Verdienstsicherung bei teilweiser Erwerbsminderungsrente (Rente / Pension / ATZ)

Sauerländer, Monday, 19.12.2016, 11:08 (vor 2678 Tagen)

Hallo,
ich habe ein Problem mit der Verrechnung der teilweisen Erwerbsminderungsrente mit der Verdienstsicherung für eine krankheitsbedingten Arbeitsplatzwechsel.
Darf die Verdienstsicherung, welche man für die verbleibende Arbeitszeit z.B. 4 Stunden täglich bekommt mit der teilweisen Erwerbsminderungsrente verrechnet werden. Meiner Meinung nach sind dies zwei unterschiedlichen Zahlungen, die nicht gegeneinander verrechnet werden dürfen, da die teilweise Erwerbsminderungsrente, nicht für das verbleibende restliche Arbeitsvermögen gewährt wird. Leider steht im Kommentar zum EMTV Metall NRW § 18 das dieses bei einer Erwerbsminderungsrente rechtens ist. Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente ist dies meiner Meinung nicht im Sinne der Verdienstsicherung, die ja einen bisherigen Lebensstandard sichern soll.
Wer kann mir hier weiterhelfen, gibt es Urteile vom Arbeitsgericht hierzu usw.
Bitte um Ratschläge wie man diese Ungerechtigkeit verhindern kann.
Danke

Verdienstsicherung bei teilweiser Erwerbsminderungsrente

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 19.12.2016, 13:35 (vor 2678 Tagen) @ Sauerländer

Moin Moin Sauerländer,

es gibt bei Erwerbsminderungsrenten Hinzuverdienstgrenzen. Diese werden im Rentenbescheid mitgeteilt. Werden diese auch nur geringfügig überschritten, wird die Rente bis zur nächstniedrigeren Stufe gekürzt also z.B. von 1/2 Renten auf 1/4 Rente. 2x jährlich wegen Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld darf diese überschritten werden.

Eine Erwerbsminderungsrente tritt ja aufgrund der eingeschränkten Erwerbsfähigkeit ein. Sollte die Erwerbsfähigkeit sich soweit gebessert haben, dass man über die Zuverdienstgrenzen hinaus arbeiten kann, wird einem diese Entgeltersatzleistung entsprechend gekürzt. Auch wenn man eine besser bezahlte Tätigkeit annimmt, stiegen die Zuverdienstgrenzen meiner Kenntnis nach nicht an. Daher kann leider auch auf diesem Weg kein Verdienst auf dem Niveau vor der Rente erreicht werden.

Leider kann ich Dir keine bessere Auskunft geben.

Mit freundlichen Grüßen

Hendrik

Verdienstsicherung bei teilweiser Erwerbsminderungsrente

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 19.12.2016, 14:05 (vor 2678 Tagen) @ Sauerländer

Hallo,

der AG darf eine Erwerbsminderungsrente nicht auf das gezahlte Entgelt anrechnen.

--
&Tschüß

Wolfgang

Verdienstsicherung bei teilweiser Erwerbsminderungsrente

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 19.12.2016, 15:48 (vor 2678 Tagen) @ albarracin

Moin Moin Wolfgang,

der Arbeitgeber darf die Rente nicht anrechnen, da hast Du recht, wer aber anrechnen darf, ist die Rentenversicherung durch die Zuverdienstgrenzen beim Arbeitsentgelt. Ich hatte die Frage des Threaderstellers so verstanden.

Liebe Grüße

Hendrik

Verdienstsicherung bei teilweiser Erwerbsminderungsrente

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 19.12.2016, 18:12 (vor 2678 Tagen) @ Hendrik1

Moin Moin Wolfgang,

Hallo,


der Arbeitgeber darf die Rente nicht anrechnen, da hast Du recht, wer aber anrechnen darf, ist die Rentenversicherung durch die Zuverdienstgrenzen beim Arbeitsentgelt. Ich hatte die Frage des Threaderstellers so verstanden.

Ich habe sie genau andersrum verstanden. Vielleicht sollte der UP mal die frage präzisieren, vor allem weil auch der fragliche MTV nicht frei im Netz verfügbar ist. Da sollte der UP dann mal die fragliche Vorschrift im Wortlaut posten.


Liebe Grüße

Hendrik

--
&Tschüß

Wolfgang

Verdienstsicherung bei teilweiser Erwerbsminderungsrente

c.amio, Saarland, Tuesday, 20.12.2016, 09:21 (vor 2677 Tagen) @ albarracin

Hallo ,
kurzer Tipp.
Nicht vergessen den AG um Weiterbeschäftigung zu bitten im Rahmen der Hinzuverdienstrente.
Dieser Antrag muss meines Wissens innerhalb 14 Tagen nach Erwerbsminderungsrentenbescheid gestellt werden. Sonst ist die Frist versäumt.
Der AG ist nicht verpflichtet den AN weiter zu beschäftigen und nutzt gerne das Versäumnis der Frist zum Auslaufen des Arbeitsvertrages.
Da er ja bei schwerbehinderten/gleichgestellten Mitarbeitern für eine Kündigung das Integrationsamt und die SBV mit einbeziehen muss.
Habe das schon so erlebt. Sage immer den MA das sie diese Frist nicht versäumen sollen dürfen, wenn sie weiterbeschäftigt werden wollen.
Falls ich falsch liege bitte ich um Kommentare.

