Hinzuverdienstgrenzen bei Teilerwerbsminderungsrenten (Rente / Pension / ATZ)

jp, Bayern, Tuesday, 26.01.2016, 15:58 (vor 3005 Tagen)

Hinzuverdienstgrenzen bei Teilerwerbsminderungsrenten

Hallo zusammen,

gibt es jemand der hier eine pfiffige Idee hat oder Lösungsvorschläge wie man mit Hinzuverdienstgrenzen umgehen kann.

Bei der Teilerwerbsminderungsrente ist ein zweimaliges Überschreiten bis maximal zum Doppelten im Jahr möglich. :-) Diese zweimal werden z.B. bei Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld erreicht.

Wird diese Hinzuverdienstgrenze ein drittes Mal überschritten, z.B. durch eine Sonderzahlung (z.B. Bonuszahlung, Jubiläumszahlung, Prämienzahlung, … ) fällt die Teilerwerbsminderungsrente für diesen Monat weg.:-(

Somit wird für diese betroffenen KollegINNEN aus einer Sonderzahlung, der Bonus zu einem Malus. :-(

Heißt dies, dass ein Mensch mit Teilerwerbsminderungsrente für seine besonderen Leistungen nicht belohnt werden darf? Ist so etwas nicht am Rande einer Diskriminierung? Frustrierend ist es allemal.
Wie kann man diesen so schon gehandicapten Menschen etwas Gutes tun?
Gibt es hier Lösungsmöglichkeiten? Wie wird dies in anderen Firmen praktiziert?

Ich freue mich auf Eure Meinungen und Lösungsvorschläge!

Besten Dank und viele Grüße
jp

--
jp

Hinzuverdienstgrenzen bei Teilerwerbsminderungsrenten

garda, Berlin, Wednesday, 27.01.2016, 10:07 (vor 3005 Tagen) @ jp

gibt es jemand der hier eine pfiffige Idee hat oder Lösungsvorschläge wie man mit Hinzuverdienstgrenzen umgehen kann.

Hallo,

stellt sich mir die Frage, was genau du hier erwartest.

Bei der Teilerwerbsminderungsrente ist ein zweimaliges Überschreiten bis maximal zum Doppelten im Jahr möglich. :-) Diese zweimal werden z.B. bei Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld erreicht.
Wird diese Hinzuverdienstgrenze ein drittes Mal überschritten, z.B. durch eine Sonderzahlung (z.B. Bonuszahlung, Jubiläumszahlung, Prämienzahlung, … ) fällt die Teilerwerbsminderungsrente für diesen Monat weg.:-(
Somit wird für diese betroffenen KollegINNEN aus einer Sonderzahlung, der Bonus zu einem Malus. :-(
Heißt dies, dass ein Mensch mit Teilerwerbsminderungsrente für seine besonderen Leistungen nicht belohnt werden darf? Ist so etwas nicht am Rande einer Diskriminierung? Frustrierend ist es allemal.
Wie kann man diesen so schon gehandicapten Menschen etwas Gutes tun?

Man kann natürlich die monatliche Vergütung oder die beiden schon gewährten Sonderzahlungen entsprechend festlegen, das diese Grenzen auch ausgereizt werden oder es sind die üblichen "sonstigen Vorteile" möglich wozu eher ein Steuerberater was sagen kann. Leider treffen diese Möglichkeiten nicht auf jeden zu.

Mir stellt sich die Frage, warum Teilerwerbsrente bezahlt wird wenn die Leistungsfähigkeit so hoch ist, das Bonuszahlungen erreicht werden.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

Hinzuverdienstgrenzen bei Teilerwerbsminderungsrenten

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 27.01.2016, 12:35 (vor 3005 Tagen) @ garda

Hallo,


Mir stellt sich die Frage, warum Teilerwerbsrente bezahlt wird wenn die Leistungsfähigkeit so hoch ist, das Bonuszahlungen erreicht werden.

zB weil

- Schwerbehinderte AN nach ihrem persönlichen, individuellen Leistungsvermögen beurteilt werden müssen

- Schwerbehinderte AN als Teil eines Teams wegen eingeschränkter Leistungsfähigkeit nicht von teambezogenen Prämien ausgeschlossen werden dürfen

Sorry, aber da fehlt es wohl an Grundwissen.

--
&Tschüß

Wolfgang

Hinzuverdienstgrenzen bei Teilerwerbsminderungsrenten

Heinrich, Wednesday, 27.01.2016, 13:28 (vor 3005 Tagen) @ albarracin

Hallo,

Mir stellt sich die Frage, warum Teilerwerbsrente bezahlt wird wenn die Leistungsfähigkeit so hoch ist, das Bonuszahlungen erreicht werden.


zB weil

- Schwerbehinderte AN nach ihrem persönlichen, individuellen Leistungsvermögen beurteilt werden müssen

- Schwerbehinderte AN als Teil eines Teams wegen eingeschränkter Leistungsfähigkeit nicht von teambezogenen Prämien ausgeschlossen werden dürfen

Aber, dass ändert nichts an den Hinzuverdienstgrenzen. Was auch richtig so ist, denn sie erhalten Gelder der Solidargemeinschaft und dürfen wegen der Behinderung NICHT bevorzugt werden.

Denn das SGB IX gleicht nur ggf wegen der Behinderung bestehende Nachteile aus!

Hinzuverdienstgrenzen bei Teilerwerbsminderungsrenten

garda, Berlin, Wednesday, 27.01.2016, 14:45 (vor 3004 Tagen) @ albarracin

Mir stellt sich die Frage, warum Teilerwerbsrente bezahlt wird wenn die Leistungsfähigkeit so hoch ist, das Bonuszahlungen erreicht werden.


zB weil

- Schwerbehinderte AN nach ihrem persönlichen, individuellen Leistungsvermögen beurteilt werden müssen

- Schwerbehinderte AN als Teil eines Teams wegen eingeschränkter Leistungsfähigkeit nicht von teambezogenen Prämien ausgeschlossen werden dürfen

Hallo,

weder der erste noch der zweite Grund haben etwas mit einer Teilerwerbsminderungsrente zu tun und um die geht es hier, nicht um leistungsgerechte Vergütung oder um Beurteilungsfragen.

Sorry, aber da fehlt es wohl an Grundwissen.

Ja, genau.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Hinzuverdienstgrenzen bei Teilerwerbsminderungsrenten

Heinrich, Wednesday, 27.01.2016, 16:30 (vor 3004 Tagen) @ garda

Hallo Michael,

Ja, diese Zahlungen haben erst einmal nichts mit einer Teilerwerbsunfähigkeitsrente zu tun. Doch sie finden bei den Hinzuverdienstgrenze Beachtung. Können damit zur nicht erlaubten Überschreitungen des Hinzuverdienst zu den bekannten Problemen führen.

Hier ist dann weiter der Fakt, AG MUSS auch diesen diese zahelen, denn sonst würde verbotene Diskriminierung vorliegen.

Also gehört es dazu dieses so festzustellen.

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