Schulung BTHG (Seminare / Fortbildung)

Problembärin, Berlin, Friday, 06.01.2017, 09:16 (vor 2638 Tagen)

Kann der Arbeitgeber darauf verweisen, dass das Integrationsamt irgendwann kostenlose Schulungen anbieten wird und deshalb die Kostenübernahme verweigern?
Ich habe in meinen 6 Jahren Amtszeit tatsächlich immer die Schulungen des Integrationsamtes in Anspruch genommen. Offensichtlich habe ich den AG zu sehr "verwöhnt".

Schulung BTHG

WoBi, Friday, 06.01.2017, 17:00 (vor 2638 Tagen) @ Problembärin

Hallo Problembärin,

ob es um Schulung für das neue BTHG oder eine andere Schulung für die SBV geht, ist gleich zu bewerten. Informationen zum Schulungsanspruch gibt es z.B. links in der Rubrik A - Z oder die Suchfunktion im Forum nutzen.

Was sich durch das BTHG geändert hat, ist der Schulungsanspruch auch für die Stellvertreter.

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Gruß
Wolfgang

Schulung BTHG

Problembärin, Berlin, Tuesday, 10.01.2017, 08:00 (vor 2634 Tagen) @ WoBi

Hallo Wolfgang, danke für die Antwort. Der Arbeitgeber bezweifelt ja nicht den Schulungsanspruch an sich oder die Notwendigkeit der Schulung. Er will nur kein Geld ausgeben dafür.
Gruß
Petra

Schulung BTHG

WoBi, Tuesday, 10.01.2017, 09:55 (vor 2634 Tagen) @ Problembärin

Hallo Problembärin,

durch das BTHG haben sich "textliche Klarstellungen" im §96 SGB IX ergeben. Der Kern, dass der Arbeitgeber die entstehenden Kosten trägt ist gleich geblieben. Der Zusatz für öffentliche Arbeitgeber betrifft z.B. bei Schulungen die Reisekosten, Aufwandsentschädigungen.
Die Bürokraft war vor dem BTHG ggf. ein erforderliches "Sachmittel". Jetzt ist dies personifiziert, was der zu leistenden Unterstützungstätigkeit näher kommt.

Auszug §96 SGB IX (ab 2018: §179 SGB IX)
"(8) Die durch die Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber; für öffentliche Arbeitgeber gelten die Kostenregelungen für Personalvertretungen entsprechend. Das Gleiche gilt für die durch die Teilnahme der stellvertretenden Mitglieder an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen nach Absatz 4 Satz 3 entstehenden Kosten. Satz 1 umfasst auch eine Bürokraft für die Schwerbehindertenvertretung in erforderlichem Umfang."

Über das derzeitige Angebot wurde bereits geschrieben. Die Erforderlichkeit beschließt die SBV unter Berücksichtigung von verschiedenen Faktoren. Unter anderem werden bei der Beschlussfassung auch betriebliche Gegebenheiten berücksichtigt. Möglichst frühzeitig die erforderliche Schulung mitteilen, damit zeitliche Faktoren vom Arbeitgeber planerisch berücksichtigt werden können. Dadurch kann einem möglichen Einwand vorgebeugt werden. Frühzeitig ist auch deshalb geboten, um ggf. die Notwendigkeit der Erforderlichkeit im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren durchzusetzen.

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Gruß
Wolfgang

Schulung BTHG

Cebulon, Tuesday, 10.01.2017, 21:00 (vor 2634 Tagen) @ Problembärin

Arbeitgeber bezweifelt ja nicht den Schulungsanspruch an sich oder die Notwendigkeit der Schulung.

Hallo Petra, dann hat er natürlich auch die notwendigen Kosten grundsätzlich zu tragen (vgl. sinngemäß nur VG München vom 31.03.2004 - M 20 P 04.910, mit einer Anmerkung von Verdi für den ÖD). Auf vorgebliche BTHG-Seminare des InA Berlin kann er ohnehin und schon deshalb nicht verweisen, weil dieses laut seinem amtlichen Seminarprogramm 2017 nun mal leider keine solchen Seminare anbietet. Oder hat der Arbeitgeber etwa gegenteilige Infos über irgendwelche speziellen BTHG-Zusatzseminare des InA Berlin für 2017?

Gruß,
Cebulon

Schulung BTHG

Cebulon, Friday, 06.01.2017, 23:30 (vor 2638 Tagen) @ Problembärin

Kann der Arbeitgeber darauf verweisen, dass das Integrationsamt irgendwann kostenlose Schulungen anbieten wird und deshalb die Kostenübernahme verweigern?

Hallo, die Personaler dieser Dienststelle machen es sich aber sehr einfach, wenn sie "dreist" auf Seminare des Integrationsamts "irgendwann" verweisen. Die SchwbV hat einen Anspruch auf zeitnahe (!) Schulung zu den Rechtsänderungen des Schwerbehindertenrechts, um sich so schnell wie möglich auf's umfänglich reformierte neue SGB IX-Recht einstellen zu können. Dies besonders dann, wenn die neuen Regelungen wie beim BTHG überaus "kompliziert und verschachtelt" sind, zumal derzeit dazu keinerlei Handbuch zur Verfügung steht, soweit ersichtlich, sondern nur Vorankündigung für frühestens Mai.

