Schulungsanspruch bei Doppelamt MAV / SBV (Seminare / Fortbildung)

marcolueck ⌂, Dortmund, Wednesday, 01.06.2016, 08:26 (vor 2880 Tagen)

Hallo zusammen,

mein Dienstgeber und ich sind uns uneinig darüber was den Schulungsanspruch für MAV / SBV Tätigkeit angeht.

Laut Dienstgeber gilt der Schulungsanspruch für das MAV Mandat auch für die Funktion als SBV.

Ich sehe das anders denn einmal ergibt sich der MAV Anspruch aus der MAVO und er SBV Anspruch ergibt sich aus § 96 Abs. 4 SGB IX.

Da mein MAV Anspruch bereits voll ausgeschöpft ist und unter anderem eine SBV Schulung dabei angerechnet wurde genemigt mein DG keine weiteren Schulungen.

Hat jemand von euch Erfahrungen damit und kann mir bei dem Thema Tips oder Verweise auf eine Rechtssprechung geben?

Im vorraus schon mal danke für eure Mühe.

Marco

Schulungsanspruch bei Doppelamt MAV / SBV

ciralifan, Wednesday, 01.06.2016, 11:38 (vor 2879 Tagen) @ marcolueck

Das was du schreibst liest sich für mich wie eine Deckelung der Schulungskosten durch den Arbeitgeber/Dienststelle.
Dies geht nicht.
Als SBV fasst du den Beschluss aus den und den Gründen der Notwendigkeit zu einem Seminar zu fahren und gut .
Bei der MAV wäre es auch eine gesetzeswidrige Einflussnahme durch den AG.

Schulungsanspruch bei Doppelamt MAV / SBV

Cebulon, Wednesday, 01.06.2016, 13:56 (vor 2879 Tagen) @ ciralifan

Zum Thema Schulungsanspruch der Vertrauensperson im Bereich Caritas der Katholischen Kirche siehe auch
www.dgb-bildungswerk-nrw.de

"Hier ist jedoch das Wort "entsprechend" von besonderer Bedeutung: Weil der Schulungsanspruch der Vertrauensperson nicht nur auf der MAVO beruht, sondern vor allem auf § 96 Abs. 4 SGB IX, gelten bestimmte Einschränkungen nicht. Hierzu zählen vor allem die zeitliche Beschränkung auf drei Wochen je Amtszeit und die Anerkennung durch die Diözese oder den Diözesanverband als geeignet. Dagegen besteht ein Antragserfordernis wie bei der MAV."

Gruß,
Cebulon

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