AGG-Hopper - Schadenersatzklage bundesweit ?? (AGG)

zimmi2000, Tuesday, 17.01.2017, 08:51 (vor 2628 Tagen)

Es geht um eine Klage wegen Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch eines schwerbehinderten Menschen.

Ich bin der Meinung mal gehört/gelesen zu haben, dass diese Klagen nur regional und nicht bundesweit zugelassen sind, um AGG-Hoppern ein wenig die "Lebensgrundlage" zu entziehen, um sich nicht wahllos überall zu bewerben und dann zu klagen.

Ist dem so oder bilde ich mir diese Regelung nur ein ... ;-) ??

AGG-Hopper - Schadenersatzklage bundesweit ??

WoBi, Tuesday, 17.01.2017, 10:01 (vor 2628 Tagen) @ zimmi2000

Hallo zimmi2000,

eine AGG-Klage wegen Nichteinladung zu einem Vorstellungsgespräch ist im öffentlichen Bereich von Bedeutung. Denn nur da gibt es diese Verpflichtung, wenn der Bewerber nicht offensichtlich vollkommen ungeeignet ist. Eine regionale Begrenzung halte ich für sehr unwahrscheinlich, da diese gegen das Grundgesetz verstoßen würde.

Artikel 33: 
1. Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
2. Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.
3. ....

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_33.html

Aber eine AGG-Klage ist ein Problem des Arbeitgebers. Denn der Arbeitgeber hat die Entscheidung zur Nichteinladung getroffen und nicht die SBV. Ob der Anspruchsteller bzw. spätere Kläger ein "Hopper" ist, kann erst nach dem arbeitsgerichtlichen Verfahren gesagt werden. Hier trägt der Arbeitgeber die Beweislast, wenn er eine derartige Behauptung aufstellt.

--
Gruß
Wolfgang

AGG-Hopper - Schadenersatzklage bundesweit ??

MatthiasNRW, Tuesday, 17.01.2017, 15:38 (vor 2628 Tagen) @ zimmi2000

Es geht um eine Klage wegen Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch eines schwerbehinderten Menschen.

Ich bin der Meinung mal gehört/gelesen zu haben, dass diese Klagen nur regional und nicht bundesweit zugelassen sind, um AGG-Hoppern ein wenig die "Lebensgrundlage" zu entziehen, um sich nicht wahllos überall zu bewerben und dann zu klagen.

Was macht man denn in spezialisierten Berufszweigen, für die es regional womöglich keine Angebote gibt (z. B. nach Insolvenz des einzigen Arbeitgebers in der Region)?

Berufsbezogene Mobilität wird oftmals gefordert. Den betroffenen Personen den Schutz vor Diskriminierung zu verwehren, ginge am Sinn und Zweck des Gesetzes vorbei.

AGG-Hopper - Schadenersatzklage bundesweit ??

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 23.02.2017, 08:48 (vor 2591 Tagen) @ maschreck

Hallo,

es tut mir leid, aber das hier

Das AGG gilt auf der Grundlage des EU Rechtes europaweit.
In DE sogar in Bayern !(grins)

ist falsch.
Das AGG ist die nationale deutsche Umsetzung mehrerer EU-Richtlinien zum Thema Diskriminierung/Behinderung.
Da jede EU-RL erst vor Anwendbarkeit in nationales Recht umgesetzt werden muß, hat jedes EU-Mitglied im Rahmen des Gestaltungsspielraums der RL eigene Gesetze dazu.

Eas dieser Link

www.agg-unrecht.blogspot.de

mit dem Thema zu tun hat, bleibt Dein Geheimnis

schreck

--
&Tschüß

Wolfgang

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