Entschuldigtes Fehlen zum Vorstellungsgespräch (Einstellung)

Bitmix, Niedersachsen, Wednesday, 24.02.2016, 14:31 (vor 3704 Tagen)

Hallo Ihr Lieben,

eine sb Bewerberin konnte nicht teilnehmen. Aus den verbleibenden 15 Mitbewerbern sind genug Geeignete vorhanden, sodass alle Stellen besetzt werden können. In der Auswahlkommission habe ich darauf bestanden, dass die fehlende sb Bewerberin einen neuen Termin für ein Vorstellungsgespräch erhält. Die Personalstelle möchte dies jedoch mit Hinweis auf die "verwirkte Gelegenheit" in Verbindung mit der ausreichenden Anzahl an geeigneten Bewerbern nicht umsetzen.
Liege ich richtig?

Gruß Roland

Entschuldigtes Fehlen zum Vorstellungsgespräch

WoBi, Wednesday, 24.02.2016, 23:03 (vor 3703 Tagen) @ Bitmix

Hallo Bitmix,

deine Frage ist bei der Informationslage schwierig zu beantworten.
Ist die behinderte Bewerberin die Einzige oder gab es andere schwerbehinderte Mitbewerber?
Wurde der Vorstellungstermin fix von der Personalverwaltung zugeteilt?
Hat die verhinderte behinderte Bewerberin den Termin bestätigt?
Was für ein Grund für die Verhinderung wurde genannt?
Wurde nichtbehinderte Mitbewerber Terminveränderungen eingeräumt?

Eine behinderungsbedingte Benachteiligung könnte sich ergeben, wenn die Bewerberin mitgeteilt hat, dass z.B. jeder Mittwochnachmittag ein regelmäßiger Aufenthalt im Dialysecentrum geplant ist und die Personalverwaltung genau in diesem Zeitraum das Vorstellungsgespräch von ihr gelegt hat.

Ein verständnisvoller Arbeitgeber wird ein Ersatztermin ermöglichen, z.B. wenn das Auswahlverfahren über mehrere Tage geht. Eine nicht reale Teilnahmemöglichkeit am Vorstellungsgespräch kann ein AGG-Verstoß in Verbindung mit § 82 SGB IX für öffentliche Arbeitgeber darstellen. Die Verpflichtung zur Einladung zum Vorstellungsgespräch soll behinderte Bewerber durch den persönlichen Eindruck ermöglichen die Einschätzung aus den Bewerbungsunterlagen zu ergänzen, um die Einstellungschancen zu verbessern.

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Gruß
Wolfgang

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