--
Viele Grüße
Acryler

Verdienstsicherung bei teilweiser Erwerbsminderungsrente

Sauerländer, Tuesday, 20.12.2016, 10:19 (vor 2677 Tagen) @ albarracin

Hallo,
Danke für eure Hilfe.
Mit der Verdienstsicherung ist die Entgeltsicherung im Manteltarifvertrag der IG Metall gemeint (§ 18 Entgeltsicherung für ältere Beschäftigte).
Hier in der Anlage ist die Aufführung der Berechnung der Entgeltsicherung, wie sie vom Personalbüro erstellt wurde.

Anlage

Berechnung der Entgeltsicherung (Basis Tariftabellen April 20.15)

1.Schritt: Bisheriges Entgelt
Tarifentgelt nach Entgeltgruppe EG 11........................€3511,50
Leistungszulage(12,75%).............................................€_447,72

Gesamtbruttomonatsentgelt.........................................€3959,22


2.Schritt: Bisheriges Entgelt auf vertraglich vereinbarte Arbeitszeit (20 Stunden)

Tarifentgelt nach Entgeltgruppe EG 11.......................€1950,83
Leistungszulage(12,75%)..................................,,,,,,,...€_248,73

Gesamtbruttomonatsentgelt........................................€ 2199,56

3.Entgelt nach neuer Bewertung entsprechend Vertrag (20 Stunden)

Tarifentgelt nach Entgeltgruppe EG 8.........................€1464,72
Leistungszulage(12,75%)............................................€_186,75

Gesamtbruttomonatsentgelt........................................€1651,47

4.Schritt: Vergleich Entgelt nach 2. Schritt mit dem 3. Schritt

€ 2199,56 - € 1651,47 = € 548,09


5.Schritt: Verrechnung Teilerwerbsrente (€ 544,92) mit Entgeltsicherung (für 20 Stunden)

€ 548,09 - € 544,92 = € 3,17


Somit beträgt die Entgeltsicherung € 3,17

Der 5.Schritt ist meiner Meinung nach nicht im Sinne der Entgeltsicherung, die ja einen bisherigen Lebensstandard sichern soll. Es sind doch zwei unterschiedlichen Zahlungen, die nicht gegeneinander verrechnet werden dürfen, da die teilweise Erwerbsminderungsrente nicht für das verbleibende restliche Arbeitsvermögen gewährt wird, sondern für die Zeit in der wegen der Erkrankung nicht mehr gearbeitet werden kann. Bitte um Ratschläge wie man diese Ungerechtigkeit verhindern kann, gibt es Urteile vom Arbeitsgericht hierzu usw.

Verdienstsicherung bei teilweiser Erwerbsminderungsrente

Sauerländer, Tuesday, 20.12.2016, 10:20 (vor 2677 Tagen) @ albarracin

Verdienstsicherung bei teilweiser Erwerbsminderungsrente

Sauerländer, Dienstag, 20. Dezember 2016, 10:17

Hallo,
Danke für eure Hilfe.
Mit der Verdienstsicherung ist die Entgeltsicherung im Manteltarifvertrag der IG Metall gemeint (§ 18 Entgeltsicherung für ältere Beschäftigte).
Hier in der Anlage ist die Aufführung der Berechnung der Entgeltsicherung, wie sie vom Personalbüro erstellt wurde.

Anlage

Berechnung der Entgeltsicherung (Basis Tariftabellen April 20.15)

1.Schritt: Bisheriges Entgelt
Tarifentgelt nach Entgeltgruppe EG 11........................€3511,50
Leistungszulage(12,75%).............................................€_447,72

Gesamtbruttomonatsentgelt.........................................€3959,22


2.Schritt: Bisheriges Entgelt auf vertraglich vereinbarte Arbeitszeit (20 Stunden)

Tarifentgelt nach Entgeltgruppe EG 11.......................€1950,83
Leistungszulage(12,75%)..................................,,,,,,,...€_248,73

Gesamtbruttomonatsentgelt........................................€ 2199,56

3.Entgelt nach neuer Bewertung entsprechend Vertrag (20 Stunden)

Tarifentgelt nach Entgeltgruppe EG 8.........................€1464,72
Leistungszulage(12,75%)............................................€_186,75

Gesamtbruttomonatsentgelt........................................€1651,47

4.Schritt: Vergleich Entgelt nach 2. Schritt mit dem 3. Schritt

€ 2199,56 - € 1651,47 = € 548,09


5.Schritt: Verrechnung Teilerwerbsrente (€ 544,92) mit Entgeltsicherung (für 20 Stunden)


€ 548,09 - € 544,92 = € 3,17


Somit beträgt die Entgeltsicherung € 3,17

Der 5.Schritt ist meiner Meinung nach nicht im Sinne der Entgeltsicherung, die ja einen bisherigen Lebensstandard sichern soll. Es sind doch zwei unterschiedlichen Zahlungen, die nicht gegeneinander verrechnet werden dürfen, da die teilweise Erwerbsminderungsrente nicht für das verbleibende restliche Arbeitsvermögen gewährt wird, sondern für die Zeit in der wegen der Erkrankung nicht mehr gearbeitet werden kann. Bitte um Ratschläge wie man diese Ungerechtigkeit verhindern kann, gibt es Urteile vom Arbeitsgericht hierzu usw.

Verdienstsicherung bei teilweiser Erwerbsminderungsrente

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 20.12.2016, 11:36 (vor 2677 Tagen) @ Sauerländer

Hallo,

es ist zwar schön, daß Du hier Rechnungen eingestellt hast, aber ohne den konkreten Wortlaut des von Dir angesprochenen § 18 MTV läßt sich keine belastbare Aussage zur Zulässigkeit der Rechnung machen.

--
&Tschüß

Wolfgang

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