Einzel-GdB / Bildung eines Gesamt-GdB (Antragstellung / Widerspruch)

mietze_katz, Oberbayern, Monday, 10.07.2017, 18:11 (vor 2481 Tagen)

Hallo Kollegen,

ich habe heute von einem Bescheid des ZFSB eines Kollegen eine mir völlig neuartige Art der Bildung des Gesamt-GdB Kenntnis erlangt.

In diesem Bescheid sind folgende Einzel-GdB angeführt.
1. GdB 30
2. GdB 20
3. GdB 10
ergibt einen Gesamt-GdB von 30 - ???

Leider hat der Kollege versäumt, einerseits mich zu informieren und anderseits dagegen Widerspruch einzulegen (Frist vor > 4 Wochen abgelaufen).


Mein Kenntnisstand wäre eigentlich, dass ein Einzel-GdB von 10 den Gesamt-GdB nicht erhöht, jedoch ein Einzel-GdB von 20 den Gesamt-GdB um 10 erhöht.
Stimmt dieses noch oder spielen weitere Faktoren eine Rolle?

Sollte mein Kenntnisstand richtig sein, wäre dann der Bescheid nicht in sich rechtswidrig und könnte trotz Ablauf der Widerspruchsfrist angefochten werden?

Gibt es eine Frist, ab wann nach Zugang des Erstbescheides ein sogenannter "Verschlimmerungsantrag" gestellt werden kann?

Ich hatte bisher diese verspätete Hinzuziehung der SBV noch nicht und bin mir jetzt etwas unsicher, welche weitere Vorgehensweise am erfolgsversprechendsten ist.

Herzlichen Dank schon mal für Eure Einschätzungen.

Viele Grüße

Einzel-GdB / Bildung eines Gesamt-GdB

Monica99, Monday, 10.07.2017, 20:21 (vor 2481 Tagen) @ mietze_katz

Hallo,

gib einmal in Tante Google folgendes ein "Bildung des Gesamt-GdB" Dann wird Dir geholfen.

Fazit: Immer einfach einmal Tante Google fragen ;-)

--
mfg Monica

Einzel-GdB / Bildung eines Gesamt-GdB

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 10.07.2017, 21:35 (vor 2481 Tagen) @ mietze_katz

Hallo Kollegen,

Hallo,


Mein Kenntnisstand wäre eigentlich, dass ein Einzel-GdB von 10 den Gesamt-GdB nicht erhöht, jedoch ein Einzel-GdB von 20 den Gesamt-GdB um 10 erhöht.
Stimmt dieses noch oder spielen weitere Faktoren eine Rolle?

Dieser Automatismus stimmt so nicht. Das läßt sich auch in der VersmedV, Teil A Nr. 3 nachlesen
Die zusätzliche Teil-GdB von 20 führt nur dann zu einem "Zuschlag", wenn er sich im wesentlichen unterschiedlich und damit erheblich verstärkend auswirkt.
So führt zB ein Teil-GdB 20 für ein Sprunggelenk idR nicht zu einer Erhöhung eines Teil-GdB 30 für Kniegelenke, weil sich die "Funktionseinschränkungen" im wesentlichen gleichartig auswirken.


Gibt es eine Frist, ab wann nach Zugang des Erstbescheides ein sogenannter "Verschlimmerungsantrag" gestellt werden kann?

Ohne neue Befunde nach ca. 6 Monaten


Ich hatte bisher diese verspätete Hinzuziehung der SBV noch nicht und bin mir jetzt etwas unsicher, welche weitere Vorgehensweise am erfolgsversprechendsten ist.

Im Sozialrecht gibt es immer auch die Möglichkeit, die "Rücknahme eines Verwaltungsaktes bei Unrichtigkeit gem. § 44 SGB X zu verlangen
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__44.html


Ist aber nicht ganz einfach, das durchzusetzen.