Zu den einfach unterstellten angeblichen InA-Seminaren in Berlin ist zudem weiter anzumerken, dass nach den Schulungskatalogen 2017 mitnichten alle InÄ spezielle BTHG-Schulungen anbieten: Im Schulungskatalog des InA Brandenburg 2017 kommt das Wort BTHG zum Beispiel gar nicht vor. Und das InA Berlin hat seinen Schulungskatalog für 2017 bis jetzt noch gar nicht veröffentlicht.

Wer 1+1 zusammenzählen kann, kann sich ausrechnen, dass die Integrationsämter ohnehin nicht mal annähernd in der Lage sein dürften, alle weit über 10.000 SchwbV halbwegs zeitnah in den nächsten Wochen / Monaten zum BTHG durchzuschulen.

Gruß,
Cebulon

Schulung BTHG

rollo, Monday, 09.01.2017, 14:32 (vor 2635 Tagen) @ Cebulon

Moin Moin Cebulon,

ich kann dich "beruhigen" ;-) , nicht nur in Brandenburg und Berlin wird es keinen flächendeckenden Informationsfluss geben auch das Thüringer Landesverwaltungsamt hat auf meine Anfrage mitgeteilt, dass 2017 nicht "geplant" ist ein Seminar zum BTHG über das Integrationsamt anzubieten.

Da kann man wirklich nur den Kopf schütteln. Aus meiner Sicht war genügend Zeit dieses Thema in das Kursangebot des Integrationsamtes aufzunehmen aber es scheint wie im richtigen Leben ..... manche sind jedes Jahr überrascht, dass am 24.12. schon wieder Heilig Abend ist.

Kennt jemand von Euch einen Anbieter der Seminare zum BTHG zeitnah anbietet??????? (außer ifb, da sind schon alle diesbezüglichen Tagesseminare belegt)

Vielen Dank im Voraus.

LG,
rollo

Schulung BTHG

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 09.01.2017, 14:59 (vor 2635 Tagen) @ rollo

Kennt jemand von Euch einen Anbieter der Seminare zum BTHG zeitnah anbietet???????

Hast du dir schon mal das Seminarangebot auf diesen Seiten angeschaut? ;-)

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Schulung BTHG

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 07.01.2017, 10:56 (vor 2637 Tagen) @ Problembärin

Hallo,

zusätzlich zum bereits Geschriebenen kann natürlich die SBV auch Qualitätsgesichtspunkte bei der Seminarauswahl berücksichtigen. Zumindest in Ba-Wü sind die SBV-Seminare zT grottenschlecht, da sie möglichst viel Inhalt in möglichst kurzer Zeit vermitteln sollen und Referenten gerade bei Rechtsthemen nicht wirklich sattelfest sind.

Und natürlich gibt es bei wichtigen Rechtsthemen der alltäglichen Arbeit auch den Anspruch auf möglichst schnelle Schulung und nicht erst dann, wenn ein Billiganbieter "irgendwann" mal das Thema anbietet.

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&Tschüß

Wolfgang

Schulung BTHG

Cebulon, Saturday, 07.01.2017, 17:00 (vor 2637 Tagen) @ Problembärin

Kann der Arbeitgeber darauf verweisen, dass das Integrationsamt irgendwann kostenlose Schulungen anbieten wird und deshalb die Kostenübernahme verweigern?

Nein, darf er nicht, jedenfalls nicht mit einer solchen auf reiner Mutmaßung beruhenden Begründung, und schon gar nicht "irgendwann":

Zum einen entspricht es inzwischen allg. Auffassung in der Fachliteratur, dass der Arbeitgeber bzw Dienstherr die SchwbV nicht allein aus Kostengründen auf die Veranstaltungen der Integrationsämter verweisen kann (vgl. nur Düwell, in: Dau/Düwell/Joussen, SGB IX, § 96 Rn. 109; Pahlen, in: Neumann/Pahlen/Majerski-Pahlen, SGB IX, § 96 Rn. 15).

Zum anderen ist bei Neuregelungen wie dieser eine zeitnahe Schulung unerlässlich. Dies gilt besonders deshalb, weil die SchwbV unmittelbar betroffen ist und zudem die endgültige Fassung des BTHG erst spät feststand und es im Hinblick auf die bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft getretenen Regelungen auch keine Überleitungsvorschriften gibt.

Gruß,
Cebulon

Schulung BTHG

Problembärin, Berlin, Monday, 16.01.2017, 11:26 (vor 2628 Tagen) @ Problembärin

Hallo Ihr lieben Mitstreiter, Eure Beiträge haben mir sehr geholfen, noch mal einen Brief an GF zu schicken und siehe da, ihre Sekretärin rief heute an, dass die Schulung genehmigt ist. Ich danke allen für die Beiträge.

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