Autismus im Betrieb (Fragen zu einer Behinderung)

onkel, Monday, 13.02.2017, 07:53 (vor 2601 Tagen)

Guten Morgen,
Ich habe einen Fall im Betrieb der von mir schwer zuhaendeln ist. Seit Jahren arbeitet bei uns ein junger Mann der scheinbat geistige Probleme hat. Erst nachdem er eingestellt war legte er Jahre später den GdB Ausweis vor. Das war alles vor meiner Zeit als SCHWEBVP Aktuell würde von seinem Chef angesprochen,dass es Problem mit Mann gibt. Sein Verhalten hat sich geändert seine bescheidene Arbeitsleistung erbringt er nicht mehr. Sein Chef bekommt jedoch von dessen Vorgesetzten Druck, da die Unterabteilung nicht mehr die gewünschten Leistungen bringt. Ich selbst habe mit dem Kollegen nix zutun und kenne ihn kaum! Von seinem Verhalten könnte es eine Art von Autismus/ was ich nicht behaupten kann. Wie kann ich jetzt Vorgehen? Der SchwebAG noch der BR noch sonst jemand eine informiert. Ich wollte die zwecks Vorgehensweise mit dem integrationfachdienst besprechen.
Bin für jede Tip/Infos froh da es einerlei Infos über die Erkrankung im Haus gibt. Wenn der junge Mann voll handeln kann ist ohne dessen Zustimmung nix zumachen.

Gruß onkel

--
carpe diem!

Autismus im Betrieb

ciralifan, Monday, 13.02.2017, 09:13 (vor 2600 Tagen) @ onkel

Moin onkel,
Integrationsfachdienst hinzuzuziehen ist immer eine gute Idee. Bei uns hatten wir einmal einen jungen Mitarbeiter für einfache Auspacktätigkeiten, mit Autismus . Mittlerweile ist dieser in der EDV tätig und glücklich. Hierzu musste nur sein Potenzial erkannt werden.
Eventuell wäre ein Arbeitstraining auch eine Lösung, wenn sich für ihn zuviel am Arbeitsplatz geändert hat. Auch hier unterstützen die Integrationsfachdienste.

Autismus im Betrieb

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 13.02.2017, 09:19 (vor 2600 Tagen) @ onkel

Moin Moin Onkel,

Reden hilft vielleicht.
Lade den Beschäftigten zu Dir ein und kläre ab, wie er die Lage sieht. Sprich vorher mit dem Vorgesetzten, ob Du dem Beschäftigten die Sichtweise des Vorgesetzten deutlich machen darfst.
Vielleicht kommen in diesem vertraulichen Gespräch Tatsachen an das Tageslicht, die die Angelegenheit in einem anderen Licht erscheinen lassen.

Oder es ergeben sich aus dem Gespräch Handlungsoptionen für die Zukunft:
Z.B. Ausgleich bei außergewöhnlicher Belastung des Arbeitgebers (Minderleistungsausgleich), Mehrfachanrechnung aufgrund der Problemlage und falls bisher notwendig Ausgleichszahlung einsparen, berufliche Umsetzung, Neuorientierung, oder Hilfestellung zur Überwindung der privaten oder beruflichen Probleme.

Dies Gespräch kannst Du entweder alleine, oder auch gemeinsam mit dem Integrationsfachdienst führen, der auch über die Hilfestellungen des Integrationsamts informiert ist und diese befürworten kann (z.B. auch Job-Coaching am Arbeitsplatz).

Liebe Grüße

Hendrik

Autismus im Betrieb

onkel, Monday, 13.02.2017, 09:49 (vor 2600 Tagen) @ Hendrik1

Vielen Dank für eure Reflektionen. An Job-Coachinghabe ich auch gedacht. Das Problem ist nur das ich eigentlich ein Fremder bin. Überlege von ich die Betriebsärztin dazu nehmen soll. Solche Gespräche haben oft problematische Konzequenzen. Die Krankheit hatte schon Aggressionen im Betrieb ausgelöst. Kann man den betroffenen überhaupt mit einem Auszubildenden allein lassen und was ist mit Verantwortlichkeiten.
Und letzte Überlegung wie sieht das unsere GF?

BITTE WEITERE DENKANSTÖSSE.

onkel

--
carpe diem!

