genauso wie BR/PR und SBV) zu dem Antrag angehört wird. Lediglich das Ergebnis des Antrages erfährt er nicht automatisch.

--
&Tschüß

Wolfgang

festgestellter Grad der Behinderung durch BG

Hotte, Stuttgart, Tuesday, 01.09.2015, 14:35 (vor 3158 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,
der Antragsteller hat die Möglichkeit auf der letzten Seite des Antrages auf Gleichstellung die Frage:

Ich bin damit einverstanden, dass der Arbeitgeber, der Betriebs/Personalrat (Stellen nach § 93 SGB IX) und die Schwerbehindertenvertretung befragt wird

mit Nein anzukreuzen.

Wer allerdings so dumm ist, und das Nein ankreuzt, kann davon ausgehen, das sein Antrag wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt wird.
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

festgestellter Grad der Behinderung durch BG

Ute, Thüringen bzw. bundesweit, Tuesday, 01.09.2015, 10:23 (vor 3158 Tagen) @ Apanatshi

Hallo Andrea,

man kann auch mit dem Bescheid der BG, also nur über einen MdE eine Gleichstellung beantragen. Ich selbst habe es schon so gemacht und die Gleichstellung für den Kollegen bekommen.
Das verschafft Zeit, um dann einen Antrag auf Feststellung GdB zu stellen.

VG Ute

So ist es und auch beim Finanzamt!

garda, Berlin, Wednesday, 16.09.2015, 09:08 (vor 3143 Tagen) @ Ute

Die Feststellung durch die BG bindet auch andere Behörden die nach den SGB arbeiten, also auch die nach dem SGB IX zuständigen Behörden.

So wie man den BG-Bescheid, der ja in dieser Höhe i.d.R. auch eine Unfallrente bedeutet, direkt bei dem Finanzamt als Nachweis benutzen kann um den Freibetrag zu bekommen.

Es ist allerdings vermutlich sinnvoll, den BG-Bescheid als Grundlage für einen GdB-Antrag zu nehmen. Unter den bereits festgestellten Grad kann dann nicht gegangen werden aber es können andere Behinderungen - die von der BG nicht erfasst wurden - geltend gemacht werden.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

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