Arbeitsmittel kann lt. Mitarbeiter nicht in vollem Umfang genutzt werden (Hilfsmittel)

OWL-SBV, Monday, 07.03.2016, 13:15 (vor 2964 Tagen)

Guten Tag!

Trotz umfangreicher Suche hier und auch mit den Jungs von Google bin ich leider nicht fündig geworden und würde hier daher gerne um Hilfe bitten:

Unter Beteiligung des Integrationsamtes wurde eine Arbeitshilfe angeschafft, die nun aber vom schwerbehinderten Mitarbeiter nach seinen Angaben aufgrund einer fehlenden Eigenschaft nicht in gewünschtem Maße - nämlich zur Arbeitserleichterung - eingesetzt werden kann.

Wie ist die weitere Vorgehensweise, wenn der AG eine Neuanschaffung vor dem Hintergrund der mit dem Mitarbeiter/Integrationsamt geführten Gespräche und den daraus ermittelten Bedarfen ablehnt?

Ist hier das Integrationsamt wieder zuständig oder ist ein Austausch der bewilligten Arbeitshilfe nicht mehr möglich?

Arbeitsmittel kann lt. Mitarbeiter nicht in vollem Umfang genutzt werden

sedov, Monday, 07.03.2016, 17:16 (vor 2964 Tagen) @ OWL-SBV

Hallo,✿

wenn das Integrationsamt die Anschaffung der Hilfsmittel unterstützt und sogar mitfinanziert hat, dann auf jeden Fall wieder dorthin wenden. Je nachdem was es ist, ist ja auch Garantie drauf.
Gruß sedov✿

Arbeitsmittel kann lt. Mitarbeiter nicht in vollem Umfang genutzt werden

OWL-SBV, Tuesday, 08.03.2016, 13:14 (vor 2963 Tagen) @ sedov

Hallo und DANKE für die Info. So in etwa hatte ich mir das schon gedacht!

Arbeitsmittel kann lt. Mitarbeiter nicht in vollem Umfang genutzt werden

Hotte, Stuttgart, Tuesday, 08.03.2016, 13:07 (vor 2963 Tagen) @ OWL-SBV

Hey,

was mich etwas wundert, das die angeschaffte Arbeitshilfe aufgrund einer fehlenden Eigenschaft nicht "hilfreich" ist.
Normalerweise wird doch im Vorfeld durch den technischen Dienst des Intergrationsamtes in Zusammenarbeit mit dem sb Mitarbeiter, SBV und Werksarzt (sofern vorhanden) alles genau abgeprüft, bevor es die Zustimmung zur Beschaffung gibt.

VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Arbeitsmittel kann lt. Mitarbeiter nicht in vollem Umfang genutzt werden

OWL-SBV, Tuesday, 08.03.2016, 13:19 (vor 2963 Tagen) @ Hotte

Hallo!

Danke auch dir für deinen Hinweis!

Das Arbeitsmittel wurde zusammen mit dem Integrationsfachdienst und dem sb Mitarbeiter ausgesucht und anhanddessen auch bestellt.

Die Anforderungen, die das Arbeitsmittel nun außerdem erfüllen sollen, waren zu keinem Zeitpunkt bekannt bzw. im Gespräch.
Der AG agumentiert seine Ablehnung des Austausches genauso, was ich - zumindest in Teilen - ein Stück weit nachvollziehen kann.

Aber:
Ändert dies etwas an der Kernaussage, dass das Integrationsamt nun mein Ansprechpartner ist?

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