Online-Bewerbung AGG-sicher? (AGG)

Der Unbeugsame, Tuesday, 27.09.2016, 07:23 (vor 2767 Tagen)

Hallo,

evtl. Problem:

wir haben eine Seite für Online-Bewerbungen auf ausgeschriebene Stellen.

Ein Schwerbehinderte hatte sich bei uns auf diesem Wege beworben und innerhalb dieser Online-Bewerbung kein Häkchen für Schwerbehinderung gesetzt und somit auch nicht angegeben, wie viele GdB dieser hat.

Aufgrund dieser fehlenden Infos ist er durchs Raster gefallen.

Diese Person bekam also eine Absage.

Zwei Wochen später bekommen wir ein Schreiben, in dem diese Person Entschädigungsansprüche geltend macht, weil keine Ejnladung zum Vorstellungsgespräch erfolgte.

Im Nachhinein haben wir festgestellt:

Die Anforderungsvoraussetzungen aus der Stellenausschreibung werden erfüllt.

Die Schwerbehinderteneigenschaft wurden im Bewerbungstext erwähnt.

Danach hätte eine Einladung erfolgen müssen.

Können wir uns jetzt auf die Online-Bewerbung beziehen, in der der Bewerber keine Schwerbehinderung angegeben hat?

Das Blöde ist wohl, dass lt. Gesetz eben die Angabe entweder im Bewerbungsschreiben oder an hervorgehobener Stelle im Lebenslauf ausreicht. Ich habe nichts gefunden, wo steht, dass ein schwerbehinderter Bewerber auch in einer Online-Bewerbung angeben muss, um seine Rechte geltend machen zu können.

Was meint ihr?

Grüße

DU

Online-Bewerbung AGG-sicher?

Haui, Düren, Tuesday, 27.09.2016, 07:41 (vor 2767 Tagen) @ Der Unbeugsame

Hallo HU,

ich glaube, da habt ihr jetzt wirklich ein Problem. Wenn in seinen Bewerbungsunterlagen entsprechende Infos vorhanden sind, dann reicht das aus. Bei uns ist auch schon vorgekommen, dass im Onlineformular der SB-Status vergessen wurde. Deshalb sollte man in der Personalabteilung alle Unterlagen sehr sorgfältig prüfen.
Ist der Einstellungsvorgang schon umgesetzt? Ansonsten würde ich nachladen!

Gruß, Haui

Online-Bewerbung AGG-sicher?

Der Unbeugsame, Tuesday, 27.09.2016, 07:59 (vor 2767 Tagen) @ Haui

Das Einstellungsverfahren ist schon abgeschlossen. :-/

Online-Bewerbung AGG-sicher?

Haui, Düren, Tuesday, 27.09.2016, 08:53 (vor 2767 Tagen) @ Der Unbeugsame

Da hilft nur mit dem Bewerber reden. Vor Gericht hat er sicherlich gute Chancen auf Entschädigung, in der Regel drei Monatsgehälter. Vielleicht habt ihr eine vergleichbare Stelle, wo er sich drauf bewerben kann.
Ich kann nicht beurteilen, ob der Bewerber kein Interesse an der Stelle hatte und auf genau so eine Konstellation hoffte. In der Praxis sehen wir diesen Trend auf jeden Fall und umso gründlicher müssen die Unterlagen geprüft und die Ablehnungen nachvollziehbar begründet werden, ansonsten kann es zu Entschädigungsansprüchen kommen. Hab schon die eine oder andere Bewerbung gesehen, wo auf das AGG verwiesen wird, mit der Absicht, notfalls zu klagen. Klar kann man sich darauf berufen, aber ich finde, kein guter Start für eine evtl. spätere Zusammenarbeit.

Gruß, Haui

Online-Bewerbung AGG-sicher?

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 27.09.2016, 10:11 (vor 2767 Tagen) @ Der Unbeugsame

Hallo,

online-Bewerbungsformulare können grundsätzlich AGG-sicher ausgestaltet werden.
Auch hier gelten die vom BAG aufgestellten Grundsätze zur Angabe von Schwerbehinderung bei einer Bewerbung.
Wenn die Schwerbehinderung nicht durch einen entsprechenden Button geltend gemacht wird, sollte sie zumindest aus den eingereichten Unterlagen klar erkennbar sein - sei es im Anschreiben, sei es im Lebenslauf.
Ganz ohne Angabe der Schwerbehinderteneigenschaft dürfte es schwierig sein, einen AGG-Anspruch begründen zu können.

Wir arbeiten seit ca. 10 Jahren mit online-Bewerbungen, haben das mehrfach prüfen lassen und bisher keinerlei AGG-Ansprüche gehabt.

Laut unseren Prüfungen könnte es am ehesten problematisch werden, wenn im online-Formular der entsprechende Button nicht klar erkennbar ist und/oder die Freiwilligkeit der Angabe nicht ausreichend dargestellt wird

--
&Tschüß

Wolfgang

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