Autismus im Betrieb

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 13.02.2017, 10:23 (vor 2600 Tagen) @ onkel

Moin Moin Onkel,

wieso bist Du Fremder, Du bist SBV im Betrieb?

Mach Dir keine Gedanken, die ein Arbeitgeber anstellen und veranlasse nichts, was dieser in die Wege leiten muss. Wenn dieser meint, dass Dein Kollege beim betriebsärztlichen Dienst wegen der oben genannten Fragestellungen einen Termin benötigt, soll dieser das veranlassen. Ansonsten kann es sein, dass Du einen Termin machst, bei dem herauskommt, dass der Kollege schlimmstenfalls nicht mehr arbeitsfähig ist und worst case krankheitsbedingt gekündigt wird. Was dies für Deine betriebliche Stellung als Arbeitnehmervertreter bedeutet, muss ich nicht ausführen.

Wenn Du dies Gespräch nicht alleine führen willst, nimm Kontakt mit dem Integrationsfachdienst auf. Besprich die Lage und redet ggf. gemeinsam mit dem Kollegen. Vielleicht hat der Integrationsfachdienst auch noch weitere Ideen.

Liebe Grüße

Hendrik

Autismus im Betrieb

SBV ds, Sunday, 26.02.2017, 20:21 (vor 2587 Tagen) @ onkel

Hallo Onkel,
wir haben ebenfalls MA mit Autismus im Unternehmen. Für die betroffenen Vorgesetzten und Kollegen ist es nicht immer einfach.
Bei uns wurde auch ein Job-Coaching dafür eingeführt. Für wichtig halte ich eine Schulung für die Kollegen und Vorgesetzten wo der Umgang mit Autismus dargestellt wird. Die Einbindung des Betriebsarztes ist auch sinnvoll.
VG SBV ds

Autismus im Betrieb

SBV Thales, Ditzingen, Wednesday, 15.02.2017, 14:00 (vor 2598 Tagen) @ onkel

Hallo Onkel,

auch wir haben einen MA, der Autentist ist in unserem Betrieb.
Dieser MA ist total das Gegenteil was die Vorgestzten möchten. Kommunikation > Fehlanzeige; Teamarbeit > Fehlanzeige; Stimme erhöhung > volle Blockade.
Auch ich mußte mich als SBV erstmal umorientieren. Sehr wichtig ist mit ihm reden und seine Wünsche entsprechend zu berücksichtigen. Weitere Informationen habe ich mir aus dem Internet geholt. Zum Glück bei uns ziehen alle an einem Strang und somit konnte ein Einzelbüro für ihm bereitgestellt werden. Da war er sehr glücklich darüber.
Seine Gaben liegen viel mehr in EDV und Enwicklung und genauem arbeiten. Tipp SAP in Walldorf hat mehrer Menschen mit dieser Krankheit eingestellt.
Integrationsfachdienst wurde bei uns mit in das Boot genommen. Es geht auch um Geld.
Es gibt Zuschüße an den Arbeitgeber, wenn einer SB die Leistung nicht mehr bringt.
Lass dich beraten.

--
Z. Prikryl

SBV - MLS Ditzingen

Autismus im Betrieb

paul1, Friday, 17.02.2017, 11:04 (vor 2596 Tagen) @ onkel

Hallo Onkel,

Ich habe einen Fall im Betrieb der von mir schwer zuhaendeln ist. Seit Jahren arbeitet bei uns ein junger Mann der scheinbat geistige Probleme hat.

Scheinbar geistige Probleme - ich halte das für eine HAMMER-Aussage einer VP :-( und dies vor allem, da du ihn ja kaum kennst.
Bist du Arzt der Ferndiagnosen macht oder was?

Erst nachdem er eingestellt war legte er Jahre später den GdB Ausweis vor. Das war alles vor meiner Zeit als SCHWEBVP Aktuell würde von seinem Chef angesprochen,dass es Problem mit Mann gibt. Sein Verhalten hat sich geändert seine bescheidene Arbeitsleistung erbringt er nicht mehr.

Dann würde hier der § 84 (1) SGB IX greifen.
Und infolge dessen könnte über das Integrationsamt ggf. der Integrationsfachdienst eingebunden werden.

Ich selbst habe mit dem Kollegen nix zutun und kenne ihn kaum!

Bist nun ein paar Jahre im Amt - hast NUR 9 sbM zu betreuen und kennst ihn nicht.
Was tust du denn als VP?

