Anspruch auf bezahlten Freizeitausgleich? (Seminare / Fortbildung)

Stern, Thursday, 11.02.2016, 08:44 (vor 2996 Tagen)

Hallo,
ich bin seit 01.01.2016 vom 1. Stellvertreter in das Amt des SBV aufgerückt(ca. 30 SB-MA)und auch hier im Forum neu.
Letztes Jahr hatte ich mein erstes SBV Grundseminar und vor wenigen Tagen Teil 2.
Viele dieser Seminare beginnen bereits am Sonntag mit der Anreise und der Begrüßung der Teilnehmer.
In meiner Personalabteilung wurde mir mitgeteilt das diese Zeiten nicht gerechnet werden können weil sie außerhalb meiner regulären Arbeitszeit liegen.

In der Urteilssammlung habe ich etwas vom ArbG Köln vom 25.11.2008 gefunden das nach meiner Auffassung besagt das hier ein bezahlter Freizeitausgleich gewährt werden muß.

Passt das auf die Anreise und Begrüßung am Sonntag? Muß mir die Zeit gutgeschrieben werden oder habe ich das falsch verstanden. Ich habe schon von 4 Leuten 6 Meinungen dazu:-(

Stern

Anspruch auf bezahlten Freizeitausgleich?

WoBi, Thursday, 11.02.2016, 12:46 (vor 2996 Tagen) @ Stern

Hallo Stern,

Reisezeiten, Schulungsteilnahmen sind Arbeitszeiten. Einfach mal Freizeitausgleich, Reisezeit als Suchbegriff oben rechts eingeben. Es gibt bereits vieles zu diesem Thema.

zum Beispiel:
http://www.schwbv.de/forum/index.php?id=19423
http://www.schwbv.de/forum/index.php?id=11779
http://www.schwbv.de/forum/index.php?id=8897

oder unter A-Z
http://www.schwbv.de/arbeitszeit_reisezeit.html

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Gruß
Wolfgang

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