Gleichstellungen von Mitarbeitern als Mandatsträger (mit Ehrenamt) (Gleichstellung)

JS, Land Brandenburg, Tuesday, 03.11.2015, 18:48 (vor 3935 Tagen)

Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich habe eine Frage zu der ich einfach keine befriedende Antwort bzw. Argumentationsempfehlung finde.

Wie stehen die Möglichkeiten für eine Gleichstellung, wenn der betreffende Mitarbeiter parallel ein Ehrenamt inne hat (z.B. BR, SBV oder beides?)
Ich habe schon öfters von einer generellen/pauschalen Ablehnung von Antragen bei SBVen oder BR-Mitgliedern gehört...

Das reguläre Arbeitsverhältnis hat doch konkret mit dem Ehrenamt nichts zu tun? …auch wenn ein ordentlicher Kündigungsschutz durch die Mandatstätigkeit besteht, sind doch arbeitsplatzerhaltende oder –sichernde Maßnahmen durch das IA oder den IFD ohne die Gleichstellung ausgeschlossen. Anders ist dies bei schwerbehinderten Mitarbeitern und Ehrenamt.

Läge vergleichsweise hier nicht auch eine Benachteiligung gegenüber Mitarbeitern vor, die nicht schwerbehindert sondern nur gleichstellungsrelevant behindert sind (30/40 GdB)?

Gibt es tatsächliche, schlüssige behinderungsbedingte Gründe und Argumentationsstrategien, die eine Gleichstellung trotz Ehrenamt rechtfertigen, da im regulären Arbeitsverhältnis behinderungsbedingte Benachteiligungen den dauerhaften Erhalt des Arbeitsplatzes erst ermöglichen oder auch die Erlangung der Gleichstellung bei einen berufl. Aufstieg erst möglich machen?

Ich denke hier an Leistungen des Integrationsamtes oder des IDF (psychische Begleitung/Betreuung) zur Sicherung des Arbeitsplatzes.

Vielen Dank für Eure Anregungen.

Gleichstellungen von Mitarbeitern als Mandatsträger (mit Ehrenamt)

Heinrich, Tuesday, 03.11.2015, 19:22 (vor 3935 Tagen) @ JS

Hallo,

lese einmal hier:

http://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14972
und
http://www.schwbv.de/forum/index.php?id=14035


Wichtig hier, nicht unbedingt auf den Kündigungsschutz die Begründung legen. Weiter, der Mandatschutz ist nur zeitlich begrenzt. Weiter können auch Beamte gleichgestellt werden.


Siehe auch Runderlass der Bundesagentur, findet man unter A-Z, Gleichstellung

Gleichstellungen von Mitarbeitern als Mandatsträger (mit Ehrenamt)

Hendrik1, Niedersachsen, Wednesday, 04.11.2015, 09:00 (vor 3935 Tagen) @ JS

Moin Moin JS,

ich sehe hier nur dann die Möglichkeit, wenn eine Rückkehr auf den nicht oder nicht mehr leidensgerechten Arbeitsplatz droht, zum Beispiel vor den Wahlen zur SBV oder BR/PR.


Dann kann die Gleichstellung aus meiner Sicht beantragt werden, mit der Begründung, dass für den Fall, dass die Freistellung nicht fortgesetzt werden kann, was ja vom Wahlergebnis abhängt, unverzüglich ein neuer leidensgerechter Arbeitsplatz gefunden werden muss und somit der Antrag nach der Wahl zu spät käme.
Ob diese Begründung ausreicht, habe ich noch nicht probiert, aber stehe vor der identischen Problematik bei einer Kollegin (Wahl im nächsten Frühjahr) und habe dieser zu diesem Schritt geraten, nachdem sie sich mit ihrem Vorgesetzten besprochen hat.

Liebe Grüße

Hendrik

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