Von seinem Verhalten könnte es eine Art von Autismus/ was ich nicht behaupten kann.

Dann tu es auch nicht!!

Wie kann ich jetzt Vorgehen?

Wie wäre es denn mit dem Koll. mal zu reden und den Arbeitgeber (falls er mit dem Koll. ein Problem hat) auf den § 84 (1) hinweisen

Autismus im Betrieb

onkel, Tuesday, 14.03.2017, 12:20 (vor 2571 Tagen) @ paul1

Hallo Paul 1,
ich war leider länger krank und kann erst jetzt auf die erbauliche Hilfe Deinerseits reagieren. Hätte ich Dein thread nicht gelesen wäre ich genau soweit wie jetzt. Natürlich habe ich schon den Integrationsfachdienst eingeschaltet und mit entsprechenden Fachleuten gesprochen. Wie Du sicher weist, kann ein falsches Wort schwerwiegende Konsequenzen haben. Aus diesem Grund wollte ich gut vorbereitet in das anstehende Gespräch gehen. Ich möchte an erster Stelle meinem Kollegen helfen. Das ist meine Aufgabe. Ich denke nicht das es für den Kollegen von Vorteil oder Nachteil ist, dass wir nicht mehr als 9 SBM sind.
Eigentlich wollte von den Erfahrungen der Kolleginnen und Kollegen profitieren.
Leider sind Deine inhaltlichen Infos für mich sehr bescheiden ausgefallen.

Trotzdem DANKE.:-D

--
carpe diem!

Autismus im Betrieb

Monica99, Tuesday, 14.03.2017, 13:35 (vor 2571 Tagen) @ onkel

Hallo onkel,

habe gerade einmal in Dein Profil geschaut.

SBV; 1-Personenvertretung, z.Z. ohne Stellvertreter;
öffentlicher Dienst; BetrVG.

Stimmt dieses so noch?
Hast Du immer noch keinen Stellvertreter?

Wenn ja, Du musst ja stets auf eine Wahl/Nachwahl von Stellvertretern hinwirken. Dir ist ja auch bekannt wer wählbar ist. Kandidaten müssen selbst nicht wahlberechtigt sein.

PS: Die Antworten von Paul1 sind schon richtig. Bei "nur" wenigen Schwerbehinderten sollte man diese und ihre Behinderungen bzw die möglichen Auswirkungen daraus kennen. Denn nun so kann man wirklich gut unterstützen und helfen, zB den § 81,4 ff SGB IX umsetzen. Daher sollte man wenn man neu ins Mandat kommt einmal persönlichen Kontakt zu allen Schwerbehinderten suchen und die Hintergründe erfragen.

--
mfg Monica

Autismus im Betrieb

onkel, Tuesday, 14.03.2017, 15:33 (vor 2571 Tagen) @ Monica99

Hallo Monica 99,

auch von Deiner Seite aus nix neues. Ich bin grundsätzlich nicht bereit alle
SBM`s auch wenn's nur x sind nach Ihren Handicaps abzufragen. ich führe diesbezüglich auch keine Statistiken . Außerdem arbeite ich NICHT nach Paragrafen.

Danke für Deine Anregungen.:-D

--
carpe diem!

Autismus im Betrieb

Heinrich, Tuesday, 14.03.2017, 17:10 (vor 2571 Tagen) @ onkel

Hallo,

auch von Deiner Seite aus nix neues. Ich bin grundsätzlich nicht bereit alle
SBM`s auch wenn's nur x sind nach Ihren Handicaps abzufragen. ich führe diesbezüglich auch keine Statistiken . Außerdem arbeite ich NICHT nach Paragrafen.

Sorry, aber dann kannst Du dein Mandat nicht optimal und vollumfänglich zum Wohle deiner Schwerbehinderten umsetzen. Also § 84 Abs 1 SGB IX und im Arbeitsschutz/ -ausschuss. Denn dann fehlt Dir hierzu das zwingende notwendige Wissen.

Denn wie willst Du dann dafür Sorge tragen, dass der Arbeitsplatz und das Arbeitsumfeld optimal ausgestattet ist und die Auswirkungen aus der Behinderung beachtet.

Man erkennt es auch am aktuellen Fall. Dann hättest Du gewusst oder erkannt, dass diese Probleme entstehen können und durch frühzeitiges Handeln diese frühzeitig abeehren/-mildern können. Notfalls auch via Integrationamt Hilfestellungen/ Unterstützung frühzeitig anbieten können.