Viele Grüße

--
&Tschüß

Wolfgang

Einzel-GdB / Bildung eines Gesamt-GdB

mietze_katz, Oberbayern, Monday, 10.07.2017, 22:02 (vor 2481 Tagen) @ mietze_katz

Hallo Wolfgang,

herzlichen Dank für die im Gegensatz zu Monica sachlichen und sicher zum Ziel führenden Antworten. Deine Hinweise helfen mir in meiner monentan recht knappen Zeit sehr gut weiter.

Viele Grüße


@Monica: "Google, da wird Dir geholfen" Überlege mal, oder ist dieses Deine Antwort auf ALLE zukünftigen Fragen, auf welche Du antwortest?

Einzel-GdB / Bildung eines Gesamt-GdB

Downunder, Baden-Württemberg, Tuesday, 11.07.2017, 00:31 (vor 2481 Tagen) @ mietze_katz

Hallo Mietze_Katz,

die Bildung des Gesamt GdB gibt es einen gut verständlichen Artikel aus einer seriösen Quelle: http://www.reha-recht.de/fileadmin/download/foren/c/2012/C15-2012_Vom_Einzel_zum_Gesamt_GdB.pdf

Desweiteren eine kleine Auswahl aus de diesbezüglichen Rechtssprechung: http://www.anhaltspunkte.de/rspr/gesamt_gdb.htm

Meine Empfehlung dazu: Als SBV eher an professionelle Rechtsberatung verweisen (VdK, Gewerkschaft, Fachanwalt für Sozialrecht) und vor dem nächsten Antrag das Ganze vorbereiten:

- Kontakt mit den jeweilgen Fachärzten aufnehmen (idealerweise entsprechende ärztliche Stellungnahmen erfragen)
- die Erfolgsaussichten vorab einschätzen lassen (hier habe ich persönlich gute Erfahrungen mit dem VdK gemacht)
- den Betroffenen darauf hinweisen, die Rechtmittelfristen nicht zu verpassen

Gruß

--
Gruß

Downunder

Einzel-GdB / Bildung eines Gesamt-GdB

garda, Berlin, Tuesday, 11.07.2017, 07:52 (vor 2481 Tagen) @ mietze_katz

In diesem Bescheid sind folgende Einzel-GdB angeführt.
1. GdB 30
2. GdB 20
3. GdB 10
ergibt einen Gesamt-GdB von 30 - ???

Hallo,

das kann durchaus stimmen, mehr als 40 ist hier aber wohl kaum zu erreichen, was praktisch keinen rechtlichen Vorteil bietet.

Leider hat der Kollege versäumt, einerseits mich zu informieren und anderseits dagegen Widerspruch einzulegen (Frist vor > 4 Wochen abgelaufen).

Wenn hier keine besonderen Umstände vorliegen war es das.

Mein Kenntnisstand wäre eigentlich, dass ein Einzel-GdB von 10 den Gesamt-GdB nicht erhöht, jedoch ein Einzel-GdB von 20 den Gesamt-GdB um 10 erhöht.
Stimmt dieses noch oder spielen weitere Faktoren eine Rolle?

Jein. Wie schon erwähnt kommt es darauf an wie sich die anerkannten Einschränkungen auswirken.

Sollte mein Kenntnisstand richtig sein, wäre dann der Bescheid nicht in sich rechtswidrig und könnte trotz Ablauf der Widerspruchsfrist angefochten werden?

Nein, das stimmt so nicht. Da es bei der Bildung des Gesamt-GdB keinen Automatismus gibt, kann man sich auch nicht darauf berufen.

Gibt es eine Frist, ab wann nach Zugang des Erstbescheides ein sogenannter "Verschlimmerungsantrag" gestellt werden kann?

Nein. Das Gesetz kennt so etwas nicht.

Mein Rat ist erst mal Akteneinsicht anzufordern: GdB-Bogen und alle ärztlichen Stellungnahmen sind hier besonders wichtig, dann kann man weiter sehen. Nicht selten rate ich dann einen Verschlimmerungsantrag bei den Ärzten richtig vorzubereiten bevor man ihn stellt.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

RSS-Feed dieser Diskussion