Befragung vom Arbeitgeber (Gleichstellung)

Pernille, Tuesday, 26.01.2016, 17:08 (vor 3846 Tagen)

In meinem Amt als SBV stelle ich einen Glechstellungs-Antrag mit einem Schwerbehinderten Menschen zum ersten Mal. Wir haben den Antrag gut hingekriegt und haben ausführlich und überzeugend begründet, warum sein Arbeitsplatz wegen seiner Krankheit gefährdet sei.

Der BR hat ein Formular bekommen und muss eine Stellungsname vornehmen. Ich habe auch einen erhalten. Ich vermute, dass ich bloß eine Umformulierung vom Gleich-Stellungs- Antrag machen muss. Das gilt ebenfalls für den BR. Stimmt das?

Der Arbeitgeber muss auch eine Stellungsname dazu machen. Wie funktioniert das? Wenn der Arbeitgeber nicht Arbeitnehmer-freundlich ist, wie kann er dies unterstützend schreiben? Einer meiner Argumente von der Gefährdung des Arbeitsplatzes z.B. war, dass der jenige trotzt gravierender stressbedingten Krankheit vom Arbeitgeber gebeten wurde eine Stelle mit noch mehr Stress zu nehmen. Das zeigt, dass der Arbeitgeber versucht hat den jenigen unter Druck zu setzen. Aber das wird der Arbeitgeber wohl nie in einer Stellungnahme zugeben.

Oder habe ich die Stellungsname vom Arbeitgeber falsch verstanden? Wer füllt es aus – der Beauftragter vom Arbeitgeber (BA)?

Der BA wird gleich auf mich zukommen und wird fragen, wie er es ausfüllen muss (weiß ich von dritten)und deshalb will ich mich vorbereiten, wie ich ihm ambesten beraten kann.

Befragung vom Arbeitgeber

WoBi, Wednesday, 27.01.2016, 10:18 (vor 3845 Tagen) @ Pernille

Hallo Pernille,

der Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit will durch die Stellungsnahmen sich ein Bild zum Antrag verschaffen. Die angeschriebenen Mitarbeitervertretungen und der Arbeitgeber sollen wahrheitsgemäß die gestellten Fragen schriftlich beantworten. Die Antwort wird in der gesetzten Frist erwartet. Danach kann und wird der Sachbearbeiter nach pflichtgemäßem Ermessen den Antrag bescheiden.

Es ist der Arbeitgeber angeschrieben worden und dieser ist für die eigene Organisation im Betrieb verantwortlich. Die SBV/BR vertritt die Mitarbeiter. Der Arbeitgeber kann für sich selbst sorgen.;-)

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Gruß
Wolfgang

Befragung vom Arbeitgeber

Pernille, Thursday, 28.01.2016, 13:17 (vor 3844 Tagen) @ WoBi

Danke für die Antwort.

Der Arbeitgeber hat mich gebeten, dass ich zuerst einen Vorschlag mache. Danach wird er entscheiden, ob er antwortet. Es ist wohl auch schwierig für einen Arbeitgeber zuzugeben, dass er nach einer Krankheit keine Anpassungen zum Arbeitsplatz vornahm.

Es ging in diesem um einen Mitarbeiter, der nach einer (möglichen stressbedingten) Krankheit zurück zum Arbeitsplatz kehrte. Darauf hin bot der Arbeitgeber ihn eine Projektleiterstelle an. Der Mitarbeiter musste ablehnen und die Stelle wurde vergeben, obwohl er die beste Qualifikation dafür hatte. Der Arbeitgeber versuchte in dem Fall danach nicht eine Anpassung zu dieser neuen und attraktiven Stelle vorzunehmen, damit er ins besondere sie ausüben konnte. Das wird in meiner Argumentation stehen (plus andere Sachen).

Befragung vom Arbeitgeber

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 28.01.2016, 13:27 (vor 3844 Tagen) @ Pernille

Hallo,


Der Arbeitgeber hat mich gebeten, dass ich zuerst einen Vorschlag mache. Danach wird er entscheiden, ob er antwortet. Es ist wohl auch schwierig für einen Arbeitgeber zuzugeben, dass er nach einer Krankheit keine Anpassungen zum Arbeitsplatz vornahm.

Jegliche "Abstimmung" mit dem AG wegen dieser Stellungnahme ist heikel, da dies die Gefahr der unerlaubten Weitergabe von geschützten Daten beinhaltet.
Ich lasse mir bei jedem GS-Verfahren vom Antragsteller schriftlich bestätigen, daß ich die Stellungnahme zur Abstimmung mit dem BR an diesen weitergeben darf. Mit dem AG findet bei uns kein Austausch statt.

Im Übrigen steht es nicht im Belieben des AG, ob er antwortet. Er ist dazu verpflichtet.
Eine Nichtbeantwortung wirkt sich aber tendenziell eher zu Gunsten des Antragstellers aus, da dann die Stellungnahmen von SBV und BR/PR noch mehr Gewicht bekommen.

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&Tschüß

Wolfgang

Befragung vom Arbeitgeber

Heinrich, Thursday, 28.01.2016, 13:54 (vor 3844 Tagen) @ Pernille

Hallo


wieso musste der AN die angebotene Stelle ablehnen?

Befragung vom Arbeitgeber

WoBi, Thursday, 28.01.2016, 21:46 (vor 3844 Tagen) @ Pernille

Hallo Pernille,

der Betriebsrat / Personalrat sollte eine Stellungnahme aus kollektiver Sicht unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Antragstellers abgeben. Hier liegt sein Schwerpunkt in der Betriebsrats- / Personalratsarbeit.
Die Schwerbehindertenvertretung sollte eine Stellungnahme personenbezogen und auf die Einschränkungen durch die Behinderung abgeben.
Was die Mitarbeitervertreter schreiben geht den Arbeitgeber nichts an. Der Arbeitgeber ist nicht Beteiligter im Antragsverfahren und hat keine Auskunftsansprüche hinsichtlich des Standes des Gleichstellungsverfahrens. Der Arbeitgeber bekommt nicht mal die Information ob dem Antrag entsprochen wurde oder ob der Antrag abgelehnt wurde.

Die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung sind definiert. Gut, "manche Vertretungen" übernehmen das Stellen von Fördermittelanträge oder schreiben Stellungnahmen vor für den Arbeitgeber. Hoffentlich wird bei dieser "Unterstützungsleistung" das Persönlichkeitsrecht des betroffenen Behinderten intensiv beachtet. Doch eigentlich könnte die Schwerbehindertenvertretung in dieser Zeit den Arbeitgeber kontrollieren und überwachen, damit dieser seinen Verpflichtungen nachkommt.
Der Arbeitgeber kann zu seiner Entlastung, neben der Personalverwaltung, Beauftragte des Arbeitgebers bestellen und denen obliegt die verantwortliche Vertretung des Arbeitgebers in allen Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen. Beauftragte sollen die erforderlichen fachlichen Qualitäten vorweisen oder bei Defizite erlangen. Beauftragte des Arbeitgebers können Schulungsbedarf haben. Du machst dich auch Sachkundig, sogar in der Freizeit.

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Gruß
Wolfgang

Befragung vom Arbeitgeber

Heinrich, Thursday, 28.01.2016, 14:35 (vor 3844 Tagen) @ Pernille

Hallo,


Hinweis: wenn ein Arbeitsplatz bzw das Umfeld ggf gesundheitlich negativ ist also diese ggf gefährdet, ist hier erst einmal der AG und BR im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutz gefordert und zwar bei allen AN.

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