Du arbeitets NICHT nach §§? Nach was denn? Den Deine Arbeitsgrundlage sind nun einmal §§.

Autismus im Betrieb

Heinrich, Tuesday, 14.03.2017, 17:18 (vor 2571 Tagen) @ onkel

Hallo,

die berechtigte Frage nach dem Stellvertreter hast Du leider nicht beantwortet.

Das Unterlassen auf die im Gesetz vorgeschriebene Wahl der Stellvertreter hinzuwirken ist eine Mandatspflichtverletzung.

Durch Dein Nichthandeln hier können Schwerbehinderte benachteiligt werden, Schaden erleiden. Denn es kann und wird wohl auch fast zwingend dazu führen, dass es Zeiten im Betrieb gibt, zB wenn Du krank oder im Urlaub bist, in welcher die Schwerbehinderten nicht durch eine SBV vertreten werden. Da ist dann keiner da, der ihre gesetzlichen Rechte wahrnehmen kann und darf.

Autismus im Betrieb

onkel, Wednesday, 15.03.2017, 14:53 (vor 2570 Tagen) @ Heinrich

Hallo Heinrich,

Danke für den Kommentar. Gefällt mir, aber leider besteht in unserem Betrieb nicht die Möglichkeit zur Zwangsrekrutierung von MitarbeiterInnen für das Stelli-Amt. Auch wenns noch so schön wäre und im Gesetzt steht. Der Wunsch sich im Betrieb zu engagieren hält sich im Allgemeinen in sehr engen Grenzen.`
Ich denke ich habe dem Wunsch des Forums entsprochen und zur Stelli-Problematik Stellung bezogen.
Grundsätzlich bleibt zu erwähnen, dass unser Unternehmen "flache" Hierarchien hat und kurze Dienstwege. Das ehrenamtliche Arbeiten ist bei uns sehr angenehm.
Bisher gab es in den vielen Jahren in denen ich SchwebVP bin keine wirklichen Probleme auch wenn das die Forum-Community nicht glauben mag.
Und noch ein Letztes; Bestimmte Gremien gibt es in unserem Unternehmen nicht, da diese in der Tat nicht benötigt werden (nicht den Stelli-Job!)und das im Einvernehmen zwischen AG und BR.

Auf weitere Thread die nicht zweckdienlich sind bitte ich zu verzichten.


Danke für die Kommentare.

--
carpe diem!

Autismus im Betrieb

Heinrich, Wednesday, 15.03.2017, 19:59 (vor 2570 Tagen) @ onkel

Hallo,

Danke für den Kommentar. Gefällt mir, aber leider besteht in unserem Betrieb nicht die Möglichkeit zur Zwangsrekrutierung von MitarbeiterInnen für das Stelli-Amt. Auch wenns noch so schön wäre und im Gesetzt steht. Der Wunsch sich im Betrieb zu engagieren hält sich im Allgemeinen in sehr engen Grenzen.`

Zwangstekrutierung gibt es nicht auch nicht im Gesetz. Doch die Vertrauensperson MUSS bei 9 bzw bis 50 Schwb zur Wahlversammlung zur Nachwahl/ Wahl der Stellvertreter einlade. Einfach nur feststellen es mag keiner ist nicht ausreichend. Oft findet man unter den Ersatzmitglieder des BR/ PR Kandidaten. Denn diese sind ja grundsätzlich bereit ein Mandat wahrzunehmen.

Und noch ein Letztes; Bestimmte Gremien gibt es in unserem Unternehmen nicht, da diese in der Tat nicht benötigt werden (nicht den Stelli-Job!)und das im Einvernehmen zwischen AG und BR.

Welche Gremien sind hier gemeint?

Autismus im Betrieb

onkel, Wednesday, 15.03.2017, 20:27 (vor 2570 Tagen) @ Heinrich

Hallo Heinrich,
ich denke es ist alles gesagt. Deine Fragen sind bezüglich der Autismus- Problematk wieder nicht zielführend, leider. Ich habe auch nicht vor, unser Unternehmen vom Forum auf den Prüfstand stellen zulassen.
Übrigens, die Sache mit der Zwangsrekrutierung war ironisch gemeint.

--
carpe diem!

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