Schulungskosten Selbstbehalt (Seminare / Fortbildung)

SGBFreak, Saturday, 04.02.2017, 08:32 (vor 2632 Tagen)

Hallo,
immer wieder werden Schulungen aus Kostengrūnden vom Arbeitgeber öffentl Dienst abgelehnt. Die fachliche Notwendigkeit wird nicht bezweifelt. Jetzt tauchte ein Amtliches Schreiben an alle Personalräte mit Kosten Beschränkung v 100.-/Schulungstag auf. Gilt dies gleichzeitig auch für die SBV die im Schreiben nicht erwähnt wurde? Kann man Schulungskosten die etwas darüber liegen selbst drauflegen? Als SBV hat man doch das Recht z.B. auch Büromaterial, Einrichtung, Fachbücher, Fachzeitschrift als Arbeitsmittel eigenständig zu besorgen und die Kosten abzuwickeln!
Wie selbstständig und unhabhängig ist die örtliche SBV gibt es da Urteile dazu?

Schulungskosten Selbstbehalt

Cebulon, Saturday, 04.02.2017, 09:30 (vor 2631 Tagen) @ SGBFreak

Kosten-Beschränkung von 100.-/Schulungstag

Hallo Freak, hat denn diese Behörde für ihr Ansinnen irgendwelche Fachliteratur oder Rechtsprechung oder Rechtsgrundlage zur Begründung angegeben? Was sagt denn eigentlich der Personalrat zu dieser von der Dienststelle ausgedachten Regelung? Und welches Personalvertretungsrecht gilt hier?

Eine solche Deckelung würde dann teils wohl nicht mal für die subventionierten Seminare der InÄ reichen, die teils bei 2-tägigen Seminaren über 200 EUR und bei 3-tägigen Seminaren über 300 EUR liegen :-(

Gilt dies gleichzeitig auch für die SBV, die im Schreiben nicht erwähnt wurde?

Im "Prinzip" ja kraft Gesetzes "entsprechend" dem § 96 Abs. 8 Satz 1 Halbsatz 2 SGB IX n.F. wie folgt: "für öffentliche Arbeitgeber gelten die Kostenregelungen für Personalvertretungen entsprechend." Diese Norm ist aber natürlich kein Freibrief für "kreative" Personaler, irgendwelche gedeckelten Beträge "frei Schnauze" pauschal festzulegen, um auf diese "plumpe" bzw. durchsichtige Art notwendige Seminare zu vereiteln. Die Festlegung eines pauschalen Grenzbetrags als KO-Kriterium rechtfertigt jedenfalls nicht die pauschale Ablehnung eines notwendigen Seminars allein deshalb, weil ein solcher Betrag überschritten wird. Man könnte auch mal z.B. den Personalleiter fragen, was denn seine letzten Seminare gekostet haben ... ;-)

Das "Problem" ist so uralt, wie es Personalräte und "oberschlaue" Personaler in den Amtsstuben gibt. Die Foren sind seit Jahren voll mit solchen Fällen, obwohl längst ausgeurteilt im letzten Jahrhundert. Beispiel aus der Praxis mit einem Schuss Poesie und BVerwG und mit "Ewiggestrigen", die mit dem SGB IX, dem BetrVG bzw. dem Personalvertretungsrecht auf Kriegsfuß zu stehen scheinen ...

Kann man Schulungskosten die etwas darüber liegen selbst drauflegen?

Ja klar, wenn man das denn will.

Gruß,
Cebulon

Schulungskosten Selbstbehalt?

SGBFreak, Saturday, 04.02.2017, 22:33 (vor 2631 Tagen) @ Cebulon

Hallo,
Gesetztesgrundlage wurde keine genannt, könnte eine Art Dienstvereinbarung über Hauptpersonalrat für PR sein? Für die SBV wurde keine Vereinbarung getroffen. Für SBV gilt das Gesetz SGB. Wie Selbständig und stark ist SBV, wenn soetwas Schule macht?
Danke für Rückmeldung.

Schulungskosten Selbstbehalt?

Cebulon, Saturday, 04.02.2017, 22:50 (vor 2631 Tagen) @ SGBFreak

Für SBV gilt das Gesetz SGB.

Nochmals: Welches Personalvertretungsrecht gilt hier? Das ist deshalb bedeutsam, weil, wie bereits erwähnt, der geänderte § 96 Abs. 8 SGB IX ausdrücklich auf die "Kostenregelungen für Personalvertretungen" verweist seit dem 30.12.2016, ergänzt durch Art. 2 BTHG.

Gruß,
Cebulon

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