Anzahl Behindertentoiletten (Hilfsmittel)

PD ⌂, Frankfurt, Wednesday, 21.10.2015, 14:10 (vor 3103 Tagen)

Hallo zusammen,

in unserer Zentrale der DB in Frankfurt haben wir ein Gebäude mit 2.000 Arbeitsplätzen. Insgesamt haben wir nur eine Behindertentoilette die öfters defekt ist. Wir haben keinen Rollstuhlfahrer aber immer wieder Besucher die diese Toilette aufsuchen möchten. Meine Frage: Gibt es eine Verordnung aus der der hervorgeht wie viele Behindertentoiletten einzurichten sind, oder genügt nach dem Gesetz eine Toilette?

Anzahl Behindertentoiletten

Heinrich, Wednesday, 21.10.2015, 14:59 (vor 3103 Tagen) @ PD

Hallo,

in welcher Funktion stellst Du diese Frage und bist Du die SBV und was sagt der BR bzw PR? Weiter betreffend "Besucher", geht es hierbei um Mitarbeiter der DB oder Gäste und sind dieses Rollifahrer?

Anzahl Behindertentoiletten

PD ⌂, Frankfurt, Wednesday, 21.10.2015, 15:01 (vor 3103 Tagen) @ Heinrich

Ich bin der SBV. BR ist zurückhaltend und überlässt mit den Part.

Anzahl Behindertentoiletten

PD ⌂, Frankfurt, Wednesday, 21.10.2015, 15:16 (vor 3103 Tagen) @ Heinrich

"In jedem Sanitärraum (also jeweils bei Damen und Herren) und jeder Sanitäranlage ist mindestens eine für Rollstuhlbenutzer geeignete Toilettenkabine einzuplanen"

Wir haben hier ja mindestens 50 Sanitärräume, dies würde ja heißen, 50 Behindertentoiletten???;-)

Anzahl Behindertentoiletten

Heinrich, Wednesday, 21.10.2015, 15:35 (vor 3103 Tagen) @ PD

Hallo,


wenn die Sanitärräume an verschiedenen Orten/ Gebäuden sind kann dieses erforderlich sein.

Es gilt hier auch die Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) Diese sieht im § 3a aber ggf Ausnahmen vor.

Das Ganze ist auch Thema des BR gem § 87 BetrVG. Weiter sollte das Thema in den ASA und § 74 BetrVG mit dem AG, besonders das Thema defekte / nicht nutzbare WC.

Anzahl Behindertentoiletten

PD ⌂, Frankfurt, Wednesday, 21.10.2015, 15:58 (vor 3103 Tagen) @ Heinrich

Merci. Dann lese ich mich mal ein.

Anzahl Behindertentoiletten

elschwoabos, NRW, Thursday, 22.10.2015, 07:03 (vor 3102 Tagen) @ Heinrich

Die ArbstV ist da etwas allgemein, aber es gibt da auch die entsprechenden technischen Regeln, die den Stand der Technik darstellen:

http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten/ASR/ASR-V3a-2.html
http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten/ASR/ASR-A4-1.html

Ich hoffe die beiden helfen weiter.

Hardy

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Hardy

Das Licht am Ende des Tunnels könnte ein einfahrender Zug sein.

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