Überprüfung nach 81SGB IX (AGG)

TomLa, Thursday, 10.11.2016, 11:55 (vor 2723 Tagen)

Hallo,
Könnt ihr mir sagen wie ich bei einem privaten AG überprüfen kann ob der die Pflichten nach 81SGB IX eingehalten hat wenn er eine Stelle ausschreibt?
Ich habe mich bei einem privaten AG beworben und bekam trotz formaler Eugnung eine Absage ohne VG.
Bei privaten AG reicht die Ablehung ohne VG leider nicht als Indiz für eine Benachteiligung. Hier greifen nur Verletzungen der Melde- und Fragepflicht des AG bei der Agentur für Arbeit.
Aber wie überprüfe ich ob dieser Pf,jocht nachgekommen wurde???
Vielen Dank für die Antworten.

PS. Möglichst zeitnah wäre suuuuper toll weil hier ja Fristen relevant sind

Überprüfung nach 81SGB IX

garda, Berlin, Thursday, 10.11.2016, 13:22 (vor 2723 Tagen) @ TomLa

Hallo,
Könnt ihr mir sagen wie ich bei einem privaten AG überprüfen kann ob der die Pflichten nach 81SGB IX eingehalten hat wenn er eine Stelle ausschreibt?

Hallo,

in der Praxis wohl gar nicht. Wenn es eine Schwerbehindertenvertretung gibt, kann man dort nachfragen.

Ich habe mich bei einem privaten AG beworben und bekam trotz formaler Eugnung eine Absage ohne VG.

Woraus leitest du denn den Anspruch ab? Nach § 82 SGB 9 sind hier nur öffentliche, nicht aber private Arbeitgeber verpflichtet.

Bei privaten AG reicht die Ablehung ohne VG leider nicht als Indiz für eine Benachteiligung. Hier greifen nur Verletzungen der Melde- und Fragepflicht des AG bei der Agentur für Arbeit.
Aber wie überprüfe ich ob dieser Pf,jocht nachgekommen wurde???

Wie gesagt, eigentlich gar nicht. Eine weitgehend zahnlose Vorschrift außerhalb des öffentlichen Dienstes.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Überprüfung nach 81SGB IX

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 10.11.2016, 19:20 (vor 2723 Tagen) @ TomLa

hallo,

versuche herauszubekommen, ob es in dem Betrieb eine SBV gibt.

War diese nicht an der Entscheidung beteiligt, begründet dies idR eine Diskriminierung iSd AGG.

Ansonsten, wie schon geschrieben, gilt § 82 SGB IX nur für öffentliche AG. Die Definition in § 71 Abs. 3 SGB IX
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__71.html
ist sehr eng. So fallen zB auch Unternehmen in öffentlichem Besitz, aber in privatrechtlicher Organisationsform (AG, GmbH etc.) nicht darunter.

--
&Tschüß

Wolfgang

Überprüfung nach 81SGB IX

J_Neumann, BW, Tuesday, 15.11.2016, 09:52 (vor 2718 Tagen) @ TomLa

Hallo,
wenn du die Anforderungen der Stelle zumeist erfüllst und du nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurdest und dir kein anderer Ablehnungsgrund für die nicht Berücksichtigung deiner Bewerbung genannt wurde, kann das schon ein Indiz für einen Verstoß gegen das AGG darstellen. Wenn das Arbeitsgericht aus diesem Grund die Klage zulässt ist der Arbeitgeber in der Beweispflicht.

§ 22
Beweislast

Wenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat.

Des weiteren, kannst du ja als Schwerbehinderter bei der Arbeitsagentur nachfragen ob das Unternehmen eine Stelle gemeldet hat.

RSS-Feed dieser Diskussion